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| Geschrieben am 15.04.2007 um 11:19 Uhr  
| Yo, bei Moppeds sind se echt pingelig ...
Aber grad bei ner offensichtlichen Anlage wie den Lampen sollte man eben nicht das Risiko eingehen Probleme zu bekommen. Und iese Teile fallen eben wegen der Angel Eyes umso mehr auf ... entgegen den Klarglasis der GEN1, die auch Serie sein könnten und nicht nach "Tuning" aussehen ...
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 15.04.2007 um 12:22 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von gnobber am 15.04.2007 um 12:29 Uhr ]
Also in meiner Gegend kontrollieren die Grünen recht gerne getunte Fahrzeuge...
Und mit meinem neuen Supersprint bin ich da wohl schon von weiten zu hören und somit bald mit von der Partie!
Und das zweite Problem, bei solchen Kontrollen ist meist Frischfleisch in Ausbildung oder kurz danach am Start. Bei uns kommen die aus München, und sind somit extrascharf. Und die suchen nach allem was geht. Logisch, müssen sich ja noch die Pickel auf der Schulter verdienen. Ein alter Hase würde sagen "Ganz schön laut der Auspuff, und nu schleich dich "
Ich gebe convertible und SilverCruiser recht, bei Motorräder sind se noch schärfer. Und wißt ihr wie ich da aus Kontrollen recht schnell raus komme? Ich habe alles, wirklich alles in die Papiere eintragen lassen (geht bei den neuen Papieren glaub nicht mehr??). Vom Auspuff, über Fahrwerksänderungen bis zu Verkleidungsteilen. Da werfen se dann nen kurzen Blick rein, murmeln was von "Vorbildlich" und lassen mich ziehen...
Auf E-Nummern und ABE's folgen jedoch meist längere Diskussionen. Und auch mit nem ABE-Auspuff war mal nach der nächsten HU/AU Schluß. Ich denke die Motorradfahrer unter euch kennen diese Probleme seit Einführung der AU für Zweiräder. Man bewegt sich da sehr schnell in ner Grauzone bzw. auf dünnem Eis.
Also nicht das jetzt einer denkt ich bin so ein Streber bei dem alles Tüv-Konform sein muß... Bei Leibe nicht!!! Nur geh ich dem Ärger lieber im Voraus aus dem Weg. Und wenn von außen alles gut aussieht und die Papiere stimmen, fängt auch keiner an im Inneren zu suchen und zu bohren. Und das ist gut so!!
Ich würde an eurer Stelle erstmal die Importeure klären lassen was Sache ist, vielleicht kriegt ja auch einer ein Tüv-Gutachten ran und dann seit Ihr alle im Grünen Bereich!!
Gruß Michael
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| Geschrieben am 15.04.2007 um 16:16 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Graf Zahl am 15.04.2007 um 16:22 Uhr ]
Moin..
Schon sehr erstaunlich was alles das E Zeichen hat
Zum Thema Adapter für den Scheinwerferanschluss: gem. Mekkes Aussage in einem anderen Beitrag zur Umrüstung von PreFl auf FL Scheinwerfer ist der Adapter eh oftmals vonnöten. Scheint FIN abhängig zu sein.
Hier noch einmal ein Bild des Adapters:
A170 820 11 15 kostet bei DC ca .23,- EUR --vermutlich pro Stück, oder ???
..würde in dem Fall an die 2. Generation der Klarglas passen und auch eine Basis zum Anschluss der Angeleyes bieten und ferner noch den Vorteil haben ohne Probleme wieder rückrüsten zu können. Ohne TÜV der Scheinwerfer sicher eine Überlegung wert--wer mag kann dann die Scheinwerfer ja vor Ort noch wechseln
--
Gräfliche Grüße vom Grafen
----------------------------------
Ick bün all hier - Grüße aus der Stadt mit Has' & Igel !
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| Geschrieben am 15.04.2007 um 18:35 Uhr  
|
Graf Zahl schrieb:
<font color='#AB2929'>[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Graf Zahl am 15.04.2007 um 16:22 Uhr ]</font>
Moin..
Schon sehr erstaunlich was alles das E Zeichen hat
Zum Thema Adapter für den Scheinwerferanschluss: gem. Mekkes Aussage in einem anderen Beitrag zur Umrüstung von PreFl auf FL Scheinwerfer ist der Adapter eh oftmals vonnöten. Scheint FIN abhängig zu sein.
Hier noch einmal ein Bild des Adapters:
A170 820 11 15 kostet bei DC ca .23,- EUR --vermutlich pro Stück, oder ???
..würde in dem Fall an die 2. Generation der Klarglas passen und auch eine Basis zum Anschluss der Angeleyes bieten und ferner noch den Vorteil haben ohne Probleme wieder rückrüsten zu können. Ohne TÜV der Scheinwerfer sicher eine Überlegung wert--wer mag kann dann die Scheinwerfer ja vor Ort noch wechseln
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Abend, ich hab meine Adapter von der ersten Gen. noch übrig. Wenn ich die nich brauche , könnte ich sie abgeben. Aber erst mal schauen , wie das mit der zweiten Gen. so ist.
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Gruss, Mattes "Zeige nie einem Esel eine unfertige Arbeit" | Antworten
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| Geschrieben am 15.04.2007 um 23:50 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von O.L.A.F. am 15.04.2007 um 23:56 Uhr ]
Zulassung in Grossbritannien...
Und nachfolgend die volle Info - wen es interessiert:
Scheinwerfer und Heckleuchten
Ort der Zulassung
E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechien
E9 Spanien
E10 ehemaliges Jugoslavien
E11 Grossbritannien
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz
Scheinwerfer
Ausführung
A - Begrenzungslicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-Xenon
/ - nicht zusammen einzuschalten
Heckleuchten
Ausführung
A - Begrenzungsleuchte
AR - Rückfahrscheinwerfer
F - Nebelschlussleuchte
IA - Rückstrahler
R - Schlussleuchte
S1 - Bremsleuchte
2a - hintere Blinkleuchte
Sonstige Leuchten
1, 1a, 1b vordere Blickleuchten unterschiedliche Ausführungen
5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge
6 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6m
SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge
SM2 - Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6m Länge
Sonstige Kennzeichnungen auf dem Scheinwerfer
Kennzahl Lichtstärke vordere Scheinwerfer üblich: 10 / 12,5 / 17,5 / 20 / 25 / 27,5 / 30 / 37,5
für alle gleichzeitig eingeschalteten Fernscheiwerfer gilt als Referenzzahl 75 als maximaler Wert, der nicht überschritten werden darf
Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt
Sonstige Kennzeichnungen auf der Heckleuchte
Pfeil nach rechts oder Pfeil nach links der Pfeil gibt die Einbaurichtung an und zeigt immer zur Fahrzeugaussenseite.
Ist kein Pfeil vorhanden, kann die Leuchte hinten wahlweise rechts oder links eingebaut werden
Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt.
--
Viele Grüße aus Hamburgs Umland ~ Olaf
SLK 230 FL, Linaritblau.
Ich geh dann mal frische Luft schnappen...
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 16.04.2007 um 05:05 Uhr  
| Moin Olaf
Danke der Auflistung....
Die Sache wird ja immer besser ....und dann noch die Scheinwerfer in einem Rechtslenker....
Mal sehen was die E11 zur Stvzo sagt
--
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User seit 28.06.2004
| Geschrieben am 16.04.2007 um 09:29 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von GONZO am 16.04.2007 um 09:31 Uhr ]
X-T-C schrieb:
Hallo,
ich habe soeben aus ASIEN folgende Rückmeldung bekommen:
Die Scheinwerfer sind für linksgesteuerte europäische SLK R170 Fahrzeuge mit pneumatischer Leuchtweitenregulierung ausgelegt. Die Montage ist zwar auch in Rechtslenker-Fahrzeugen möglich, allerdings kann hier der Lichtkegel nicht richtig eingestellt werden...
Gruss,
Werner
--
http://www.x-t-c.com
mbslk@x-t-c.com
Tel.: 0 96 21 / 42 08 11
Fax: 0 96 21 / 42 08 12
Hmmm......
wenn ich das hier so lese und eure ersten Erfahrungen damit vergleiche, dann ist Werner wohl vom Produzenten gelinkt worden
Schade...
aber Scheinwerfer ohne Zulassung werde ich wol nicht kaufen
Roadstergruss aus HH
-GONZO-
PS. so ein E-Prüfzeichen kann man auch so ohne Prüfung aufbringen. Jedes Jahr wieder warnt die Stiftung Warentest vor asiatischen Lichterketten mit VDE-Prüfzeichen die nie geprüft wurden und unsicher sind.
--
"Bei jeder Streitfrage gibt es zwei Standpunkte: den eigenen und den falschen"
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 16.04.2007 um 09:57 Uhr  
| Eine Sache zur LWR .. wenn die nicht angeschlossen ist .. dann wird doch trotzdem der Luftdruck im Schlauch generiert, über den die Leuchtweite eingestellt wird.
Ich erinnere mich dunkel daran, dass bei Fahrern, die einen defekten Schlauch an der LWR haben, von dem Geräusch der austretenden Luft genervt sind.
Wenn man den Schlauch nun gar nicht anschließen kann .. dann sollte man den wohl zumindest mit einem Gummiverschluß versiegeln oder so. Ansonsten tritt immer Luft aus.
Schade dass die Scheinwerfer nur in Großbritannien zugelassen sind .. aber vielleicht gibt es ja bald eine Deutsche Variante mit LWR.
Da sollten sich m.E. die Händler untereinander abstimmen und Depo unter Druck setzten. Es ist eine Unverschämtheit dass den Händlern Ware für ein anderes Land gesand wird. Viele Händler werden das jedoch gar nicht wissen bzw. sich dafür gar nicht interessieren ..
Naja .. mal schauen wie das weitergeht
--
http://www.verbrauchsrechner.de/index.fpl/f-showfills/vehicle-2196/ | Antworten
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