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| Geschrieben am 04.01.2005 um 21:27 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von mwz am 06.01.2005 um 12:39 Uhr ]
Hallo Community,
ich habe das 50KMH Modul erhalten. Jetzt lese ich in der Beschreibung, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs durch den Einbau erlöschen kann.
Weiss da jemand genaueres... vielleicht schon mal beim TÜV gewesen und nachgefragt?
Jetzt mal ganz blöd gesprochen...., aber wenn das stimmt und ich es einbaue, dann kann ich mir auch gleich ein Windschott und Bügel ohne ABE einbauen...ist doch dann auch egal oder..?
Grüsse!
Martin
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Power ist nothing without control... | Antworten
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 04.01.2005 um 21:42 Uhr  
| Hallo Martin ! Kann zwar gerade auch keine Hilfe leisten, aber das wäre wirklich der Hammer ! Nicht daß wir auch noch für abgenommene Typenschilder ne ABE brauchen....
Aber mal Spaß beiseite.... möchte das gleiche machen. An wen kann sollte ich mich wenden ?
Gruß Chrischan | Antworten
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| Geschrieben am 04.01.2005 um 21:43 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von mwz am 06.01.2005 um 12:40 Uhr ]
Hallo Harald,
ich denke nicht, dass sich jeder die Frage selbst beantworten kann.
Entweder verliert der SLK durch den Einbau die Betriebserlaubnis, oder nicht...
Das ist eine "Zulassungstechnische" TÜV frage, kein Gefühl.
@Chrischan: Vielleicht an den TÜV, werde das natürlich auch mal machen.
Aus Erfahrung weiss ich aber, dass die Jungs auch manchmal keine verbindlichen Antworten geben können.
Mit Beschreibung meinte ich die Info die beim Modul mitgeschickt wurde.
Gruss!
Martin | Antworten
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| Geschrieben am 04.01.2005 um 23:00 Uhr  
| Hallo alle zusammen,
ich denke nicht, dass die ABE die Fahrzeugs erlischt, sollten Teile verbaut sein, die nicht eintragungsfrei sind, oder ABE haben. Wie das allerdings mit einer etwaigen Haftung im Falle des Unfalls aussieht ist eine andere Frage. Vielleicht können wir ja dazu mal eine Meinung eines Versicherungsmenschen hören.
Die sollte es doch hier in der Community sicher geben. Also enttäuscht mich nicht...
Hmh, da fällt mir ein, dass meine Klarglasseitenblinker auch keine ABE haben.
--
Winterliche Roadstergrüße aus der Pfalz
Tom
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| Geschrieben am 04.01.2005 um 23:51 Uhr  
| Hi,
reden wir hier über dieses kleine, ja fast winzige Stück Kunstoff mit 6 Kabeln dran, welches sich in der Steuergerätebox meines SLK`s geschickt unter all den Kabeln versteckt??
Jo, dann ist die ABE futsch weil noch nicht mal eine -E- Zulassung drauf klebt.
Der SLK ist kaum noch zu beherrschen und wird fast unfahrbar
Über Bügel ohne ABE würde Ich mir persönlich schon Gedanken machen. Beim 50KM/h Modul dauerten die Gedanken ca. 0,5 sec.
--
Rheinländergruß Lutz | Antworten
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| Geschrieben am 05.01.2005 um 00:09 Uhr  
| Hallo Escape.
Ich bin ja eigentlich auch der Meinung, dass die BE nicht erlischt.
Aber wenn man einmal streng nach dem Gesetz (§19/II Nr. 2 StVZO) geht, dann erlischt die BE. Denn, es ist eine Gefährdung (muss nicht konkret sein) von Verkehrsteilnehmern zu erwarten.
Und woher möchtest du wissen, dass das Dachgestänge des SLK soviel aushält !?!
Natürlich hält es das aus, das weiß jeder, aber so ist das Gesetz halt mal.
Eine Obliegenheitsverletzung gegenüber der Versicherung liegt auf jeden Fall vor. Ich habe mal wegen eines ähnlichen Falles mit einem Versicherungs-Typen gesprochen. Und er hat mir das bestätigt.
Aber wer schaut denn bitte nach einem Unfall, ob ein Dachsteuermodul verbaut ist ?!
Ich würde es aber auch jeder Zeit verbauen.
mfgANDY
--
!!! Grüße von http://www.slks.de !!!
Ich rase nicht, ich fliege nur tief !! | Antworten
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