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| Geschrieben am 14.08.2006 um 19:04 Uhr  
| Hallo,
nach dem Lesen des Beitrags über den nachträglichen Einbau eines Kompressors in Zockerl's 320er frage ich mich (als Tuning-Unwissender), was sich denn danach eigentlich an der Versicherung des Fahrzeugs ändert?
Wie ist denn das generell, auch bei z.B. Tuning-Kits für 200K und 230K, welche Typklasse wird denn nach dem Umbau von der Versicherung hergenommen?
Würde sich die Typklasse nicht ändern, wäre das ein starkes Argument für das Tuning gegenüber dem 32er AMG, dessen Versicherung ja mehr als das doppelte im Vergleich zum 320er kostet.
Schon mal Dank für eine Aufklärung...
--
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." – Albert Einstein | Antworten
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![geprüftes Mitglied](images/geprueft12.gif) | Geschrieben am 14.08.2006 um 19:16 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Tomm am 14.08.2006 um 19:42 Uhr ]
Hallo,
die Typenklasse ändert sich nicht.
Es kann allerdings sein, dass deine Versicherung einen Zuschlag berechnet. Von Versicherung zu Versicherung ist die Handhabung allerdings unterschiedlich.
Also frag am besten mal bei deiner Versicherung nach.
Gruß
Thomas | Antworten
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![](images/forum/special/screwdriver_rank5_0.gif) User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 14.08.2006 um 19:52 Uhr  
| Nabend Beute-Hanseat!
Also Tuner mit Namen schicken Dich zu TüV oder Dekra. Das beantwortet doch Deine Frage, oder? Du bist danach „sauber“ und legal und hast jede Auswahl an Versicherern! Andere holen für weniger Geld mehr aus Deinem Aggregat (auch mit 2-jähriger Garantie) und empfehlen Dir dasselbe..., sehen aber darüber hinweg...
Ob Du mit oder ohne Betriebserlaubnis fahren willst, weiß nur die Kristallkugel...
Ist bestimmt nicht böse gedacht!
Schönen Abend!
Mandragore
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| Geschrieben am 14.08.2006 um 19:56 Uhr  
|
Mandragore schrieb:
Nabend Beute-Hanseat!
Also Tuner mit Namen schicken Dich zu TüV oder Dekra. Das beantwortet doch Deine Frage, oder? Du bist danach „sauber“ und legal und hast jede Auswahl an Versicherern! Andere holen für weniger Geld mehr aus Deinem Aggregat (auch mit 2-jähriger Garantie) und empfehlen Dir dasselbe..., sehen aber darüber hinweg...
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Mandragore
Was hat denn der TÜV oder DEKRA mit der Versicherung zu tun? | Antworten
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![geprüftes Mitglied](images/geprueft12.gif) | Geschrieben am 14.08.2006 um 20:02 Uhr  
|
Mandragore schrieb:
Nabend Beute-Hanseat!
Also Tuner mit Namen schicken Dich zu TüV oder Dekra. Das beantwortet doch Deine Frage, oder? Du bist danach „sauber“ und legal und hast jede Auswahl an Versicherern! Andere holen für weniger Geld mehr aus Deinem Aggregat (auch mit 2-jähriger Garantie) und empfehlen Dir dasselbe..., sehen aber darüber hinweg...
Ob Du mit oder ohne Betriebserlaubnis fahren willst, weiß nur die Kristallkugel...
Ist bestimmt nicht böse gedacht!
Schönen Abend!
Mandragore
Hallo Madragore,
also ich lese deine Texte immer sehr gerne...wenngleich diese auch manchmal etwas schwer zu verstehen sind bzw. ich den tieferen Sinn nicht immer finde .
Aber dein Schreibstil ist sehr abwechslungsreich. ..jedoch in diesem Thread etwas am Thema vorbei .
Viele Grüße
Thomas | Antworten
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Beitrag von:
![](images/forum/special/screwdriver_rank5_0.gif) User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 14.08.2006 um 21:00 Uhr  
| @ Alle,
„legales“ Versichern ist nur möglich mit Betriebserlaubnis und nicht modifizierten oder für dieses Fahrzeug zugelassenen Teilen.
Nur ein Beispiel: bei etwa 25% Mehrleistung muss eventuell eine größer dimensionierte Bremsanlage und breitere für höhere Endgeschwindigkeiten ausgelegte Reifen drauf (wegen eventueller Vmax- Anhebung), nur ein zufällig gewähltes Beispiel.
Gute Nacht!
Mandragore
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![geprüftes Mitglied](images/geprueft12.gif) | Geschrieben am 14.08.2006 um 21:13 Uhr  
|
Mandragore schrieb:
@ Alle,
„legales“ Versichern ist nur möglich mit Betriebserlaubnis und nicht modifizierten oder für dieses Fahrzeug zugelassenen Teilen.
Nur ein Beispiel: bei etwa 25% Mehrleistung muss eventuell eine größer dimensionierte Bremsanlage und breitere für höhere Endgeschwindigkeiten ausgelegte Reifen drauf (wegen eventueller Vmax- Anhebung), nur ein zufällig gewähltes Beispiel.
Gute Nacht!
Mandragore
Ja.....aber das ist doch eigentlich logisch, gell.
Es würde nahezu Null Sinn machen, der Versicherung die Leistungssteigerung anzugeben, und diese nicht in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.
Im übrigen besteht kein Sonderkündigungsrecht bei der Versicherung, für den Fall, dass ein Zuschlag erhoben wird. D.h. im laufendem Jahr ist man an seine bestehende Versicherung gebunden und kann erst zum 01.01. wechseln. Also zunächst mal keine freie Auswahl der Versicherung.
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| Geschrieben am 14.08.2006 um 21:42 Uhr  
| Vielen Dank für die Antworten!
Tomm schrieb:
<font color='#AB2929'>[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Tomm am 14.08.2006 um 19:42 Uhr ]</font>
Hallo,
die Typenklasse ändert sich nicht.
Es kann allerdings sein, dass deine Versicherung einen Zuschlag berechnet. Von Versicherung zu Versicherung ist die Handhabung allerdings unterschiedlich.
Also frag am besten mal bei deiner Versicherung nach.
Gruß
Thomas
Super! Kurz und prägnant, dabei völlig erschöpfende Antwort, besser kann man's nicht machen.
Danke.
--
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