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User seit 28.04.2007
| Geschrieben am 15.05.2007 um 07:39 Uhr  
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Markus N schrieb:
Der Hans schrieb:
Graf Zahl schrieb:
Moin..
Nachdem es hier ja eher amüsant und fern dem Thema zugeht sollten wir unseren Admin vielleicht bitten das Thema vorab zu schliessen oder ab Folge in die Witzrubrik oder Smalltalk zu stellen.
Wenn dann jemand endlich einmal Infos vom KBA hat kann es ja weitergehen.....wobei dann wohl die Luft raus sein müsste, oder ?
--
Gräfliche Grüße vom Grafen
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Ick bün all hier - Grüße aus der Stadt mit Has' & Igel !
mbslk EVENT 2007 - da simmer dabei !!!
Moin moin Graf,
mal ganz dumm gefragt: Hat den eigentlich schon jemand an das KBA geschrieben?
MfG
Hans
--
Wer länger bremst ist schnell spät dran ... oder so ähnlich.
Aber warum schreiben wir nicht gleich alle Gutachter, TÜV-Prüfstellen, DEKRA-Niederlassungen sowie die Landespolizeidirektionen an und
warnen diese vor diesen Scheinwerfern!
oh, sorry habe das Bundesinnenministerium vergessen!
Früher nannte man das: "schlafende Hunde wecken"
--
Gruß Markus N vom SLK-Bodensee-Oberschwaben-Stammtisch!
Supersprintorchester Ravensburg
Grüß Dich Markus,
KGB, CIA, NSA, BND und Mossad solltest Du vielleicht auch noch auflisten.
Illegal bleibt illegal. Aber vielleicht gibt's bald Abhilfe.
MfG
Hans
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenabiturient
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User seit 28.04.2007
| Geschrieben am 15.05.2007 um 07:42 Uhr  
| Grüß Euch,
gestern vormittag habe ich nochmals mit Marcus Piecha von Piecha Design telefoniert. Er teilte mir mit, dass der Hersteller (Sonar Auto Parts Co., Ldt.) zurzeit dabei ist einen nicht ganz unwichtigen Teil für die Zulassung der Scheinwerfer nachzuholen. Bisher wurden lediglich die Klarglasscheinwerfer zur Erlangung des E-Prüfzeichens auf ihre Eignung für den Straßenverkehr geprüft.
Wer sich die Zertifizierungsunterlagen angesehen hat, wird feststellen dass darin mit keiner Silbe ein Fahrzeugtyp erwähnt ist. Das E-Prüfzeichen wurde - wie schon an anderer Stelle erwähnt - alleine für das Bauteil erteilt. Für uns ist es ohnehin unerheblich, was in dem Prüfbericht steht. Allein die Erteilung des Prüfzeichens ist entscheidend und im übertragenen Sinne axiomatisch. D.h. die Umstände der Erlangung müssen vom Endverbraucher nicht nachgeprüft werden.
Gemäß ECE-Regelung dürfen diese Scheinwerfer also in Kraftfahrzeugen betrieben werden. Auch in Deutschland. Das allerdings nur, wenn damit nicht gegen andere Regelungen bzw. Vorschriften verstoßen wird. Z.B. gegen die Vorschrift, dass in Deutschland Neufahrzeuge seit dem 01.01.1990 mit einer Leuchtweitenregulierung ausgestattet sein müssen.
Diese Vorschrift ist aber nicht per se für alle Fahrzeuge bindend. Wird z.B. in einem amtlich anerkannten Gutachten festgestellt, dass ein Fahrzeug aufgrund seiner Bauart die geforderten Toleranzen bei der Leuchtweite unter verschiedenen Belastungszuständen einhält, dann darf das Fahrzeug auch ohne Leuchtweitenregulierung betrieben werden.
Genau daran arbeitet der Hersteller laut Marcus Piecha gerade. Sollte Sonar damit durchkommen, würde der SLK R170 generell von der Leuchtweitenregulierung befreit. Eine Vorführung beim TÜV wäre in diesem Falle nicht notwendig.
Und damit dürfte dann auch das Gewissen derer erleichtert sein, die zurzeit mit ihren Klarglasscheinwerfern in Sünde leben.
Offen bleibt dennoch die Frage, warum man in Taiwan nicht gleich Nägel mit Köpfen gemacht und die LWR vollständig implementiert hat. Einerseits wäre sicher viel Verdruss erspart geblieben. Andererseits hätten sich dann nicht einige Leute dazu verleitet gesehen, das E-Prüfzeichen durch Veränderungen am Bauteil zu entwerten. (Damit möchte ich die Arbeiten keineswegs herabwürdigen.)
Mit Blick auf die Zertifizierungsunterlagen muss ich mich über die Vergabepraxis schon sehr wundern. Besonders die technische Zeichnung am Schluss ist meines Erachtens ein Witz. Demgemäß könnte man eine alte Kaffemühle mit geeigneten Leuchtmitteln ausstatten und bekäme eine Zertifizierung nach ECE.
Naja, schau'n mer moi.
MfG
Hans
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| Geschrieben am 15.05.2007 um 09:28 Uhr  
| Hallo Hans !
Genau das habe ich schon auf Seite 117 geschrieben. Hat aber keiner darauf reagiert. Sind alle mit bastelarbeiten beschäftigt.Die Idee mit dem Umbau ist super aber leider ohne jede Genehmigung oder Zulassung.Ich habe auch mit Piecha Design telefoniert und warte auch auf eine positive Nachricht wegen der Sondergenehmigung. Mal sehen was das so gibt.
Gruß
Shadow | Antworten
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| Geschrieben am 15.05.2007 um 11:36 Uhr  
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Der Hans schrieb:
Diese Vorschrift ist aber nicht per se für alle Fahrzeuge bindend. Wird z.B. in einem amtlich anerkannten Gutachten festgestellt, dass ein Fahrzeug aufgrund seiner Bauart die geforderten Toleranzen bei der Leuchtweite unter verschiedenen Belastungszuständen einhält, dann darf das Fahrzeug auch ohne Leuchtweitenregulierung betrieben werden.
Moin,
Wer mal 70kg im Kofferraum hatte, 2 Leute und den Tank voll, der wird wissen das dann die Scheinwerfer nicht mehr dorthin leuchten wo sie sollen.
Es gibt die Leuchtweitenregulierung schon sehr lange, für den Verkaufspreis muss sowas einfach drin sein. Alles andere blendet und ist einfach billiger Mist, der nur dem Hersteller, Importeur und Händler hilft.
Ob das dann legal, halblegal oder dem Fahrer egal ist spielt keine Rolle.
Dave
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| Geschrieben am 15.05.2007 um 12:47 Uhr  
| Ich denke die meißten lesen sich den Thread nicht durch!!!! Sie stellen die Fragen einfach immer und immer weider!!! Ich finde ab jetzt werden keine Frage mehr beantwortet die schon mal im Thread waren. Wenn man die Gen 2 wirklich haben will kann man auch ruhig mal 120 Seiten lesen!!!!!
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