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| Geschrieben am 17.04.2007 um 16:01 Uhr  
| Was passiert eigentlich, sollte ein Produkt zu Unrecht (keine Ahnung ob das hier der Fall ist) mit einem E-Pruefzeichen produziert worden sein und dann verkauft worden sein?
Ich kann mir gerade nichts vorstellen, was dem Produzenten bluehen koennte. Der Dumme bei dieser Sache waere allenfalls der Endverbraucher wenn die Versicherung dann im Schadensfall nicht zahlt. Was aber auch nicht sein kann, da ja nicht jeder so versiert ist (me f.e.) um zu realisieren ob ein E-Zeichen zurecht vergeben wurde oder nicht.
Das E11 z.b. eine Zulassung in England ist, bzw. dass man das uberhaupt erkennen kann war mir bis gerade neu.
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| Geschrieben am 17.04.2007 um 16:13 Uhr  
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zulu44 schrieb:
Ich glaube ich kann mich ganz dunkel an eine Betriebsanleitung von meinem ersten Polo III (Bj. 91) erinnern. Da stand drin, daß man wenn man in Urlaub in ein Land mit Linksverkehr reist, eine bestimmte Fläche vom Scheinwerfer auf der Bfs. abkleben muß. Das war glaube ich auch nochmal grafisch darkestellt, ein mehreckiges Feld, dessen Konturen auch auf dem Scheinwerferglas gut zu erkennen waren...
Moin zulu,
was hat das jetzt mit den Diskussionen zur LWR zu tun?
Vielleicht unterliegst du noch dem Missverständnis, dass die Scheinwerfer, weil sie eine E11-Zulassung haben, für den Linksverkehr gedacht sind - und im Rechtsverkehr dann abgeklebt werden müssten.
Das Abkleben geht bei Klarglas-Linsen-Scheinwerfern nicht. Auf einer Streuscheibe, wie sie ja serienmäßig am 170er-Scheinwerfer verwendet wird, kann man das allerdings tun (und sollte es auch beim Linkslenker im Linksverkehr machen).
Bei Linsen bzw. Projektoren gibt es einen Schalter am Scheinwerfer-Gehäuse, der eine Einstellung des Lichtkegels für den entsprechenden Einsatzort erlaubt.
Ausnahme: Die Scheinwerfer, um die es hier im Thread geht - die können nicht auf Linksverkehr eingestellt werden. Das stört mich aber nicht - ich bleibe in Ländern, in denen auf der rechten Fahrbahnseite gefahren wird.
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Bernd
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| Geschrieben am 17.04.2007 um 16:40 Uhr  
|
Meik7611 schrieb:
Was passiert eigentlich, sollte ein Produkt zu Unrecht (keine Ahnung ob das hier der Fall ist) mit einem E-Pruefzeichen produziert worden sein und dann verkauft worden sein?
Ich kann mir gerade nichts vorstellen, was dem Produzenten bluehen koennte. Der Dumme bei dieser Sache waere allenfalls der Endverbraucher wenn die Versicherung dann im Schadensfall nicht zahlt. Was aber auch nicht sein kann, da ja nicht jeder so versiert ist (me f.e.) um zu realisieren ob ein E-Zeichen zurecht vergeben wurde oder nicht.
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"Mir reicht es zu wissen, dass ich könnte, wenn ich wollte ... "
In diesem Fall kann ich nur sagen
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ausserdem bist du der der Die Scheinwerfer einbaut und damit fährt ergo somit verantwortlich
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| Geschrieben am 17.04.2007 um 16:59 Uhr  
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Wiepenkathen schrieb:
Moin Klarglas-Fanatiker,
die Kennzeichnung HC/HR deutet darauf hin, dass das Abblend- und das Fernlicht nicht gemeinsam eingeschaltet werden (dürfen).
Warum sollte das so sein?
--
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Dann haben wir das nächste Problem!
Beim SLK brennt beim Fernlicht auch das Abblendlicht!
Gleiches Problem wie bei der ersten Generation. Man müste dann auch wieder mit Dioden arbeiten.
--
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| Geschrieben am 17.04.2007 um 17:02 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Graf Zahl am 17.04.2007 um 17:05 Uhr ]
Moin..
Nach wie vor halte ich es nicht für sinnvoll über juristisch mögliche Urteile zu spekulieren - bringt eh nichts da vor Gericht bestimmt nicht immer 1+1 in der Summe 2 ergibt (der Satz kam von einem Rechtsanwalt)
Unwissenenheit hat noch nie vor Strafe geschützt ...im Fall des Falles stehst du eh immer allein da und hast deine eigene Haut zu retten--das soll aber kein Freibrief für nicht Stvzo taugliche Veränderungen am Fahrzeug sein.
Wie gesagt....wenn das Licht eingestellt ist sollte es passen....wer dann mit viel Gepäck reist sollte halt sich dessen bewusst sein das es zu einer Blendung des Gegenverkehrs kommen könnte und muss individuell eine Entscheidung dazu treffen.
Hinzukommend bleibt das Risiko einem in eine Kontrolle zu geraten wo man tatsächlich festellt das die Scheinwerfer trotz E Zeichen keine LWR haben die ansich da sein müsste. Hier gilt dann der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Dinge.....ist Gefahr für Leib und Leben in Verzug ??? nein, nicht wenn die Scheinwerfer ordnungsgemäß leuchten(eingestellt wurden).
Ferner appeliere ich immer noch an die Kommunikation vor Ort unter Menschen..der SLk Fahrer ist ansich kein "Baseballkäppiverkehrtherumträger" und gehört auch sicher nicht in die Zielgruppe der Raser...einer normalen Verkehrskontrolle sollte je nach Bundesland die Scheinwerfer mitunter keine Beachtung finden. Letztendlich steht da auch kein Hinweis:bitte hier kontrollieren !
Was mich persönlich mehr stört ist die Tatsache das ich mal eben Folgekosten mit Adaptern habe die so nicht vorgesehen waren....dahingehend ist der Preis dann einfach zu hoch.
Wie gesagt...auch von mir hörte man hier schon Meinungen zum Thema TÜV und einige User wurden dahingehend als "DuDu Fraktion " verschrien ---beachtet bitte die Verhältnismäßigkeit der Dinge...geschwärzte Rückleuchten z.b. geben permanent ein "manipuliertes" Licht ab...das ist nicht o.k und stellt permanent eine potenzielle Gefahr dar. Nochmal , hier wird nichts am Scheinwerfer eigens manipuliert oder lichttechnisch verändert----die Funktion ist nach korrekter Lichtkegeleinstellung gegeben und es kann/wird zu Veränderungen des Lichtkegels bei einer möglichen Beladung von kg X kommen. Wenn ich das weiss darf ich eben nicht zu viel laden oder muss nachstellen/lassen.
Werners "Kombi" Vergleich klingt erst etwas fern der Realität und ersetzt natürlich nicht die offiziell fehlende Freigabe, dennoch stimmt die Richtung schon, oder ?
--
Gräfliche Grüße vom Grafen
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Ick bün all hier - Grüße aus der Stadt mit Has' & Igel !
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| Geschrieben am 17.04.2007 um 17:11 Uhr  
| Moin,
mal abgesehenen davon wie die die E-Zulassung erhalten haben, sehen die mir zumindest auf den Bildern eindeutig zu billig aus. Ausserdem wer sagt das der Hersteller das Prüfzeichen nicht einfach raufdruckt? Dafür wandert man in China nicht in den Bau.
Bei den originalen Scheinwerfern kann ich auch die Gläser einzeln kaufen und auswechseln.
Die Leuchtweitenregulierung funktioniert und für ein bischen Klarglasoptik baue ich persönlich mir keine überteuerte Chinak***e ins Auto.
Sonnige Grüße
Dave
--
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| Geschrieben am 17.04.2007 um 17:12 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Benzelchen am 17.04.2007 um 17:15 Uhr ]
Hallo Freunde,
habe mir ja auch die Klarglasis II überlegt.
Die E-Nummer bedeutet daß das Teil nach den gültigen EG-Richtlinien
geprüft worden ist. Entspricht dieses Teil den gültigen EG-Richtlinien
so ist das Gutachten oder die ABE die im Prüfland erstellt wurde für
alle EG-Länder gültig. Siehe z.B. bei den FK-Auspuffanlagen.
Die Remus-Anlagen von Wolf-Tuning für Ford wurden alle in
Österreich oder Frankreich abgenommen, der TÜV hat diese bei
uns alle anstandlos eingetragen.
Nicht alle EG-Länder haben eine LWR vorgeschrieben.
Aus meiner Autoverkäuferzeit weiß ich noch daß die
Ford Escort ab 1990 in D eine LWR haben mußten, jedoch
haben Re-Importe aus Spanien (Neufahrzeuge!) ohne LWR
eine Ausnahmegenehmigung beim zulassenden Landratsamt
(gegen Bezahlung) bekommen.
Im FK-Katalog steht unten im Kleingedruckten bei diesen
Scheinwerfern "nur für Fahrzeuge mit LWR".
Warten wir also was Werner nach Erhalt der Klarglasis II
sagt.
Ich hoffe ja auch noch daß man die LWR einfach nur
umstecken muß.
Betreff "aufgedrucktes E-Prüfzeichen":
hier ist dann der Verkäufer in der Produkthaftung.
Viele Grüße aus Niederbayern
Rudi
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