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| Geschrieben am 29.01.2007 um 18:41 Uhr  
| Zum Thema VS:
Im Freundeskreis habe ich einen unabhängigen KFZ-Gutachter. Seine erste Frage als er meinen SLK gesehen hatte war, ob ich noch die Originale Scheibe drauf habe.
Komisch das gerade ein Gutachter sowas fragt...
Ich persönlich finde den Preis für knappe 30 "mehr-PS" sehr attraktiv - lasse aber aus genannten Gründen die Finger davon.
--
Viele Grüße aus Hamburgs Umland ~ Olaf
SLK 230 FL, Linaritblau.
Ich geh dann mal frische Luft schnappen...
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| Geschrieben am 29.01.2007 um 18:45 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von axk0815 am 29.01.2007 um 18:45 Uhr ]
SilverCruiser schrieb:
...Wie auch schon geschrieben müsste man de facto seinen Wagen nach einem Umbau auf nem Transporter zum TÜV fahren, denn ab dem Zeitpunkt des Einbaus erlischt die BE.
Sorry Chris, aber das ist jetzt tatsächlich OT. Ich glaube DU solltest dich manchmal eher oder besser informieren, bevor du sowas von dir gibst. Hab dich trotzdem lieb...
Viele Grüße
Alex
--
Wer bremst verliert - wer 's nicht tut auch... | Antworten
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| Geschrieben am 30.01.2007 um 08:30 Uhr  
| Ob die BE aufgrund einer nicht eingetragenen Leistungssteigerung erlischt, wage ich mal stark zu bezweifeln. Es könnte im worst case Probleme mit der Versicherung geben. Hierzu muss allerdings, um die Leistungssteigerung zu erkennnen, ein TÜV-Gutachten erstellt werden.
Und Chris, so einfach wird kein Auto entstempelt. Dies geschieht in der Regel nur bei fehlendem Versicherungsschutz. Sprich, wenn man die Beiträger nicht bezahlt.
Du hast einen gütligen Versicherungsvertrag. Die Leistungssteigerung ändert daran nix.
Gruß Häns | Antworten
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| Geschrieben am 30.01.2007 um 13:11 Uhr  
| Also was das Erlöschen BE anbelangt, kann ich euch zur Vereinfachung mal 'ne kurze Übersicht einstellen. Allerdings trotzdem kein einfaches Thema.
Die BE würde wegen der Scheibe vermutlich tatsächlich nicht erlöschen, aber nur sofern diese durch (Einzel-)Gutachten eintragungsfähig wäre!
Es gab zumindest in der Vergangenheit bei den Prüforganisationen aber auch Ingenieure, die mit Händlern gemeinsame Sache machten und sozusagen alles eintrugen. Das führt bei Erkennen dann natürlich trotzdem zum Erlöschen BE und zudem zu einem "kleinen" Strafverfahren gegen Ingenieur und Händler...
Hier mal die Grafik:
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| Geschrieben am 30.01.2007 um 15:21 Uhr  
| Player, so ist das nicht richtig. Ob die BE erlischt, werden wir hier nicht klären können. Versicherungsrechtlich liegt eine Obliegenheitsverletzung vor, der Haftpflichtversicherungsschutz ist eingeschränkt, jedoch besteht der Vertag weiterhin. Die Versicherung könnte in Regress gehen, was aber nichts an dem gütligen bestehenden Vertag ändert.
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