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Tipps und Technik R170 » » Thema: Supersprint ABE |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 312
User seit 31.03.2005
| Geschrieben am 20.11.2006 um 15:51 Uhr  
| Hallo comunity,
habe mir ja anfang des Somemrs an meinen Pre-FL den SS montiert. In meiner Bekanntschaft ist ein Polizist und der fragte mich letztens, ob mein Auspuff kaputt sei(die Lautstärke eben)... Daraufhin hab ich mir gedacht, dass mich die Cops evtl. mal deswegen kontrollieren und wollte ihm die ABE geben und fragen, ob damit alles i.O. ist.(hab die Papiere noch nicht angeschaut )
Er schaut es an und sagt, dass darin 3/4 auf Italienisch ist und in D als Amtssprache natürlich nur deutsch gilt... Da ich im Dez TÜV machen muss, wollt ich fragen, ob einer von euch so ne ABE hat, die für den Auspuff gilt, die ich mir ausdrucken kann, oder ob ich ihn eintragen lassen soll oder oder oder.
Es ist wie gesagt der Pre-FL oval einflutig an einem ´98er.
Vielen dank schonmal | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 20.11.2006 um 17:48 Uhr  
| Moin, du "Brüller"
M.W. gibt es die "ABE" bzw EG Freigabe nicht in deutscher Sprache. M.W. auch nicht nötig da die Papiere auch für D gelten. Bislang fahren X User damit ohne Probs durch die Gegend, wenn du die richtigen SS Anlagen am richtigen SLK hast dürfte nichts passieren.
Hmm, dennoch kann ich als Eigner eines 3 jahre alten SS am Pre-Fl seine Frage verstehen--das Ding ist schon heiss an der Grenze zum legalen..ich würde wetten das bei einer Phonmessung im heissen Zustand 5 von 10 SLK durchfalen würden.
Und hier liegt auch m:E die Gefahr--auch mit einem eingetragenen Auspuff schützt das nicht vor Ärger bei TÜV und Co.--wen die Messung vor Ort zu laut ist hast du schlechte Karten.
Ich persönlich fordere das natürlich auch nicht heraus..den SS kann man auch "leise" fahren..wer natürlich im Wohngebiet oder Stadt nur binäre Zustände kennt brauchst sich über den Ärger danach nicht zu wundern
--
Gräfliche Grüße vom Grafen
----------------------------------
Ick bün all hier - Grüße aus der Stadt mit Has' & Igel !
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 91
User seit 15.05.2006
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 20.11.2006 um 18:55 Uhr  
| Moin,
wenn die Rennleitung in der Nähe ist, sollte man das Gaspedal nur vorsichtig streicheln. Dann hört sich der SS, auch im heißen Zustand, lammfromm an.
Ich habe in den knapp drei Jahren, in denen ich mit dem SS fahre, jedenfalls noch kein Ärger mit den Uniformierten gehabt...
Die ABE ist, wie Graf Zahl schon geschrieben hat, nur in italienischer Sprache. Wichtig ist eigentlich nur, daß der richtige SS unter den richtigen SLK geschraubt wurde.
--
Gruß Michael
Fortsetzung folgt...
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 20.11.2006 um 19:06 Uhr  
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onsnester schrieb:
Er schaut es an und sagt, dass darin 3/4 auf Italienisch ist und in D als Amtssprache natürlich nur deutsch gilt...
Hallo und Guten Abend,
Du musst in Deinen Unterlagen 2 Blätter haben:
1. Die Beschreibung mit technischer Zeichnung vom Supersprint ESD, und
2. eine "Übereinstimmungserklärung" mit Einbauanleitung in Deutsch und in Italienisch mit der exakten Artikelnummer, die u. a. auch im ESD eingeprägt ist.
Wenn dies der Fall ist, dann sage Deinem polizierenden Nachbarn, dass er sich in Sachen ECE-Zulassung bitte noch einmal klug machen soll, er könne sonst sehr viel Schaden anrichten und eine Unmenge an Ärger (sich selbst) produzieren!
Zur besseren Erläuterung:
Eine ECE-Zulassung - im Gegensatz zu einer herkömmlichen ABE - gilt in der kompletten EU. Deshalb liegen den Unterlagen auch eine "Übereinstimmungsbescheinigung" nebst Artikel- und Einbauanweisung / -zeichnung bei. Die Übereinstimmungserklärung wird vom Verkehrsministerium der Landes ausgestellt, in dem der genehmigte Artikel produziert und gebaut wird.
Dein Supersprint ESD - sofern er kein Plagiat ist, was ich doch stark annehme - wird vom TÜV Baden-Württemberg (Aussenstelle in Modena) abgenommen und für die BRD beim Verkehrsministeríum in Rom zur Freigabe angemeldet; eine Kopie geht dann an das KBA in Flensburg.
Das Ganze nützt Dir natürlich absolut nichts, wenn Dein ESD die in den Papieren genannte (und genehmigte) Phonstärke übersteigt. In dem Fall erlischt nicht nur automatisch die ECE-Zulassung des ESD, sondern auch die ABE für Dein Fahrzeug!
Und dann kann man nur noch sagen: PROST!
--
Gruss: Pierro ...der mit dem SLK tanzt
http://www.YELLOW-ROADSTER.de
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2119
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