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Tipps und Technik R170 » » Thema: Kratzer....sonst nichts ???
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   lennon



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Beiträge: 8885
User seit 26.09.2002

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 16.05.2006 um 17:10 Uhr   
Hi,

Erst müsste ja geklärt werden, wie alt das Kind ist (bis 7 / 7 bis 10). Eine Zeugin für die Beschädigung gibt es ja, also ist die Tat belegbar.

Die Haftung von Minderjährigen ist im § 828 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt:

"Wer nicht das 7. Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
Wer das 7., aber nicht das 10. Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Das gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach den Absätzen 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat."


Ist das Kind 7 Jahre oder älter greift also der Haftungsauschluss nicht (kein Unfall mit KFZ) => Eltern bzw. Versicherung müssen zahlen.
Bei einem jüngeren Kind muss die Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden. Da wäre nur zu klären, ob es schon ausreicht, dass die Eltern sagen, dass das Kind angeblich zu Hause war (warum wird es dann bei der Tat beobachtet?).

Unabhängig davon bieten manche Versicherungen aber z.B. durch "Besondere Bedingungen für die Mitversicherung von Schäden Dritter durch Kinder unter 10 Jahren" ohne Mehrbeitrag einen verbesserten Versicherungsschutz:
Sofern es im Interesse des Versicherungsnehmers liegt, berufen sie sich dann nicht auf die gesetzliche Schuldunfähigkeit von Kindern unter 7 Jahren (bzw. 10 Jahren bei Verkehrsunfällen), d. h. sie übernehmen - ohne dass sie dazu verpflichtet sind - den Schaden bis zu einer gewissen Höhe (HUK: 3000 Euro), wenn kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist und zum Schadenzeitpunkt die Aufsichtspflicht keinem Dritten übertragen war bzw. das Kind sich nicht in fremder Obhut befand.

Da ist dann wieder das "gutnachbarschaftliche" Gespräch gefragt.


schöne Grüsse

Andy

--
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They that can give up essential liberty to obtain a little temporary safety deserve neither liberty nor safety. - Benjamin Franklin
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   Olaf M

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Beiträge: 10899
User seit 04.11.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 16.05.2006 um 17:51 Uhr   


Cinderella schrieb:
Hallo Olaf,

muß dich korrigieren.
Die Erweiterung bis auf 10 Jahre gilt nur für Schäden, welche Kinder im Strassenverkehr verursachen.
Ein geparktes Auto befindet sich jedoch NICHT im Strassenverkehr;
es gilt also die Regelung mit den 7 Jahren.



Ein geparktes Auto befindet sich auch im Strassenverkehr, da öffentlich abgestellt und "könnte" somit direkten Einfluss auf bestimmte Vorgänge des fließenden Verkehrs haben - ergo meinst Du den ruhenden Verkehr!

I know, Wortklaubereien...!

Btw zum Thema ansich:
Eltern kräftig übers Knie legen...!

--
Viele Grüße aus Hamburgs Umland ~ Olaf

SLK 230 FL, Linaritblau.
Es gibt nichts Gutes - außer man tut es...

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   Mary

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Beiträge: 233
User seit 02.07.2003
 Geschrieben am 16.05.2006 um 18:22 Uhr   


convertible schrieb:

Hi Ihr Beiden,
bin auch sehr traurig, wenn ich so etwas sehe! Wenn Ihr es wahrhaftig selbst gesehen habt, wie ein Kind den Schaden verursacht hat, und die Eltern dieses Kindes alles leugnen, ergeben sich für mich wenigstens drei Fragen: Was war die Motivation des Kindes dies zu tun? Was sind das für Eltern, die alles leugnen, anstatt sich zu entschuldigen (wenn es denn stimmt) und es bei der priv. Haftpflicht einzureichen?

Zum ersten: Die Mutter ist nur dicht(es fällt mir nicht schwer diesen Umstand so zu beschreiben wie er halt ist)...Alkohol ist es nicht dann würde ich oder Mary es wahrnehmen....

Zum Zweiten: Ich muss näher darauf eingehen damit die Situation für alle verständlich ist. Unseren Sohn haben wir dahingehend erzogen das er verdammt nochmal für alle Fehler im Leben bürgen muss (so oder so und niemals anders, nun, Fehler begegnen einem im Leben und jeder muss seine ehrliche persönliche Lehre daraus ziehen, hauptsache mit Ehrlichkeit).
Wir alle machen Fehler, dazu sind wir aber auch Menschen...

Die Familie hält sich(meiner Meinung nach) gerade so über Wasser.....wie es geht....Glaubt mir nicht das ich alle nicht arbeitenden Menschen nachsage das jene faul sind......Das wäre ein Armutszeugnis über mich !!
Ich war mal in einer ähnlichen Situation !!
Aber jene nehmen alles wie Nomaden den Sand mit.......ich habe auch wirklich keíne Lust genannten Menschen jetzt noch mit Mitleid zu begegnen.


Die wohl schlimmste Frage, die sich mir stellt, ist: Was soll das Kind nun von all dem denken, und was hat es daraus gelernt? Sowohl die eigenen Eltern (die ja für die Erziehung ihrer Kinder verantwortlich sind), als auch der Gesetzgeber sehen hier keinen Handlungsbedarf. Nach meinem Rechtsempfinden liegt hier der Tatbestand der Sachbeschädigung vor, für den die Eltern aufgrund der Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht haftbar sind.

Das Kind weiß. meiner Meinung nach, nicht was es tat....
Die Eltern sind nunmal jene "Vorbilder" die uns das Leben und die Vernunft vorleben......das das Kind die Sache nicht versteht die es angestellt hatte, weiß ich ebenso. Ich verurteile auch nicht das Kind sondern die Eltern die jene Tatsache verursacht hatten.....Ich MUSS und WÜRDE haften, zweifelsfrei, wenn meinem Sohn damals eine solche Dummheit begegnet wäre, OHNE Zweifel !!!!

Habt Ihr den Eindruck, dass es mutwillig, oder eher rein zufällig beim Spielen geschehen ist?

Wenn Ihr im Rechtsschutz seid, sollte ein Gutachter sich das mal ansehen, evtl im Beisein eines Kinderpsychologen. (Ist meine pers. Meinung, bitte keine Diskussion jetzt hier lostreten über wissenschaftl. anerkannte Erziehungsmethoden)
Wir sind zum Glück im Rechtschutz, nehmen diesen auch wahr.....morgen um 17:00 Uhr steht der Termin an !!!

Sollte sich an der Beseitigung des Schadens keine Versicherung beteiligen, würde ich es zunächst mal einem Profi-Airbrusher zeigen, der füllt die Schrammen auf, schleift und poliert, bis Du es nicht mehr siehst.
Viele Grüße
Hello

Ich bin euch sehr und wirklich verdammt Dankbar das ihr so vehement zu uns steht.....dank Mary wurde ich auch nicht zum Vollstrecker....hätte mir in jenen Augenblick sehr gut getan.......real gut getan.........

ich bin so sche........ sauer........

--
FLY LIKE AN EAGLE



--
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   Konsul Klingel

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Beiträge: 85
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 Geschrieben am 16.05.2006 um 18:23 Uhr   
Bohh!!
Riesen Sauerei
Das tut mir echt Leid für Euch.
Ich weiß wie man sich da fühlt, man könnte vor Wut platzen, weil man ja recht wenig ausrichten kann
Gruß, Klingel

--
Das was Du machst ,
definiert NICHT was
Du bist.

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   Mary

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Beiträge: 233
User seit 02.07.2003
 Geschrieben am 16.05.2006 um 18:27 Uhr   


Kiwi schrieb:

Hai,

das ist ja wirklich bitter

... und wenn ihr es noch rechtzeitig geschafft hättet, während das Kind noch am "pinseln" war und ihm einen leichten Klaps auf den Allerwertesten gegeben hättet, dann wären die Eltern möglicherweise mit 'nem Anwalt auf Euch los ...

Mir haben hier die Dorf Kidis mal im Winter mit Schneebällen die Hütte bombadiert. 2 mal bin ich vor die Tür und hab sie verbal zu recht gewiesen. Als dann ein Fenster zu Bruch ging bin ich wieder raus gestürmt und wollt mir eins greifen. Eh ich den Zwerg in den Fingern hatte, ist die Mutter schon angekommen und ging auf mich los: "Kinderschänder, Bonze und natürlich nicht zuletzt Wessi" - die muß das Spiel also die ganze Zeit beobachtet haben. Auf die Frage was nun mit dem Fenster sei: "Wer solche Autos fährt, hat ja wohl genug Kohle".

Armes Deutschland - nicht wegen der Kinder aber wegen solcher verantwortungslosen Eltern. Langsam wird's mir Angst und bang wenn ich an Zukunft denke.

Hi Kiwi,

ehrlich gesagt, ich muss mich bremsen.........is´ wohl auch besser so......geben wir doch einfach unsere SLK´s den "Antibonzen" ???
Ich arbeite für mein Geld wie ihr alle auch..........aber......ne ist schon gut sonst platze ich
Gruß - Kiwi

--
"Von all den Dingen die mir sind verloren gegangen,
hab ich am meisten an meinem Verstand gehangen!"
(Ozzy Osbourne)



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 Geschrieben am 16.05.2006 um 18:32 Uhr   


Graf Zahl schrieb:

Moin..

Warum wird nicht die Haftpflicht der Eltern genutzt ? Hatte ähnlichen Fall mit einem Fahrrad ,welches auf die Motorhaube fiel (auf einen Opel ), hier hatte die Kleine (1,5 Jahre) das Fahrrad der Mum umgestossen.

Wenn ich mit dem Schaden vom Hof ziehen sollte könnten sich die Eltern warm anziehen ....es gibt da so nette Dinge
Rede noch mal mit den Eltern, Betroffenheit erzeugen ist immer die beste Vorgehensweise.
Einfach so meinen Schaden zahlen würde ich nicht machen !

GRAF ZAHL...

ich wollte mir den Vater fassen......glaubs mir !!!!!!!!!!!!!!!!!! Mary kam meiner Reaktion zuvor.........war schon besser so...ich hätte ihm das Hirn aus der Schale......lassen wirs, es bringt nichts....... Mary meinte später: Der schmeisst sich auf den Boden und wir dürfen bezahlen........hatte eingeleuchtet, aber WAHRLICH später erst.....



Gruß Andreas

--
Die EG-Reifenminister empfehlen:
Überprüfen Sie nach jedem lokalen "Burnout" die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe an Ihrer Antriebseinheit !






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 Geschrieben am 16.05.2006 um 20:08 Uhr   


RobertSLK schrieb:

Schlaue Tipps kommen natürlich immer zu spät ; Statt Kleider zu suchen hättest Du eigentlich schnell eine Kamera nehmen müssen um ein Beweis zu knipsen. Nur denkt man daran im Stress des Geschehens natürlich nicht .....

--
RobertSLK



Bist goldig

Bevor wir nur ein bischen (?) angekleidet gewesen wären(grottenhaft schlechte Satzstellung??) ...war der kleine Nachbar auch schon weg .......



--
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 Geschrieben am 16.05.2006 um 20:10 Uhr   


lennon schrieb:

Hi,

Erst müsste ja geklärt werden, wie alt das Kind ist (bis 7 / 7 bis 10). Eine Zeugin für die Beschädigung gibt es ja, also ist die Tat belegbar.

Die Haftung von Minderjährigen ist im § 828 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt:

"Wer nicht das 7. Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
Wer das 7., aber nicht das 10. Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Das gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach den Absätzen 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat."


Ist das Kind 7 Jahre oder älter greift also der Haftungsauschluss nicht (kein Unfall mit KFZ) => Eltern bzw. Versicherung müssen zahlen.
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Da ist dann wieder das "gutnachbarschaftliche" Gespräch gefragt.


schöne Grüsse

Andy

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Hi Lennon,

bist Du Jurist ????

Wäre doch schon wissenswert !!!!



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   guterrat

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Forendoktor
Beiträge: 1960
User seit 30.03.2005
 Geschrieben am 16.05.2006 um 20:43 Uhr   
Hallo Marita u. Jürgen,
zuerst einmal ihr habt kein Pech. Pech hat man wenn eine Waschmaschine kaputt geht.
Ihr seit ganz einfach die Opfer dieser Gesellschaft, die ihre Kinder nicht mehr erziehen muß, da der Gesetzgeber dies gar nicht mehr als notwendig erachtet.
Andy (Lennon) hat mit seiner rechtlichen Ausführung Recht. Eltern die Verletzung der Aufsichtspflicht eines unter 7 jährigen Kindes nachzuweisen ist sehr schwer. Eine Chance besteht nur, wenn das Kind ähnliche Schäden bereits mehrfach angerichtet hat, und die Eltern mit solchen Schäden ihres unbeaufsichtigten Kindes hätten rechnen müssen.
Ist dies nicht der Fall und die Eltern nicht kooperativ, lohnt sich ein Rechtsstreit nicht, ihr werft nur zusätzliches Geld zusätzlich zu dem Schaden aus dem Fenster.

Nur am Rande um ein Schaden im Straßenverkehr, obwohl der Pkw im öffentlichen Verkehrsraum parkte kann es nicht sein, weil jeder Verkehrsunfall laut Definition fahrlässig und unbeabsichtigt geschehen muß. Alles was man vorsätzlich also mit Absicht tut ist kein Verkehrsdelikt oder Unfall, sondern Sachbeschädigung.

Gruß
von einem mitleidenden Jupp

--
E-Mail: josefh.jung@web.de

Fahr nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann!

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