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![](images/forum/special/screwdriver_rank5_0.gif) User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 20.08.2005 um 19:16 Uhr  
| Guten abned,
ist es möglich an einem r170 einen doppelauspuff anzubauen?
also ich meine das links und rechts ein rohr ist,habe es mir angeguckt
aber diese mulde vom kofferraum inneren ist zu tief um da etwas drunter zu bauen,wollte ein rohr direkt zum auspuff anschweißen und dann mit blende an die rechte seite,habt ihr vielleicht paart tips?
--
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| Geschrieben am 20.08.2005 um 21:18 Uhr  
| Hallo,
also ich wollte auch eine 4-rohr Anlage drunter bauen. Doch man hätte müssen die Ersatzradmule wegmachen, dann eine Platte reinschweißen und dann noch den Kofferraum neu verkleiden. Der spaß hätte mich 2500,- Euro gekostet. Da hab ich mich halt für ne einfache Anlage entschieden. Also für das nötige Kleingeld ist das durchaus möglich!Wenn würde ich aber eine gute Werkstatt suchen damit das Auto nicht beim nächsten regen unter Arsch wegrostet.
Zu der Unterbodenbeleuchtung kann ich nichts zur Eintragung sagen weil ich noch keinen getroffen habe der sie eingetragen hatte! Wobei ich denke das das bei einem SLK nicht gut aussieht. Passt eher zu nem Reiskocher ala civic,supra oder so.
Gruß Andy
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| Geschrieben am 20.08.2005 um 21:55 Uhr  
| Das Doppelrohr finde ich nicht so doll. Man sieht ja, das das ein eine Rohr nur ein "Fake" ist, da der Endtopf fehlt. Würde da lieber einen normalen doppelflutigen ESD auf einer Seite hinmachen.
Unterbodenbeleuchtung ist eine feine Sache. Habe ich mal unter einem SLK gesehen und das schaut echt gut aus.Denke aber auch, dass das kaum durch den TÜV kommt. Von babus gibt es aber eine Einstiegsbeleuchtung mit TÜV, meine ich. War mal hier im Forum ein Thema.
--
Gruß
Marc
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| Geschrieben am 22.08.2005 um 12:40 Uhr  
| @ESD
Als der Doppel-ESD auf dem Bild ist Fake (wie schon beschrieben)-kein Endtopf dran hängt. Ansonsten (auch wie beschrieben) ist das mit viel Geld und Arbeit sicherlich machbar. Sicher das sich der Aufwand lohnt? Nicht lieber doch das Doppelrohr auf einer Seite - siehe Bild!
@Unterbodenbeleuchtung
An der Sache bin ich grad dran. Neon´s ringsrum.
Problem: Lt. TÜV und grün/weiss = die Neons dürfen sich während der Fahrt nicht am Fahrzeug befinden, auch nicht im abgeschaltetem Zustand. Neon´s sind nur zu Showzwecken (im Stand) gedacht!!!!
Heißt: während der Fahrt dürfen sich überhaupt keine Neon´s am Fahrzeug befinden-auch nicht ausgeschaltet. Die Polizei kann drauf bestehen, dass Du diese noch an Ort und Stelle abbauen mußt.
2. der Versicherungssschutz ist im Eimer = 0 !
Versuche aber gerade rauszufinden was man an Beleuchtung (aussen) verbauen darf und kann - was erlaubt ist!
Wenn ich mehr weiß, melde ich mich!
--
Griechisch-Olympische Grüsse
Euer Nikos
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| Geschrieben am 22.08.2005 um 13:14 Uhr  
| Moin Nikos
Wenn es nur beim Abbauen vor Ort bleiben würde wäre das ja noch zu verschmerzen
Meist kommen dazu noch 3 Punkte plus Geldbuße ab 100,- Euro zzgl. Bearbeitungsgebühr. Jegliche lichttechnische Tunerei wird in der Regel von den Herren in Grün nicht gern gesehen und sofort erkannt.
Kann ein teurer Spaß werden...
In den 80gern hatten meine Kumpels und ich an unseren Fahrzeugen mal einen "Nightrider" montiert..sah' irre aus...ruckzuck waren wir mit den Dingern aufgeflogen (Kennzeichen und Halterermittlung) und mit 3 Punkten dabei... - auch hier ist der Anbau schon strafbar !
Gruß Andreas
--
...auf Schloßsuche...
Bitte keine Mohnsamen in den Sarg streuen !
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