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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 42
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 24.11.2004 um 14:49 Uhr  
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Frankman01 schrieb:
Richtig Olli, genau so ist es !!!
Ich habe jetzt nicht die große Lust, die Bedingungen runterzutippen, aber:
Das Fahrzeug darf jedoch außerhalb des Einstellraumes oder des umfriedeten Abstellplatzes nicht gebraucht oder nicht vorrübergehend abgestellt werden.
Das ist auch der Grund, warum proportional gesehen, das Saisonkennzeichen teurer ist, als wenn ich meine normale Kfz Versicherung einfach nur auf die Monate der Zulassungen umrechnen würde. Weil eben während der Zeit in der Garage voller Versicherungsschutz besteht
--
die Dumm Sau
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Hallo Frankman01,
da muss ich Dir widersprechen. Ich babe ein Saisonkennzeichen und ich zahle nur die Monate in der das Fahrzeug zugelassen ist. Auserhalb der Saison hat mein Fahrzeug allerdings auch keinerlei Vericherungsschutz.
Wenn Du in der Garage Versicherungsschutz hast, dann berechnet es Dir die Versicherung garantiert extra. Deswegen ist dann bei Dir die Rechnung teurer.
Gruss
Dieter | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 6766
User seit 08.10.2002
| Geschrieben am 24.11.2004 um 15:07 Uhr  
| Hallo Dieter,
dann müsstest Du andere Bedingungen haben, was ich aber nicht glaube.
Zur Prämie mach ich mal folgenede Rechnung als Beispiel auf:
600 Euro Prämie, wenn das Auto 12 Monate angemeldet war. War das Auto jedoch nur 8 Monate zugelassen, zahle ich nur 400 Euro. Also 8x50 €.
Habe ich das Auto über ein Saisonkennzeichen zugelassen, zahle ich für die selbe Dauer hingegen als Beispiel 460 €. Somit zahle ich für den Versicherungsschutz auch außerhalb der Anmeldedauer.
Schau mal bitte in die Bedingungen unter §5a Saisonkennzeichen unter Absatz 2.
Dort wird verwiesen, auf §5 Abs.2 und 3. jetzt tippe ich es doch ab
§5 a Saisonnkennzeichen
....
(2) Außerhalb dieses Zeitraumes wird Versicherungsschutz nur gemäß der Regelung über die vorrübergehende Stillegung gewährt (§ 5 Abs 2 und 3)
§5
....
(2) in der Fahrzeugversicherung wird Versicherungsschutz nach §12 (regelt die versicherten Gefahren der Kasko) gewärt. Das Fahrzeug darf jedoch außerhalb des Einstellraumes oder umfriedeten Abstellplatz nicht gebraucht oder vorürbergehend abgestellt werden......
(3) In der Kraftfahrtunfallversicherung, die sich auf ein bestimmtes Fahrzeug bezieht, wird kein Versicherungsschutz gewärt.
--
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 370
User seit vor Apr. 03
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Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 947
User seit 23.06.1999
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 24.11.2004 um 20:59 Uhr  
| Also, hier mein Senf.
Ich habe Anfang November auf Saison Kennzeichen umgestellt.
Ab sofort fahre ich nicht mehr 12 Monate im Jahr, sondern nur noch von April bis einschließlich Oktober.
KFZ – Steuer bezahle ich auch nur für diesen Zeitraum.
In der Versicherung spare ich knapp 40 % an Prämie.
Und das Beste.
Die Versicherung ruht, Versicherungsschutz besteht weiterhin, ohne Aufpreis.
Gruß
Stefan
--
...der aus Südhessen! | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 261
User seit 25.04.2003
| Geschrieben am 24.11.2004 um 21:08 Uhr  
| Moin...
Ich will meinen SLK auch auf Saisonkennzeichen umstellen.
War gestern bei meiner Versicherung und habe mich mal erkundigt.
Dort sagte man mir, daß der Wagen während der Ruhezeit ( Bei mir November bis Februar ) den vollen Versicherungsschutz hat.
Selbst wenn er nicht in einer Garage steht. Bei meiner Versicherung zahle ich für die Ruhezeit keine Prämie. D.h. Jahresprämie durch 12 teilen und dann den Betrag mal 9 nehmen. Warum ist das bei anderen Versicherungen denn anders??
Gruß Nick.....
--
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | |
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Schreiberlevel: erste Gehversuche
Beiträge: 2
User seit 24.03.2004
| Geschrieben am 25.11.2004 um 10:16 Uhr  
| Hallo, jetzt gebe ich auch noch meinen Senf dazu.
Habe am 15. Nov den "Kleinen" vorübergehend stillgelegt und das meinem Versicheungsagenten mitgeteilt.
Der sagte mir folgendes. Es besteht eine sogenannte beitragsfreie Ruheversicherung, die den Haftpflicht- und Teilkaskoschutz einschließt.
Bedingung...das Fahrzeug muß spätestens nach 6 Monate (minus 1 Tag) wieder in Betrieb genommen werden. Geld zahlt die Versicherung nicht zurück, aber bei der Wiederinbetriebnahme wird der Rest von der beitragsfreien Zeit verrechnet. Die Kfz Steuer wird zurückerstattet.
Warum ist bei manchen das Saisonkennzeichen teurer wie abmelden !!
Beim Saisonkennzeichen wird ein Fahrleistung von 12.000 km im Jahr berechnet. Wenn man das Fahrzeug nur mit 9.000 (oder 6.000km) versichert und über den Winter stilllegt, dann fährt man so billiger.
Stillegung etwa 5.70 €.....Wiederinbetriebnahme etwa 10.30 €
So ist es zumindest bei meiner Versicherung (Allianz)
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8869
User seit 26.09.2002
| Geschrieben am 25.11.2004 um 12:20 Uhr  
| Hi,
hier noch eine zusammenfassende Info zum Thema Saisonkennzeichen und Ruheversicherung:
Saisonkennzeichen:
Saisonkennzeichen sind nach vollen Monaten bemessene und auf diesen beantragten Zeitraum befristete amtliche Kennzeichen. Der Halter legt bei Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum im Kalenderjahr fest, in dem er das Fahrzeug benutzen möchte (Saisonzeitraum). Das Fahrzeug darf ausschließlich während des Saisonzeitraums auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden. Der Versicherungsschutz endet jeweils mit Ablauf des beantragten Saisonzeitraums und lebt bei Beginn des beantragten Saisonzeitraums automatisch und uneingeschränkt wieder auf. Im Zeitraum außerhalb der Saison besteht beitragsfrei Versicherungsschutz im Rahmen der Ruheversicherung.
Ruheversicherung:
Für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Teilkasko wird bei vorübergehender Stillegung des versicherten Fahrzeugs während der Dauer der Nichtbenutzung, längstens jedoch für 18 Monate, beitragsfrei Versicherungsschutz gewährt. Dazu muss eine Abmeldebescheinigung der Zulassungsbehörde vorgelegt werden und die Stillegung mindestens zwei Wochen betragen. Dies gilt sinngemäß auch für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen für den Zeitraum außerhalb der Saison. Besteht für ein Kraftfahrzeug weder eine Kraftfahrzeg-Haftpflichtversicherung bzw. eine Teilkasko oder ist/sind diese abgelaufen, kann - gegen Entrichtung eines Beitrags - eine gesonderte Ruheversicherung abgeschlossen werden.
Basis sind die Bedingungen der HUK-Coburg, die übrigens bei den Saisonkennzeichen keinen erhöhten Beitrag verlangt, d.h. es wird zeitanteilig nach tatsächlichen Zulassungsmonaten abgerechnet.
ciao
Andy
--
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They that can give up essential liberty to obtain a little temporary safety deserve neither liberty nor safety. - Benjamin Franklin
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 160
User seit 26.03.2004
| Geschrieben am 25.11.2004 um 13:48 Uhr  
| Hallo,
um das Thema Versicherungsschutz etwas auszudehnen: was ist, wenn ich ein Saisonkennzeichen habe und im nicht-aktiven Zeitraum zum TÜV muss? Darf ich dann dorhin fahren (natürlich nur auf dem direkten Weg und auch nur diese eine Fahrt)? Oder muss ich gleich am ersten Tag der Wiederinbetriebnahme zum TÜV? Kennt sich hier jemand aus?
Viele Grüße
Norbert | Antworten
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