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User seit 24.10.2006
| Geschrieben am 14.04.2007 um 18:40 Uhr  
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Mattes schrieb:
Abends, Ohne Zulassung geht bei mir auch nix! Ich würde dann wohl vom Kauf zurücktreten. Leider
Mich würde auch mal interessieren , wie das Problem mit der 3. Schraube unterm Blinker gelöst wurde.
Von hinten kann ich irgendwie nix erkennen.
Gruss, Mattes
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Das Problem haben sie ganz gut gelöst......hier ein kleines Bild:eine schraube mit kugelkopf
--
SLK230k Bj:11/98 silber/ monoblock IV......
....DER SOMMER KANN KOMMEN....!!!!
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User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 14.04.2007 um 18:42 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von rubberduck am 14.04.2007 um 18:44 Uhr ]
Graf Zahl schrieb:
Moin Micha
Na, dann möchte ich wissen wie man bei den Scheinwerfern das E Zeichen erhalten hat
Was hat du denn mit dem vorhandene LWR Anschluss gemacht ? Totgelegt oder abgeklemmt ???
Und wie passt das Licht jetzt ? Leuchten die Scheinwerfer zum Himmel ?
Habe meinen Verkäufer auch einmal angemailt und die Problematik geschildert----bin gespannt was als Antwort kommt.
Micha, du schreibst das man ums Löten eh nicht herumkommt--auch wenn ich Adaper gem. Mekkes kaufe muss ich den Kabelstrang anzapfen ? Dann kann man sich ja die 23,- EUR je Stück für den Adapter sparen wenn eh angeschnitten werden muss
--
Gräfliche Grüße vom Grafen
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Ick bün all hier - Grüße aus der Stadt mit Has' & Igel !
mbslk EVENT 2007 - da simmer dabei !!!
Moin Graf,
wenn du eine Antwort vom Verkäufer bekommen hast melde dich bitte mal per Email.
--
Gruß
Dirk
Gesunder Menschenverstand ist eine Sammlung von Vorurteilen, die man bis zum 18.Lebensjahr erworben hat."
(Albert Einstein)
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Schreiberlevel: Forenstudent
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User seit 19.09.2006
| Geschrieben am 14.04.2007 um 19:36 Uhr  
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accpralle schrieb:
Nabenz !
Bin genauso irritiert wie ihr wegen der Leuchtweitenregelung, aber VORSCHRIFT ist die m.E. nicht , im §50 StVO wird sie nur für Fahrzeuge mit Xenon verlangt !
Zum selber nachlesen: http://verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php
Gerd
--
...quarz - Gruss aus Celle...
Hi Gerd, was Du sagst ist richtig, aber ich glaub man muss doch wenigstens eine manuelle Leuchtweitenregelung haben, den sonst kann man doch bei schweren Lasten im Kofferraum die Scheinwerfer nicht mehr anpassen?Oder
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Gruss, Mattes "Zeige nie einem Esel eine unfertige Arbeit" | Antworten
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User seit 06.08.2005
| Geschrieben am 14.04.2007 um 20:01 Uhr  
| Von solchen "Wiki" Sachen a la Verkehrsportal ist etwas Abstand zu nehmen. Erst recht wenn im Forenstil zur Wissen zusammengetragen wird. Als ichmit der Möglichkeit der Xenon-Nachrüstung grübelte habe ich mich direkt ans KBA (Kraftfahrzeug-Bundesamt) ---> http://www.kba.de .... ganz altmodisch schriftlich gewendet. Dort bekam ich eindeutige unmißverständliche Auskunft über mein Anliegen !!!
Ein Fahrzeug was eine LWR drin hat MUSS die auch weiterhin benutzbar haben, denn das Kfz ist damit seinerzeit zugelassen worden! Stichwort: Tygenehmigung ... sonst könnt eich ja nach belieben alles was mir als "brauch ich nicht" erscheint entfernen.
Ich hatte mal relatives "Glück" mit Nachrostscheinwerfern, bei einem Fahrzeug mit Baujahr 89/90 ... mein Wagen war in der Serie noch nicht mir der LWR ausgerüstet worden. Somit konnte ich andere Scheinwerfer montieren, die mit einer "E"-Prüfung versehen waren ... Daher habe ich mich schon eingehend mit dem Thema beschäftigt.
--
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| Geschrieben am 14.04.2007 um 20:08 Uhr  
| Leuchtweitenregelung
Seit 1998 fordert die ECE-Regelung R48, dass die Leuchtweite der Scheinwerfer aufgrund unterschiedlicher Fahrzeugneigung bei verschiedenen Belastungszuständen ausgeglichen wird. Dies dient vor allem dazu, eine Blendung des Gegenverkehrs zu vermeiden und stets eine ausreichende Leuchtweite zu erreichen. Bei Halogenscheinwerfern darf diese Leuchtweitenregulierung(LWR) manuell erfolgen, für Xenonscheinwerfer ist eine automatische Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben. Aus diesem Grund bietet Automotive Lighting drei Varianten der Leuchtweitenregelung an:
Manuelle Leuchtweitenregelung
Diese Art der Leuchtweitenregelung ist für Halogen-Scheinwerfer vorgeschrieben. Der Fahrer stellt über ein Einstellrad die Scheinwerfer je nach Beladungszustand ein. Eine starke Fahrzeugneigung wird somit kompensiert. Als Stellelement werden meistens elektrische Motorantriebe eingesetzt, die bei Automotive Lighting in Reutlingen, Venaria, Malaysia und Sosnowiec gefertigt werden. Dieser LWR Motor der 3. Generation ist ein standardisiertes Element und wird innerhalb des Scheinwerfers verbaut.
Automatische Leuchtweitenregelung
Bei Scheinwerfern mit Gasentladungslampen ist eine automatische Leuchtweitenregelung vorgeschrieben. Achssensoren erfassen den Neigungswinkel der Karosserie. Aus den Sensorsignalen berechnet dann ein elektronisches Steuergerät die Korrektur der Scheinwerfereinstellung. Diese erfolgt durch die Stellmotoren. Automotive Lighting bietet zwei verschiedene Ausbaustufen an:
* Statisch automatische Leuchtweitenregelung | Antworten
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User seit 20.08.2004
| Geschrieben am 14.04.2007 um 21:10 Uhr  
| Hallo zusammen
Also wegen der LWR und Tüv würde ich mir nicht zu große Sorgen machen.
Ich fahre in meinem Firmen BMW auch Klarglas mit Standlichtringen aus Fernost. Die haben ein E-Prüfzeichen aber keine LWR. Man bekommt sie zwar nicht eingetragen, was aber nicht von Nöten ist wegen des E-Prüfzeichens, aber was die HU betrifft da gibt es keine Schwierigkeiten.
Ich habe die in Chrom bestellt für meinen gelben, aber wenn ich mir jetzt so die ersten Bilder ansehe werde ich mich damit glaub ich nicht glücklich machen.
Ich werde sie mal testweise rein setzen, aber spiele jetzt schon mit dem Gedanken doch auf die erste Variante umzusteigen.
Gruß Ralf
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| Geschrieben am 14.04.2007 um 21:13 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Meik7611 am 14.04.2007 um 21:13 Uhr ]
Denke auch, genau wie Gerd - das ich, wäre ich der Verkäufer wie in diesem Falle Werner, mich dazu nicht äußern würde. Ihm wurde garantiert auch gesagt, dass dort alles dabei ist (was ja das E-Prüfzeichen bescheinigen soll). Genau das gleiche gilt für die Ebay-Beschreibung! Ich hoffe nicht, dass da paar "verdammt intelligente" Leute aus Fernost Scheinwerfer produziert haben. Einfach mal das E-Logo draufgepappt haben ohne LRW zu installieren und jetzt hier die Dinger verscherbeln. Im Endeffekt wären die Händler hier (wie Werner) die Dummen! Denn entweder sie müssten diese dann an den Verkäuft zurückschicken, oder sie mit dem Vermerkt Nicht zugelassen in der StVo verkaufen! Und das dieses den Absatz verdammt in den Keller drücken würde, sollte jedem klar sein .
--
MfG
Meik
http://www.MeikTregel.de
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