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User seit 14.12.2006
| Geschrieben am 03.05.2007 um 07:33 Uhr  
| @Bernd
Ich gebs ja zu ich bin einer dieser deprimierten "würde gerne haben wollen wenns denn legal wäre". Naja hoffen kann man ja noch auf Gen3.
Wobei ch hätt da mal ne Frage, auch auf die Gefahr hin das sie blöde ist.
Ist die LWR in Deutschland in den Fahrzeugpapieren irgendwo explizit vermerkt?
Ich hab meinen SLK aus Deutschland importiert und einen bei uns sog. "Typenschein für Eigenimport" bekommen(denke mal unser Äquivalent zu eurem Fahrzeugbrief) und dort ist die LWR nirgends auch nur ansatzweise vermerkt, d.h. in keinem meiner Papiere fürs Fahrzeug ist die LWR vermerkt. Wo genau ist die bei euch eingetragen, oder gibts da eine generelle Typengenehmigung von Mercedes mit einem Eintrag für LWR und sonstiger Ausstattung?
Meine Frage zielt darauf ab, daß nach einer Auskunft bei der zuständigen Genehmigungsstelle in Österreich(Beamte..), LWR in Österr. nicht Pflicht sei, aber wenn die LWR in den Papieren eingetragen ist muß sie funktionsfähig sein und kann auch nicht ausgetragen werden. Nur, in keinem mir verfügbaren Fahrzeugpapier ist ein Eintrag für LWR oder sonstige Ausstattung. Wo sollte die eingetragen sein?
--
Grüße aus Wien
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User seit 05.08.2004
| Geschrieben am 03.05.2007 um 07:39 Uhr  
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mckansis schrieb:
Naja die sind schon schön und bei Ebay für unter 300 zu bekommen, aber als ich mich vor meinen Kollegen äusserte die zu kaufen, haben die mich ausgelacht.
Sie meinten: SLK mit Angleeyes das ist doch nix. Da kann ich mir direkt nen BMW Emblem auf die Haube kleben.
Naja recht haben sie irgendwie. Also Mercedes und BMW Look in der Nacht das passt nicht. Da fand ich die ersten Klarglasscheinwerfer besser.
--
MFG MCKANSIS
Mein SLK ist einer meiner Träume die WIRKLICH wahr wurden!!!
Moin MCKANSIS,
schön, dass du eine andere Meinung hast!
So muss das sein - es lebe die Vielfalt!
In diesem Sinne...
--
Grüße aus Stade-Wiepenkathen
Bernd
Sundern, wir kommen...
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User seit 04.01.2007
| Geschrieben am 03.05.2007 um 07:39 Uhr  
| @ mcansis dann frage deine Kollegen mal bitte wieso sie sich kein Mercedes Stern auf die Haube kleben wenn sie die M Spiegel mit integrierten Blinker verbaut haben!
--
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| Geschrieben am 03.05.2007 um 07:52 Uhr  
|
mckansis schrieb:
Meine Kollegen haben nur M Spiegel weil sie M BMWs haben oder keine M Spiegel weil sie SLK oder SL Fahren
Die haben schon Ahnung von dem sie reden.
Der SLK ist ein Mercedes und das soll auch Nachts so sein!!
--
MFG MCKANSIS
Mein SLK ist einer meiner Träume die WIRKLICH wahr wurden!!!
Morgen,
schließe mich Deiner Meinung ausnahmslos an !
Aber sag mal, was ist denn das für ne Bude für die Du arbeitest wenn da nur BMW oder Mercedes gefahren wird ?
MfG
Seb
--
"... take it, hold it, love it!" | Antworten
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| Geschrieben am 03.05.2007 um 08:51 Uhr  
|
J R schrieb:
@Bernd
Ich gebs ja zu ich bin einer dieser deprimierten "würde gerne haben wollen wenns denn legal wäre". Naja hoffen kann man ja noch auf Gen3.
Wobei ch hätt da mal ne Frage, auch auf die Gefahr hin das sie blöde ist.
Ist die LWR in Deutschland in den Fahrzeugpapieren irgendwo explizit vermerkt?
Ich hab meinen SLK aus Deutschland importiert und einen bei uns sog. "Typenschein für Eigenimport" bekommen(denke mal unser Äquivalent zu eurem Fahrzeugbrief) und dort ist die LWR nirgends auch nur ansatzweise vermerkt, d.h. in keinem meiner Papiere fürs Fahrzeug ist die LWR vermerkt. Wo genau ist die bei euch eingetragen, oder gibts da eine generelle Typengenehmigung von Mercedes mit einem Eintrag für LWR und sonstiger Ausstattung?
Meine Frage zielt darauf ab, daß nach einer Auskunft bei der zuständigen Genehmigungsstelle in Österreich(Beamte..), LWR in Österr. nicht Pflicht sei, aber wenn die LWR in den Papieren eingetragen ist muß sie funktionsfähig sein und kann auch nicht ausgetragen werden. Nur, in keinem mir verfügbaren Fahrzeugpapier ist ein Eintrag für LWR oder sonstige Ausstattung. Wo sollte die eingetragen sein?
--
Grüße aus Wien
Franky (J R)
Hi J R,
Die LWR ist seit 1990 in Neuwagen Pflicht. Das steht so in der StvZv oder wie das Kürzel auch immer ist. In den Brief, bzw. Schein kommen nur Sondereinträge, aber nichts was eh schon per Gesetzt vorgegeben wird.
Wenn Du sie aber "austragen" möchtest, DANN wird es in den Fz-Schein eingetragen.
Gruß
Stefan
--
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| Geschrieben am 03.05.2007 um 09:13 Uhr  
|
J R schrieb:
@Bernd
Ich gebs ja zu ich bin einer dieser deprimierten "würde gerne haben wollen wenns denn legal wäre". Naja hoffen kann man ja noch auf Gen3.
Wobei ch hätt da mal ne Frage, auch auf die Gefahr hin das sie blöde ist.
Ist die LWR in Deutschland in den Fahrzeugpapieren irgendwo explizit vermerkt?
Ich hab meinen SLK aus Deutschland importiert und einen bei uns sog. "Typenschein für Eigenimport" bekommen(denke mal unser Äquivalent zu eurem Fahrzeugbrief) und dort ist die LWR nirgends auch nur ansatzweise vermerkt, d.h. in keinem meiner Papiere fürs Fahrzeug ist die LWR vermerkt. Wo genau ist die bei euch eingetragen, oder gibts da eine generelle Typengenehmigung von Mercedes mit einem Eintrag für LWR und sonstiger Ausstattung?
Meine Frage zielt darauf ab, daß nach einer Auskunft bei der zuständigen Genehmigungsstelle in Österreich(Beamte..), LWR in Österr. nicht Pflicht sei, aber wenn die LWR in den Papieren eingetragen ist muß sie funktionsfähig sein und kann auch nicht ausgetragen werden. Nur, in keinem mir verfügbaren Fahrzeugpapier ist ein Eintrag für LWR oder sonstige Ausstattung. Wo sollte die eingetragen sein?
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Grüße aus Wien
Franky (J R)
Moin Franky,
die Leuchtweitenregulierung ist nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Es gibt in Deutschland allerdings die gesetzliche Regelung, dass alle ab dem 01.01.1990 erstmals zugelassenen Fahrzeuge über eine LWR verfügen müssen, wenn bei Ausnutzung der maximalen Zuladung des Fahrzeugs eine Möglichkeit der Blendung des Gegenverkehrs gegeben sein könnte.
Ausgenommen von der LWR-Pflicht sind Fahrzeuge, welche über ein "hartes Fahrwerk mit geringen Federwegen" oder über eine geringe maximal zulässige Zuladung verfügen.
Und genau da liegt der Hase bei den SLK's im Pfeffer!
Bei unserem Wagen ist ein Brabus-Fahrwerk mit einer 30 mm Tieferlegung eingebaut. Beim Scheinwerfer-Einstellen in der Werkstatt wurde keine "signifikante" Änderung in der Leuchtweite bei Belastung des Hecks festgestellt - zumindest nicht in der Größenordnung, die eine Korrektur mittels LWR erforderlich machen würde.
Was nun?
Sind wir nun mit den E11 gekennzeichneten Scheinwerfern und einer im Grunde nicht notwendigen LWR illegal unterwegs?
Du brauchst dir diese Gedanken nicht zu machen, denke ich, da es meines Wissens nach in Österreich keine gesetzliche Regelung zur Leuchtweitenregulierung in KFZ gibt.
Auch wenn du ein nach dem 01.01.1990 in Deutschland zugelassenes/gebautes Fahrzeug erworben hast, so sollte für dich die LWR nicht zwingend notwendig sein - sie ist ja nicht in die Papiere eingetragen.
Die Bestimmungen kannst du unter anderem in Wikipedia nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Leuchtweitenregulierung
Ich häng mal eine Seitenansicht an. Auf dieser ist zu erkennen, dass bei unserem Wagen die Lauffläche der Reifen schon fast im Kotflügel verschwindet - da federt wirklich nicht viel ein. Wenn jemand im Wagen sitzt, macht sich ein beladener Kofferraum nicht in der Leuchtweite der Scheinwerfer bemerkbar.
In diesem Sinne...
--
Grüße aus Stade-Wiepenkathen
Bernd
Sundern, wir kommen...
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| Geschrieben am 03.05.2007 um 09:52 Uhr  
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"Bei ALDI gibt´s jetzt Bierflaschen mit Leuchtweitenregulierung und E-Prüfzeichen. Das Bier kommt allerdings aus England, und erfüllt sogar die strengen indonesischen Brauereiverordnungen "
Einfach geil.
Noch neun Seiten !!!
Gibt's bei 100 einen Schnaps vom Admin?
So, jetzt muß ich aber schnell weiter schaffa. Ich schau später wieder rein.
Gruß,
Martin
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STUTTGART- Mercedes, Porsche, Spätzla mit Soß !! | Antworten
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