...wenn's der Kenner sieht!
...kein Prollgehabe
...die schönste form seinen SLK zu ehren!
Moin Karsten,
auch als "kleiner" Angestellter kannst Du Dein Auto von der Steuer absetzen. Du mußt ihn nur im Auftrag Deines AG nutzen - z.B. für Dienstfahrten mit 0,30 Cent Ersatz pro KM. Sind Deine tats. Kosten höher, kannst Du sie geltend machen (bis zum 6. Jahr).
Sönke
PS: Kleiner Angestellter mit Dienstfahrten
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Zum offen fahren ist es nie zu kalt - nur zu nass.
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Zockerl am 26.10.2006 um 15:42 Uhr ]
Teamoli:
aber diese Dienstfahrten muss er erstmal haben, bzw glaubhaft nachweisen können ! als Unternehmer rechnet sich das Fahrzeug noch besser !
und als AN musst natürlich erst mal den Werbungskostenpauschbetrag überschreiten ! da scheitert es oftmals, wenn er um die Ecke wohnt !
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guggst du: http://www.slktuning.de
@Zockerl - ich bin im Außendienst, ich bin im Außendienst... . Und nicht jeder kann Selbständig sein - auch wenn das z.Z. viele (Schein-)Selbständigen glauben (Anwesende ausgenommen ).
Sönke
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Zum offen fahren ist es nie zu kalt - nur zu nass.