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User seit 04.01.2007
| Geschrieben am 27.04.2007 um 12:39 Uhr  
| Los entwickelt ein plug and play modul für meinen Xenon renner. Ich will die Gen2!!! Na gleich mal live anschauen wie das so wirkt.
@wiepenkathen solltze mit 13 Uhr klappen. ich rufe dich glöeich mal an
--
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 27.04.2007 um 12:59 Uhr  
| @Player
Den Klarglas auf die Original-XENON aufzufräsen ist zu aufwendig.
Ausserdem würde die Ausleuchtung nicht stimmen.
Das XENON wegzulassen, und auf Standard-Licht umzurüsten ist kein grosses Problem. Ich bekomme heute eine R170 Kundenfahrzeug mit XENON, und kann mal den Aufwand prüfen.
Alternativ könnten noch H1-XENON Leuchtmittel verbaut werden. Diese haben zwar ein "E13" Prüfzeichen, sind aber in Deutschland nicht zugelassen. Ein kompletter H1-XENON Satz kostet ca. 250,- Euro. (Siehe Bild!)
Man könnte auch die H1 XENON Lampen einzeln bekommen - 2 Stück ca. 120,- Euro, allerdings kann ich nicht sagen, ob die mit den original Mercedes Vorschaltgeräten funktionieren...
Gruss,
Werner
Player26 schrieb:
@ Werner
Ich möchte mein vorhandenes Xenon in die neuen Klarglasscheinis reinsetzen. Der Tüv ist mir erst einmal egal! Was kann ich machen? Kannst du wenn ich dir meine alten scheinis schicke das umbauen? Wie könnte ich ansonsten vorgehen wenn ich Klarglas in verbindung mit Xenon haben möchte???
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User seit 04.01.2007
| Geschrieben am 27.04.2007 um 13:40 Uhr  
| Hm also die 250 Euro Lösung ist mir der Spaß dann auch nicht Wert. Was natürlich der Kracher wäre ist wenn das mit den Nachrüstlampen für 120 Euro gehen würde. Dann wäre ich schon am bestellen. Ich denke aber mal das kann hier keiner mit Gewissheit bestätigen
Ich hatte mir gerade mal die Gen2 beim Kollegen Wiepenkathen angeschaut und ich muss sagen genial. Das Auto sieht aus wie frisch entwickelt das Licht ist absolut passend!!!!
--
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 27.04.2007 um 13:49 Uhr  
| Von einigen Leuten verstehe ich die Aufregung nicht....jeder der sich hier informiert weiß woruaf er sich einläßt, von Abzocke oder ähnlichem kann man überhaupt nicht sprechen. Keiner wird gezwungen die Scheinwerfer sich zu kaufen. Jeder der mit einem DSM während der Fahrt das Dach bedient hat ein größeres Risiko das er jemand anderem schädigt. Eine manuelle LWR die in Deutschland vorgeschrieben ist und die nicht bedient wird (man schaue sich nur mal an wieviele Leute die Nebelschlussleuchte sobald es ein wenig regnet anmachen) bringt genausowenig.
Ich wette das 50%der Autofahrer nichtmals wissen wo sie die Höheneinstellung der Scheinwerfer bedienen.
Ich finde die Generation 2 in Chrom total Klasse. Je nachdem wie teuer meine große Inspektion nächste Woche wird werde ich sie mir wohl auch zulegen.
just my 2cents.
LG Mark
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User seit 14.12.2006
| Geschrieben am 27.04.2007 um 14:18 Uhr  
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Mark schrieb:
Von einigen Leuten verstehe ich die Aufregung nicht....jeder der sich hier informiert weiß woruaf er sich einläßt, von Abzocke oder ähnlichem kann man überhaupt nicht sprechen. Keiner wird gezwungen die Scheinwerfer sich zu kaufen. Jeder der mit einem DSM während der Fahrt das Dach bedient hat ein größeres Risiko das er jemand anderem schädigt. Eine manuelle LWR die in Deutschland vorgeschrieben ist und die nicht bedient wird (man schaue sich nur mal an wieviele Leute die Nebelschlussleuchte sobald es ein wenig regnet anmachen) bringt genausowenig.
Ich wette das 50%der Autofahrer nichtmals wissen wo sie die Höheneinstellung der Scheinwerfer bedienen.
Ich finde die Generation 2 in Chrom total Klasse. Je nachdem wie teuer meine große Inspektion nächste Woche wird werde ich sie mir wohl auch zulegen.
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LG Mark
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Hi Mark,
sorry, aber hier muß ich dir widersprechen. Wenn etwas angeboten wurde mit LWR und Zulassung und diese Eigenschaften nicht erfüllt, dann ist es arglistige Täuschung. Eigentlich müßten diese Scheinwerfer mit dem Vermerk "nicht für den Verkehr zugelassen" verkauft werden. Vor allem auch deswegen weil nur eine Minderheit derjenigen die sich diese Scheinwerfer eventuell über Internet bestellen auch dieses Forum lesen.
Wenn du dir so sicher bist dann bestelle sie und fahre damit zu MB um sie einbauen zu lassen.
Wenn sich jemand diese Scheinwerfer kauft und über die Folgen Bescheid weiß so würde ich mich hüten ihn zu kritisieren, denn jeder muß schließlich selbst wissen was er tut.
--
Grüße aus Wien
Franky (J R) | Antworten
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User seit 05.08.2004
| Geschrieben am 27.04.2007 um 15:50 Uhr  
|
Keppel schrieb:
Hallo an alle, eine Frage zu den Klarglas-Scheinwerfern:
gibt es diese mit einer guetigen Strassenverkehrszulassung? Nein
gibt sie es mit der LWR im Sinne der Strassenverkehrsordnung? Nein
wenn ja?
wo gibt es die? Erübrigt sich, da keine Zulassung
was kosten sie? Erübrigt sich, da keine Zulassung
LG Christa
Moin Christa,
die traurige Wahrheit ist in Fettschrift in deinem Beitrag zu lesen...
In diesem Sinne...
--
Grüße aus Stade-Wiepenkathen
Bernd
Sundern, wir kommen...
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User seit 23.03.2004
| Geschrieben am 27.04.2007 um 16:14 Uhr  
| @Mark:
> Von einigen Leuten verstehe ich die Aufregung nicht....jeder der sich hier informiert weiß woruaf er sich einläßt, von Abzocke oder ähnlichem kann man überhaupt nicht sprechen.
Produkte mit falschen Beschreibungen zu vermarkten, ist in meinen Augen von Sonar reine Abzocke. Und daß diese Beschreibungen falsch sind, wissen wir (Kunden + Händler) erst, seitdem die ersten Kunden die Teile in der Hand hielten. Soviel zu dem "informiert".
>Keiner wird gezwungen die Scheinwerfer sich zu kaufen.
Jetzt nicht mehr, aber das gilt u.U. nicht für die bestehenden Bestellungen. Die Händler sind bereits in Vorleistung getreten und haben jetzt die A-Karte. Ob ein Kunde seine Bestellung stornieren kann, hängt vom Händler ab.
>Jeder der mit einem DSM während der Fahrt das Dach bedient hat ein größeres Risiko das er jemand anderem schädigt.
Das möchte ich jetzt gerne schlüssig erklärt haben...
> Eine manuelle LWR die in Deutschland vorgeschrieben ist und die nicht bedient wird (man schaue sich nur mal an wieviele Leute die Nebelschlussleuchte sobald es ein wenig regnet anmachen) bringt genausowenig.
Wenn Du mit einer falsch eingestellten LWR oder einer eingeschalteten Nebelschlußleuchte jemanden blendest und von der Polizei angehalten wirst, dann bekommste im schlimmsten Falle eine mündliche Ermahnung.
Bei einer nicht vorhandenen LWR ist die Zulassung futsch...Du fährst ohne Beriebserlaubnis.
Die Logik "das benutze ich ja sowieso nicht, also kann ichs abbauen" gilt hier nicht.
Gruß,
Harald | Antworten
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| Geschrieben am 27.04.2007 um 16:20 Uhr  
| jeder Kunde hat ein rückgabe recht von 2 wochen egal welcher Hänler die Dinger verkauft!!!!!!!!!!!! Deutschland ist mit das einzige Land wo die Scheinwerfer bis jetzt nicht zugelassen sind aber da ist Werner dran!!! Ansonsten kann ich nur sagen die Glasis sind der Knüller des Jahres! Oh man ich freue mich schon auf meine Gen2 mit xenon wenn alls klappt. Der Gegenverkehr wird denken Ich habe ein Laserschwert als Scheinwerfer
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