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Tipps und Technik R170 » » Thema: TÜV, Räder und die neuen Zulassungspapiere |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 284
User seit 16.09.2004
| Geschrieben am 06.04.2006 um 15:44 Uhr  
| Hallo.
Wollte euch noch mal schnell von meinem Erlebnis beim TÜV erzählen.
Ich hatte also diese Woche einen Termin zur AU und HU in der Werkstatt, Eigentlich sollte ja nix besonderes an meinem Auto dran sein , aber egal.
Hatte nun wirklich nichts zu befürchten, dachte ich mir.
Ich dann zur Abholung unterwegs, noch schnell die Werkstatt angerufen, wegen Preis und so. Deren Aussage dann ist alles okay, komm vorbei.
Super dachte ich, dieses sollte sich allerdings bald als Irrglauben zu erkennen geben.
Als ich nähmlich angekommen war, sagte der TÜV Mann mir: " Sorry, kann dir keinen TÜV geben, weil deine Rad- Reifen Kombination nicht eingetragen ist."
(Carlsson 8x18 und 10x18 Zoll)
Ich darauf:" Klar, ist doch in den neuen Zulassungspapieren so vorgesehen, dort steht doch nur noch die kleinste Kombi."
Er wieder:" Falsch. Denn dein Radsatz kein ist originaler und gehört in die Papiere eingetragen."
Ich darauf hin:" Immer noch kein Problem, hab ja eine Kopie vom original Brief samt der Eintragung. So wurde es mir auch von der Dame bei der Zulassungsstelle gesagt."
Der gute TÜV Mann drauf :" Das hilft dir aber nur bei einer Polizeikontrolle nicht bei mir."
Ich verstand nur Bahnhof.
Dann erklärte er mir dass so, der TÜV sagt die Räder müßen eingetragen sein. Das Strassenverkehrsamt hält sich da an die gesetzliche Regelung, die ja seit Oktober 2005 sich geändert hat.
Naja jedenfalls streiten die sich im Moment über eine Einigung , wie, wann, was eingetragen gehört.
Es wird also darauf hinauslaufen, dass vom Hersteller freigebenen Rad- Reifenkombinationen nicht in die Papiere eingetragen werden müßen. Sonderkombis wohl.
Soviel dazu, dass der Bürokratieabbau in Deutschland vorran getríeben werden soll und diese neue Regelung ja so viel einfacher ist als die alte.
Ich jedenfalls verstehe das alles nicht mehr, war es doch früher so, dass alles eingetragen gehört wenn es legal sein sollte.
Die Plaketen hab ich dann trotzdem bekommen
--
mfG.
Schobi | Antworten
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Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 24
User seit 13.11.2005
| Geschrieben am 06.04.2006 um 16:47 Uhr  
| Die neuen Eintragungsregularien finde ich sehr gut - warum ? Habe mir erst 8,5x17 und 10x17. jeweils ET 30 abnehmen lassen, per „TÜV-Schrieb“ (und nicht eintragen lassen), dann die Winterreifen montiert, danach Eibach-Federn (mit 1er und 2er Gummis) abnehmen lassen, dabei wurde keinerlei Restriktionen hinsichtlich erlaubter Felgen/Reifenkombinationen vermerkt.
Nach Anruf bei der freundlichen Zulassungsstelle und Schilderung der Sachlage, natürlich ohne die Hintergründe (schleifen, bördeln, …) wurde mir gesagt ich könne das natürlich in die Papiere eintragen lassen. Find` ich wirklich prima …
Davon abgesehen, es schleift wirklich nichts, der SLK ist schön tief. Bei meinem Eibach-Federn-Einbauer wurde die TÜV-Eintragung übrigens vorgenommen, als die hinteren Federn noch nicht eingebaut waren …
Nach meinen TÜV-Erfahrungen hätten die netten Leute da, bei persönlichem Erscheinen meinerseits, mit Sicherheit die allergrößten Schwierigkeiten gemacht. Durfte bereits schon `mal bei`m örtlichen TÜV auf`m Sesselchen des „TÜV_Königs“ sitzen.
Wohlgelaunt
Jürgen
--
... wer mich immer Ernst nimmt hat nicht seinen letzten Fehler im Leben gemacht ... | Antworten
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 35
User seit 31.07.2005
| Geschrieben am 09.04.2006 um 09:32 Uhr  
| Hallo
Wenn ich das Problem richtig verstanden habe, im alten Brief waren die Räder eingetragen und in den neuen Papieren nicht. Wenn das so ist ist das ganze ein Fehler der Zulassungsstelle. du hast ja die Eintragung der Räder schon einmal bezahlt beim Tüv und bei der Zulassung also müssen die Räder auch ind den neuen Papieren drinstehen. Zumindest im neuen Schein. Was ist den das für ein Argument bei der Polizei hilfts bei mir nicht. Eigentlich hilft Dir die Kopie garnicht da der alte Brief ungültig ist. Ich würde mal bei der Zulassung vorsprechen das die einen neuen Schein ausstellen mit den alten Eintragungen. Zumindest in hier in München stehen die alten Eintragungen automatisch im neuen Schein.
Mfg Jürgen | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4470
User seit 08.05.2005
| Geschrieben am 09.04.2006 um 10:24 Uhr  
| Zumindest in hier in München stehen die alten Eintragungen automatisch im neuen Schein.
Mfg Jürgen
servas.
hmm, also im Landkreis München ist das schon wieder anders....
Bei mir ist in der neuen Zulassung sowie im Schein nur noch die aktuelle Freigabe für 18" drinnen, die altem Freigaben von DC für 16" und 17" stehen nur noch imalten "ungültigen" Brief.
Ist mir momentan auch egal, da ich nur noch die 18" fahren will....
--
Gruss, Karsten
___________________________________
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...wenn's der Kenner sieht!
...kein Prollgehabe
...die schönste form seinen SLK zu ehren!
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