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| Geschrieben am 15.12.2005 um 13:49 Uhr  
| @Fluescheeeel: Würde ich mal schön bleiben lassen. Da eine Gefährdung zu erwarten ist, erlischt hierdurch die Betriebserlaubnis. Dies wiederum führt zu einer Stilllegung deines (auch so gut aussehenden) SLK. Zumal du auch bei regulären Heckleuchten noch zusätzliche Rückstrahler anbringen müsstest, sofern die nicht (wie bei normalen Heckleuchten) integriert sind. Das ganze beschert dir erstens 'ne Menge Ärger und ist zudem noch mit Bußgeld und Punkten bewährt.
Solltest du nun auch noch auf den Gedanken kommen, dir eine sogenannte 0815-ABE auf eBay zu "besorgen", kannst du dem Staatsanwalt auch gleich noch die Hand reichen und bist weiterhin noch wegen Urkundenfälschung dran.
Lass die Leuchten so wie sie sind. Geben dem SLK ein wenig Kontrast! Deshalb würden deinem auch die Facelift-Heckleuchten prima stehen. Schau dich lieber nach sowas um. Würde gebraucht aber maximal 50 Euro pro Stück dafür ausgeben...
VG, Alex
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| Geschrieben am 15.12.2005 um 14:09 Uhr  
| Hallo ich habe mir damals für meinen Mini Cooper die Farbe selber gemischt da ich die Rückleuchten passend zu m Auto in Blau lasiert habe, das sah extrem geil aus weil einmalig! Habe diese Rückleuchten aber nur für Treffen und auf Veranstaltungen montiert! Lt. STVO nicht erlaubt und selbst alle bei ebay angebotenen angeblichen GUtachten für getönte Rückleuchten sind gefälscht und bringen dir nix also Finger weg lassen Gruß Hans
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| Geschrieben am 17.12.2005 um 15:47 Uhr  
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axk0815 schrieb:
@Fluescheeeel: Würde ich mal schön bleiben lassen. Da eine Gefährdung zu erwarten ist, erlischt hierdurch die Betriebserlaubnis. Dies wiederum führt zu einer Stilllegung deines (auch so gut aussehenden) SLK. Zumal du auch bei regulären Heckleuchten noch zusätzliche Rückstrahler anbringen müsstest, sofern die nicht (wie bei normalen Heckleuchten) integriert sind. Das ganze beschert dir erstens 'ne Menge Ärger und ist zudem noch mit Bußgeld und Punkten bewährt.
Solltest du nun auch noch auf den Gedanken kommen, dir eine sogenannte 0815-ABE auf eBay zu "besorgen", kannst du dem Staatsanwalt auch gleich noch die Hand reichen und bist weiterhin noch wegen Urkundenfälschung dran.
Lass die Leuchten so wie sie sind. Geben dem SLK ein wenig Kontrast! Deshalb würden deinem auch die Facelift-Heckleuchten prima stehen. Schau dich lieber nach sowas um. Würde gebraucht aber maximal 50 Euro pro Stück dafür ausgeben...
VG, Alex
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Meik
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User seit 22.08.2003
| Geschrieben am 17.12.2005 um 16:24 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von axk0815 am 17.12.2005 um 16:25 Uhr ]
Meik7611 schrieb:
hrhr Alex
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MfG
Meik
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"Mir reicht es zu wissen, dass ich könnte, wenn ich wollte ... "
Psst Meik, nicht verraten. War mit den Gedanken wahrscheinlich noch im Dienst, als ich das schrieb..! Und damals hab ich mir ja lediglich mal Gedanken drüber gemacht, wie das denn aussehen könnte.
Ein Kollege auf 'nem Augsburger Revier bringt sowas allerdings mit Vorliebe zur Anzeige. Eine Bekannte von mir darf wegen diesem hyperaktiven Kollegen sogar noch auf Gericht, weil sie neben ihren zugelassenen (!) weißen Hella-Heckleuchten keine Rückstrahler angebracht hat. Er ist - im Gegensatz zu mir - davon überzeugt, dass dies ein Erlöschen der BE darstellt. Bin mal gespannt, wie der Richter das sieht! Meines Erachtens lediglich ein Ausrüstungsverstoß, sofern die Leuchten legal sind.
Aber genau das ist eben der Punkt. Sofern die Rückstrahler nicht angebracht sind und es deshalb zu einer Kontrolle kommt, liegt man eben in der Beweispflicht hinsichtlich der Zulässigkeit der Heckleuchten. Und das dürfte sich bei den lasierten Teilen wohl als kleines Problem darstellen.
Muss jeder selbst wissen. Der Kommentar zur StVZO sieht jedenfalls für ein Erlöschen der BE zumindest eine mögliche (!) Gefährdung vor. Und dies sollte sich im Fall der Lasierung einer Beleuchtungseinrichtung als nicht sonderlich schwer darstellen lassen...
VG, Alex
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| Geschrieben am 17.12.2005 um 17:48 Uhr  
|
SLK-Andy schrieb:
Hey Alex.
Da muss ich dem Kollegen aber Recht geben. Wenn du dir das Gutachten der Hellas mal ansiehtst, ist dort als Bedingung aufgeführt, dass Rückstrahler angebracht sein müssen...
Ich kenn noch jemanden, dem die StVZO seeeeehr gut gefällt.
mfgANDY
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Hallo Andy,
das sehe ich - wie angeführt - allerdings ganz anders. Du musst dir mal verinnerlichen, was denn alles zum Erlöschen der BE führt. Und dann liest du dir mal den Kommentar dazu durch. Eine konkrete Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist hier wohl nicht zu erwarten. Und genau das wäre allerdings Voraussetzung für die Erfüllung des Tatbestands.
Ist nichts anderes mit Reifen. Bei Verwendung von Reifen für Pkw mit anderer als der in den Fahrzeugpapieren angegebenen Größenbezeichnung erlischt die BE nur, wenn dadurch für den konkreten Fall eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.
Auch ein typischer Fall, den diverse Kollegen ganz gern zur Anzeige bringen - entgegen rechtskräftigen OLG Urteilen und dem Kommentar zur StVZO. Wenn der Verkehrsteilnehmer jetzt noch 'nen gelangweilten AG Richter erwischt, hat er trotz geltender Rechtslage womöglich auch noch das Glück (zu unrecht) verurteilt zu werden.
In betreffendem Fall lassen wir mal den AG Richter zu Wort kommen. Sollte sich der dieser merkwürdigen Rechtsauffassung anschließen, kann meine Bekannte ihren Einspruch vor Urteilsverkündung ja immer noch zurückziehen...
In Deutschland sind Recht haben und Recht kriegen eben zwei verschiedene Dinge - leider!
VG, Alex
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