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Tipps und Technik R170 » » Thema: Beifahrerairbag deaktivieren? |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4912
User seit 23.03.2004
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 280
User seit 15.11.2004
| Geschrieben am 16.12.2004 um 11:19 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von jonny007 am 16.12.2004 um 11:20 Uhr ]
Warum lässt denn DC einen das "Deaktivieren" eigentlich nicht selbst machen ? Ich hab bei anderen Fahrzeugen(andere Marke) die Lösung gesehen, daß man dies selbst über ein separates Schloß (mittels Zündschlüssel) tun kann - finde ich eigentlich genial, denn es ist ja nicht so, daß ständig nur Kleinkinder am Beifahrersitz mitfahren, sondern dann auch wieder mal die eigene Frau (Kind bei Großmutter z.B.) - und dann gezwungen zu sein jedesmal zu DC zu fahren, finde ich eigentlich ziemlich unpraktisch und teuer...
Weiß jemand, wie man das selbst erledigen kann ? (Kann nicht so kompliziert sein, oder ?)
Danke,
Jonny | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8885
User seit 26.09.2002
| Geschrieben am 16.12.2004 um 11:25 Uhr  
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jonny007 schrieb:
Weiß jemand, wie man das selbst erledigen kann ? (Kann nicht so kompliziert sein, oder ?)
Hi,
... ist sicher nicht so schwierig - wenn Du ein STAR-Diagnosegerät zu Hause in der Garage hast ...
ciao
Andy
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They that can give up essential liberty to obtain a little temporary safety deserve neither liberty nor safety. - Benjamin Franklin
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Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 280
User seit 15.11.2004
| Geschrieben am 16.12.2004 um 11:46 Uhr  
| Hmmm... - und was kostet eigentlich die Deaktivierung bei DC ? Und geht das aufs Warten ?
(Zur Erklärung: Habe selbst (noch) keine Kinder... - deshalb noch nie deaktiviert). Aber meine Neffen und Nichten scheinen ganz versessen darauf zu sein, beim Onkel "offen" mitzufahren
... und jetzt bin ich gar nicht sicher, ob man kleine Kinder (6 bzw. 4)
1) auf dem "Vordersitz" transportieren darf (denn sie sind ja noch nicht zwölf (so war doch früher bei uns in Österreich die Regel), benötigen aber trotzdem einen Kindersitz - aber natürlich keinen "reboard" mehr, sondern nur quasi einen "Polster")
2) ob man dann für Kinder in der "Normal"-Position (aber Kindersitz) den Airbag wg. zu starker Wucht abschalten sollte ? Ich meine, die Wucht, mit der Dir ein Airbag entgegenkommt, ist ja sicher auf einen "typischen" Erwachsenen gerechnet, oder ?
Danke,
Jonny | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 6825
User seit vor Apr. 03
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 213
User seit 09.10.2003
| Geschrieben am 17.12.2004 um 09:19 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Martino am 17.12.2004 um 09:20 Uhr ]
jonny007 schrieb:
Hmmm... - und was kostet eigentlich die Deaktivierung bei DC ? Und geht das aufs Warten ?
(Zur Erklärung: Habe selbst (noch) keine Kinder... - deshalb noch nie deaktiviert). Aber meine Neffen und Nichten scheinen ganz versessen darauf zu sein, beim Onkel "offen" mitzufahren
... und jetzt bin ich gar nicht sicher, ob man kleine Kinder (6 bzw. 4)
1) auf dem "Vordersitz" transportieren darf (denn sie sind ja noch nicht zwölf (so war doch früher bei uns in Österreich die Regel), benötigen aber trotzdem einen Kindersitz - aber natürlich keinen "reboard" mehr, sondern nur quasi einen "Polster")
2) ob man dann für Kinder in der "Normal"-Position (aber Kindersitz) den Airbag wg. zu starker Wucht abschalten sollte ? Ich meine, die Wucht, mit der Dir ein Airbag entgegenkommt, ist ja sicher auf einen "typischen" Erwachsenen gerechnet, oder ?
Danke,
Jonny
Hallo Jonny,
auf den Seiten
http://www.kvw-mhm.de/kindersitz/airbag.htm
und
http://www.kvw-mhm.de/download/pdf/Kindersitzinfo2004.pdf
findest Du umfangreiche Informationen. Ein Zitat von der Seite:
***schnipp***
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung dürfen Kindersitze auch auf dem Beifahrersitz verwendet werden. Dies ist bei Sitzen, die in Fahrtrichtung eingebaut sind grundsätzlich auch bei aktivierten Beifahrerairbag möglich, sofern der Beifahrersitz sich möglichst in der hintersten Position befindet. Anders sieht das allerdings bei so genannten “Reboard-Sitzen” aus, zu denen zwangsläufig alle Babyschalen zählen.
Diese dürfen in keinem Fall auf einem Beifahrersitz mit "aktivem" Airbag montiert werden.
***schnapp***
Gruß
Martin
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2735
User seit 01.01.2008
| Geschrieben am 17.12.2004 um 10:33 Uhr  
| Danke für den Link, Martin - der ist sehr hilfreich bzgl. der Frage nach dem Seitenairbag bei Kindersitzverwendung, was wir hier schon ohne Ergebnis diskutier hatten, und was - ebenfalls ohne Antwort - durch Wiesel bei DC direkt nachgefragt wurde:
"Mercedes-Benz 2/2004: für alle Fahrzeuge ab '97 -
Seitenairbag: Bei korrekt eingebauten Kindersitz und richtiger Sitzposition - keine Gefährdung des Kindes. Seitenairbags im Fond oder Kopfairbags im Fond können deaktiviert werden. Dies wird jedoch nicht empfohlen."
Und im allgemeinen Teil eine kurze Erläuterung zum Hintergrund dieser offenbaren 'Grauzone':
"Die Schutzwirkung von Seitenairbags ist sicherlich unumstritten - allerdings tun sich viele Fahrzeughersteller damit schwer, diese Schutzwirkung auch dann zu bejahen, wenn auf dem Platz ein Kindersitz ordnungsgemäß montiert ist.
Hier sind sich die Fahrzeughersteller noch uneinig. Der Gesetzgeber verbietet die Nutzung eines Fahrzeugsitzes mit Seitenairbags nicht, manche Fahrzeughersteller dagegen schon. Und die Entscheidung wird letztlich (auch aus Gründen der Produkthaftung) dem Fahrzeugführer überlassen.
Allerdings soll auch erwähnt werden, dass ab 2002 sich die Diskussion zum diesem Thema doch gelegt hat. Man scheint die Meinung zu vertreten, dass ein ordnungsgemäß gesichertes Kind im Kindersitz nicht durch einen Seiten- oder Kopfairbag gefährdet wird."
Gruß
Micha | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 280
User seit 15.11.2004
| Geschrieben am 17.12.2004 um 10:42 Uhr  
| @Micha & @Martino:
Vielen Dank für die Infos und die Links...
Eine Kleinigkeit habt Ihr aber übersehen... (steht auch nur ganz klein im Beitrag Bin aus Österreich und ich muß mich deshalb mal beim hiesigen ADAC (heißt "ÖAMTC") schlaumachen, ob die Gesetzeslage hier gleich ist "wie bei Euch" in D (vermute aber eher schon).
Trotzdem verstehe ich nicht, warum man bei DC angeblich lang und breit unterschreiben muß von wegen Haftungsausschluß blabla... - wie machen das dann andere Hersteller, wenn sie die Deaktivierung einfach über den Zündschlüssel zulassen ?? - Naja, eigentlich egal.
Danke für alle Infos !
| Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8885
User seit 26.09.2002
| Geschrieben am 17.12.2004 um 11:02 Uhr  
| Hi,
wenn andere Hersteller die Deaktivierung über den Schlüssel zulassen, liegt die Verantwortung für einen nicht öffnenden Airbag beim Kunden. Nach dem Werkstatteingriff von DC soll genau diese Übertragung der Verantwortung und Haftung auch dokumentiert werden. Das finde ich durchaus verständlich. Dass überhaupt eine Ausprogrammierung nötig ist, hat sicher u.a. mit der Marktförderung der Kindersitze von DC zu tun, aber auch mit der allgemeinen Sichertheitsphilosophie von DC.
ciao
Andy
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 213
User seit 09.10.2003
| Geschrieben am 17.12.2004 um 13:59 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Martino am 17.12.2004 um 14:00 Uhr ]
jonny007 schrieb:
@Micha & @Martino:
Vielen Dank für die Infos und die Links...
Eine Kleinigkeit habt Ihr aber übersehen... (steht auch nur ganz klein im Beitrag Bin aus Österreich und ich muß mich deshalb mal beim hiesigen ADAC (heißt "ÖAMTC") schlaumachen, ob die Gesetzeslage hier gleich ist "wie bei Euch" in D (vermute aber eher schon).
Trotzdem verstehe ich nicht, warum man bei DC angeblich lang und breit unterschreiben muß von wegen Haftungsausschluß blabla... - wie machen das dann andere Hersteller, wenn sie die Deaktivierung einfach über den Zündschlüssel zulassen ?? - Naja, eigentlich egal.
Danke für alle Infos !
Jonny,
für Österreich schaust Du am besten auf die Seite http://www.autokindersitz.at
Dort auf "Infos & Facts" und dann auf "Fragen und Antworten". Wenn ich es richtig überflogen habe, sind für Österreich die Vorschriften identisch mit denen in Deutschland. Hauptvorschrift: Beifahrerairbag muß aus sein, wenn Kind gegen die Fahrtrichtung sitzt. Ansonsten kein Problem...
Viele Grüße
Martin
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