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User seit 03.08.2006
| Geschrieben am 08.03.2007 um 16:32 Uhr  
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X-T-C schrieb:
Hey Filip,
Du kannst ja die XENON-Teile bei Ebay verklopfen...
Dafür springt bestimmt mehr raus, als der Neupreis für die Angel-Eyes
Das original XENON vom R170 ist sowieso nicht der Bringer, wenn ich dagegen die BiXENON von meinem 171er anschaue
Oder wir bauen die Teile so um, dass Du trotzdem XENON hast - aber da gibts dann leider keinen Segen vom TÜV
Werner
Hallo Werner,
Du bist doch unser Genie, überlege Dir bitte was das wir Xenonfahrer auch die neuen und zwar mit dem Segen des TÜV`s in Xenon bekommen können.
Gruss
Roy
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 08.03.2007 um 16:35 Uhr  
| Nicht schlecht !
Also bei H7 Leuchtmittel wär ich auch dabei.
Nur kann ich mir die Leuchten schlecht am SLK vorstellen, wär das net mal was für unsere Fotomontage-Profis hier im Forum ??!! Vorallem nehm ich jetzt chrom oder schwarz für meinen silbernen...
Wenn ich das richtig verstanden habe, fallen mit den "Angel Eyes" die normalen Standlichter ersatzlos weg...also auch meine schönen LEDs
Aber das wär mirs wert | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 08.03.2007 um 16:40 Uhr  
| Wenn ein Osidianschwarzer mit Xenon Interesse hat dann können wir die Xenonteile komplett tauschen, also Lampen Stoßfänger Scheinwerferreinigung Sensoren Schalter und und und, und ich bezahl euch die neuen Klarglasis und bau alles um! ihr müßt nur zu mir nach Hause kommen!
--
mfg
Micha
私は私のSLK を愛する | Antworten
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 08.03.2007 um 16:52 Uhr  
| Zum Thema XENON:
Grundsätzlich gibt es ja mittlerweile XENON-Lampen im H1, H4, H7 Format, die sogar ein "E" Prüfzeichen haben.
Die aktuelle Gesetzgebung besagt hier nur, dass eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung vorhanden sein müssen...
Somit scheitert die Umrüstung bei Fahrzeugen mit Standard-Licht meist an diesen beiden Punkten...
Ich denke, wenn man die oben genannten Leuchtmittel in den Klarglasscheinwerfer einbaut (und nicht gerade den freundlichen Mann vom TÜV oder den Herrn Wachtmeister damit konfrontiert) sollten hier keine grösseren Probleme auftreten...
Irgendwo bewegt man sich in einer Grauzone, die nicht wirklich geregelt wäre. Was natürlich im Falle eines Unfalls (womöglich mit Personenschaden) auf den Fahrzeughalter zukommen könnte, ist dann ein anderes Thema!?
Technisch gesehen, wäre die Sache auf jeden Fall irgendwie lösbar...
Gruss,
Werner
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| Geschrieben am 08.03.2007 um 17:01 Uhr  
| Wow,
die sehen echt klasse aus - nochmal hübscher bzw. wertiger , als die 1. Klarglas-Serie!
Auf die Angel-Eyes könnte ich persönlich verzichten (ist mal wieder so ein Trend, wo bald alle Autos damit nachgerüstet sind und gleich aussehen...), aber einem "geschenkten Gaul"...
Wenn das kein H4 mit dem Adapterquatsch ist, wäre ich dabei.
Aber vorher bitte noch die obligatorischen "so würde es am Wagen aussehen"-Bilder. Am besten (auch) an einem silbernen SLK - dann könnte man gleich sehen, welche der beiden Versionen besser ausschaut.
Gruß,
Harald | Antworten
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| Geschrieben am 08.03.2007 um 17:04 Uhr  
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X-T-C schrieb:
Die aktuelle Gesetzgebung besagt hier nur, dass eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung vorhanden sein müssen...
Technisch gesehen, wäre die Sache auf jeden Fall irgendwie lösbar...
Gruss,
Werner
Hallo Werner,
ja aber bei meinem Xenon ist ja die Reinigungsanlage und autom. Leuchtweitenregulierung drin, wo läge denn dann das Problem, sorry das ich so blöde frage aber ich stehe hier wohl auf dem Schlauch.
Gruss
Roy
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