| Linkblock
| |
|
|
Die MBSLK.de-Foren » » Tipps und Technik R170
Tipps und Technik R170 » » Thema: Entscheidung für SLK?? Der R170 bis Modell 2000 ist ein Fass ohne Boden! |
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 ) |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 7920
User seit 28.05.2003
| | |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5217
User seit 24.09.2001
| Geschrieben am 01.11.2007 um 15:13 Uhr  
|
Tomm schrieb:
TealC schrieb:
Tomm schrieb:
Ähh....Garantie??? Gibt`s die auch beim Kauf von Privat .
Ansosnten, klar ist alles sehr ärgerlich und da ist auch ne Menge Pech dabei.
Aber man darf nicht vergessen, dass der Wagen immerhin 8 Jahre auf dem Buckel hat.
Moin !
Laut Gesetzgeber ganz klares JA ! Auch Du als Privatmann hast beim Kauf an privat eine 1 Jährige Gewährleistung zu geben !
Nicht umsonst steht immer der Satz drunter bei eblöd ! Der rechtlich aber unwirksam ist !
Hallo,
nee...falsch. Es ist auch gesetzlich geregelt, dass ein privater Veräufer diese Gewährleistung ausschliessen kann. Und das wird wohl jeder private Verkäufer machen (Standartfloskel in den Kaufverträgen von z.B. ADAC, ect.). Ein gewerblicher Verkäufer kann die Gewährleistung nicht ausschliessen.
Woher hast Du deine Info, dass diese Ausschlussformlierungen unwirksam sind?
Gruss
Thomas
Ganz einfach .. das Netz sagt dazu !
Gewährleistungsausschluss: Es gibt Ausnahmen
Diese Ausschlüsse sind nicht immer wirksam. Als Käufer haben Sie einen Anspruch auf Gewährleistung, wenn die gekaufte Ware einen Sachmangel gemäß § 434 BGB aufweist. Wann ein solcher Mangel vorliegt, steht in § 434 Abs. 1 BGB: "Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat."
Im Klartext: Beim Gefahrübergang handelt es sich um die Warenaushändigung. Wichtig bei diesem Satz ist jedoch der Begriff der Vereinbarung. Als vereinbart gelten die Produkteigenschaften, die der Verkäufer in seiner Beschreibung nennt. Wird hier ein Gegenstand beispielsweise als gebraucht, aber voll funktionsfähig beschrieben und weist der Anbieter auf keinerlei Defekte und Mängel hin, dürfen Sie davon ausgehen, ein funktionierendes Gerät zu erhalten.
Angebotsbeschreibung: Sie muss vollständig sein
Weiß der Verkäufer von Mängeln und verschweigt sie arglistig, nutzt es ihm nichts, wenn er die Gewährleistung für sein Angebot ausgeschlossen hat. Gemäß § 444 BGB ist dieser Ausschluss dann nämlich nicht wirksam. Sie können - wenn es den Mangel tatsächlich gibt - trotzdem reklamieren und beispielsweise den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten.
Haben Sie es mit einem seriösen Anbieter zu tun, der auf Mängel und Defekte hinweist, können Sie nach § 442 BGB keine Gewährleistungsansprüche anmelden. Ob ein Anbieter eine Gewährleistung also wirksam ausschließen kann, hängt davon ab, ob er sein Angebot vollständig und korrekt genug beschrieben hat.
Gewerbliche Anbieter müssen Gewährleistung bieten
Gewerbliche Anbieter können die Gewährleistung überhaupt nicht ausschließen, auch nicht für gebrauchte Gegenstände. Für gebrauchte Waren gilt eine Frist von mindestens einem Jahr.
Greetz
Teal´C
--
Supersprint-Doppeloval - Ist er zu laut, seid Ihr zu SCHWACH !
Webmaster Wikinger-Stammtisch Schleswig-Holstein & Hamburg http://www.mbslk-sh.de
Ich hab ihn gefahren, einen 190 SL BJ 1960.. jetzt noch den Flügeltürer und ich kann beruhigt sterben...
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an TealC Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8014
User seit 06.08.2005
| Geschrieben am 01.11.2007 um 15:48 Uhr  
|
TealC schrieb:
Gewährleistungsausschluss: Es gibt Ausnahmen
Diese Ausschlüsse sind nicht immer wirksam. Als Käufer haben Sie einen Anspruch auf Gewährleistung, wenn die gekaufte Ware einen Sachmangel gemäß § 434 BGB aufweist. Wann ein solcher Mangel vorliegt, steht in § 434 Abs. 1 BGB: "Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat."
Was aber tun, wenn der Käufer nicht die Bohne Ahnung von der Materie hat ? Könnt ich mir also kein Atom-U-Boot kaufen, denn ich müsste das dann beim Kauf durchchecken lassen ... ?
In dem Fall ist das also klar - beim Kauf besichtigen und Mängel feststellen, nachher festgestelte Mängel gelten nicht, da beim "Gafhrübergang" nicht bemerkt / bzw. vorhanden ...
Wie sieht das dann aber mit Teilen aus. die man nicht inspizieren kann, z.B. einer Kupplung oder Ausrücklager ?
Alles ein wenig verworren ....
--
"Wer immer tut was er schon kann, bleibt immer das, was er schon war ... " (Henry Ford) | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an SilverCruiser Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 42
User seit 30.09.2007
| | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4593
User seit 09.05.2004
| Geschrieben am 01.11.2007 um 16:38 Uhr  
| Ich habe mit meinem damals neu erworbenen SLK viel Spaß gehabt, aber ich kann den Ärger gut verstehen, es war das Fahrzeug mit den meisten Mängeln (obwohl es das teuerste war), welches ich je fuhr. Es sind nicht nur Mängel im Alter aufgetreten - viele Mängel waren bereits ab oder kurz nach Auslieferung vorhanden. Qualitativ war der SLK also eher eine Entäuschung, und das kann ich aufgrund meiner beruflichen Ausbildung auch gut beurteilen.
--
MfG Thomas
"Go on board a westbound 747"
***
1999-2006 SLK 200 AMG designo
new ride Mustang GT | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an YellowBlue Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1127
User seit 02.07.2006
| | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1787
User seit 28.11.2001
| Geschrieben am 01.11.2007 um 20:58 Uhr  
| @Teal´C:
Mir scheint, Du wirfst hier einige Begriffe durcheinander. Zuerst schreibst was von Gebrauchtwagengarantie, dann von Gewährleistung die man als Privatmann nicht ausschliessen kann und jetzt zitierst Du einen Text, der beschreibt, dass man die Gewährleistung eben doch ausschliessen kann, aber nicht alle Ausschlüsse wirksam sind.
Der Knackpunkt bei den sog. unwirksamen Ausschlüssen ist, dass man als Käufer beweisen muss, das die Mängel schon vor dem Kauf dagewesen sind und das der Verkäufer diese bewusst verschwiegene hat. Diesen Beweis anzutreten dürfte in der Praxis sehr schwierig werden.
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Tomm Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 315
User seit 17.03.2007
| Geschrieben am 02.11.2007 um 19:37 Uhr  
| Ihr könnt mir ja erzählen, was ihr wollt:
Es ist definitiv KEIN vermessener Anspruch, ein teures Auto zu kaufen, die vorgeschriebenen Inspektionen zu machen und dafür zu verlangen, dass man außer Tanken und Waschen nichts weiter tun muß.
Ich will schließlich keinen Modellbaukasten!
Und um das mal loszuwerden: Es spricht nicht für eine Auto, wenn es schon ganze 70.000km ohne außerplanmäßige Reparaturen läuft. Das ist heute ja wohl die blanke Selbstverständlichkeit! Mein alter Passat hat 120.000 auf einer A... backe geschafft und der Käufer rief mich mich neulich an, er sei jetzt mangelfrei bei 190.000 km.
Dennoch glaube ich, dass der SLK insgesamt gut ist (sonst hätte ich keinen gekauft), wobei man die TÜV-Statistik angesichts der oft geringen Laufleistung nur bedingt in Ansatz bringen kann. Dasselbe gilt für die Pannenstatistik (eigener DC-Service).
Greetz, Tommi | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an DerSichDenWolfTankt Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 29
User seit 17.08.2006
| Geschrieben am 04.11.2007 um 12:59 Uhr  
| Hallo,
von den Pannenstatistiken (z.B. ADAC) halte ich wenig; der ADAC bekommt i.d.R. nur "Liegenbleiber" in seine Statistik, und hier ist der SLK ja nun 'mal unauffälig. Fast alle "Krankheiten" führen nicht zu Liegenbleibern. Darüber hinaus ist der SLk auch nicht das typische Langstreckenfahrzeug; wenn also 'mal jemand liegenbleibt, dann ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, daß es im städtischen Bereich ist, und hier wird dann seltenst der ADAC in Anspruch genommen. Auch beim TÜV ist der SLK weitestgehend unauffällig, da die "Krankheiten" in den meisten Fällen nicht TÜV-relevant sind. Man sollte diese Statistiken also "richtig" lesen. Für einen Passat oder Audi A6 sind diese Statistiken schon besser zu werten, da es ich hier um typische Langstreckenfahrzeuge handelt (Vertreter, Außendienstler etc.).
Gruß
Der Hammer | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Hammer Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 10903
User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 04.11.2007 um 14:42 Uhr  
| Moin Hammer!
Auch nur bedingt korrekt!
Viele nutzen den SLK sehr wohl für Langstrecken und Ganzjährig. Und 50tkm sind nun einmal 50tkm, da wäre es um so erschreckender wenn z.B. bei einem A6 (das sog. Langstreckenfahrzeug) der Endtopf wegrottet und beim "Kurzstreckenfahrzeug" SLK nicht. Nebenbei leiden Kurzstreckenfahrzeuge (oder anders gesagt Stadtwagen ) aus technischer Sicht erheblich mehr als Langstreckenfahrzeuge.
Wenn man also Statistiken nicht ganz traut sollte man sie wenigstens objektiv betrachten.
--
___________________________________
Viele Grüße aus Hamburgs Umland > Olaf
SLK 230 FL, Linaritblau inkl. SS-Posaune!
Die Raute im Herzen... | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Olaf M Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
|
|
| Wer ist online?
| | Anonym :1260 Mitglieder: 6 Im Chat : 0
|
| Google@MBSLK
| | |
| affil_r_u
| |
|
| google 160
| | |
|