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User seit 05.08.2004
| Geschrieben am 08.05.2007 um 17:45 Uhr  
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Graf Zahl schrieb:
Moin...
Fahrt mal zum TÜV, die Scheinwerfer im Gepäck und berichtet Eure Wünsche-- die Antwort solltet Ihr Euch doch schon selbst geben können
Hier möchte man einen fehlende LWR an einem E geprüften Scheinwerfer anbringen--ergo Manipulation an einem geprüften Bauteil-Erlöschen der Betriebserlaubnis !
Für Deutschland ist eine LWR für unseren Fahrzeugtyp vorgeschrieben--diese haben die Scheinwerfer nicht (ach' ist das neu ?) und somit auch --Erlöschen der Betrieberlaubnis !
...ergo, eine Fusion macht die Sache keineswegs legaler ....der Grundsatz stimmt zwar, ein E geprüfter Scheinwerfer mit LWR....diese LWR wurde aber nachträglich angebracht und umfasste nicht den Prüfumfang im Rahmen des E Zeichens. Der Hersteller ist fein raus, Garantie futsch und Ihr seit im Fall des Falles genauso im Pech.
Versetzt Euch doch mal in die Lage eines Sachverständigen...wer hier auf einen "Eintrag" hofft dürfte bitter enttäuscht werden..beim TÜV Termin werden die Scheinwerfer locker durchgehen, kein Problem..doch was bleibt ist die eigene Gewissensfrage mit einem nicht "legalen" Scheinwerfer zu fahren
--
Gräfliche Grüße vom Grafen
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Moin Herr Graf,
jetzt fällst du mir auch noch in den Rücken!?
Die LWR ist Bestandteil des Scheinwerfers. Die Ansteuerung ist der springende Punkt.
Ob hier eine Unterdruckdose oder eine elektrische Ansteuerung angebracht wird, bleibt den Betreibern des Scheinwerfers überlassen (bzw. ist abhängig von der im Fahrzeug vorhandenen Ansteuerung [pneumatisch bei Halogen, elektrisch bei Xenon]).
Ergo hat der Scheinwerfer die vorgeschriebene LWR - sie muss nur angeschlossen werden.
Ich denke, dass damit der Scheinwerfer durchaus zulässig ist.
Was hier fehlt, da habt ihr schon Recht, ist eine saubere Lösung und nicht so'n "Bastelkram" (Entschuldigung, Ralf), wie er hier im Thread beschrieben wird.
Ralf hat gezeigt, dass es eine Lösung gibt. Wenn sie gut umgesetzt wird (woran ich bei Ralfs Arbeiten glaube), ist doch gegen den Betrieb des Scheinwerfers nichts einzuwenden.
So, hier schließt sich der Kreis wieder.
Die Zulässigkeit des Scheinwerfers/der Umbauten ist ungeklärt.
Wo sind die wirklichen Experten???
In diesem Sinne...
--
Grüße aus Stade-Wiepenkathen
Bernd
Sundern, wir kommen...
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 08.05.2007 um 18:10 Uhr  
| Moin Bernd
Dann möge man den hier geneigten Usern die Passage zeigen das bei einem nachträglichen Anbau der LWR in "Eigenregie inkl. Fertigung einer hoffentlich sachgerechten Befestigung der Unterdruckdose" der Betrieb im Strassenverkehr unbedenklich ist
Tatsache: es wir an dem Bauteil ein "Eingriff" vorgenommen der nicht unerheblich ist--ist das vom Hersteller gewünscht ?/gewollt?/ angedacht ?
Wie du selbst schreibst..."Bastelkram deluxe"..und wer prüft die sachgerechte und verkehrstaugliche Verstellung via nachträglich angebrachter Druckdose ?
Man stelle sich vor die Mimik hält den Betrieb nicht stand, lockert sich und löst sich mitunter....die Verstellung der LW macht sich selbstständig und "blendet" den Gegenverkehr (kommt nicht von mir, war hier schon zu Beginn Thema bei nicht korrekt eingestellen Scheinwerfern und den Beladezuständen des SLK ) ???? Und ??? was nun ?
Sorry, da bleibe ich lieber bei meiner Version ohne LWR....
Was nicht passt wird passend gemacht....sicher richtig, dennoch wird kein Hersteller, auch kein Asiate, einen "Bausatz" inkl. E Zeichen zur freien Verfügung verkaufen
Ihr habt doch schon vor X Seiten erkannt das das E Zeichen im Ausland ohne Pflicht einer LWR zustande gekommen ist--Fakten die sich nicht ändern lassen.
WARUM keine Aufnahme für unsere Dose für die LWR geschaffen wurde ist und bleibt das große Geheimnis !!!
--
Gräfliche Grüße vom Grafen
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Ick bün all hier - Grüße aus der Stadt mit Has' & Igel !
mbslk EVENT 2007 - da simmer dabei !!!
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| Geschrieben am 08.05.2007 um 18:56 Uhr  
| Die grundsätzliche Frage stellt wohl keiner ...
WIE KAMEN DIE SCHEINWERFER DURCH DIE "E"-PRÜFUNG ....
Ohne LWR eigentlich nicht möglich... Demnach sind das fpr mich eine Art "Fälschung", ähnlich der Markenpiraterie bei Luxuswaren die auch ein Chiemsee, Puma-Label oder ander "Insignien" besitzen ... Das in der Spritzgußform eingerachte "E" ist doch Kinderkram für den Hersteller ...
Sorry, wenns do geht kritzel ich auch auf alles eine "E"-Nummer drauf und poche auf Legalität ....
--
"... follow the white Rabbit" | Antworten
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 08.05.2007 um 19:18 Uhr  
| Hey, der Thread nimmt wieder Fahrt auf!!! lol
Chips und Bier habe ich bereits zum greifen nahe. Auf zur Seite 200.
Ich gehöre zu denjenigen die Aufgrund der fehlenden LWR storniert haben. Sollte sich aber der Test mit dem nachträglichen LWR als i.O. herrausstellen bin ich bereit mir die Scheinis ebenfalls einzubauen. Allerdings muss der Preis inkl. Leuchtmittel noch deutlich unter 200 Euro fallen, das ist dann immer noch viel Geld für einen halb fertigen Scheinwerfer.
PS: 223 inkl. Leuchtmittel und Chromblinker ist bis jetzt der Tiefspreis.
Gruß Frank
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| Geschrieben am 08.05.2007 um 19:55 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Markus N am 17.05.2007 um 13:13 Uhr ]
SilverCruiser schrieb:
Alles was eine "E"-Nummer hat ist doch Europaweit zugelassen. Wie kann dann ein Scheinwwerfer für Linkslenkerfahrzeuge eine britische Zulassung haben ??? - Für mich ganz kar ein Fake !
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"... follow the white Rabbit"
EDIT!!!!!
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Gruß Markus N vom SLK-Bodensee-Oberschwaben-Stammtisch!
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| Geschrieben am 08.05.2007 um 19:59 Uhr  
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Schmucklos schrieb:
Hey, der Thread nimmt wieder Fahrt auf!!! lol
Chips und Bier habe ich bereits zum greifen nahe. Auf zur Seite 200.
Ich gehöre zu denjenigen die Aufgrund der fehlenden LWR storniert haben. Sollte sich aber der Test mit dem nachträglichen LWR als i.O. herrausstellen bin ich bereit mir die Scheinis ebenfalls einzubauen. Allerdings muss der Preis inkl. Leuchtmittel noch deutlich unter 200 Euro fallen, das ist dann immer noch viel Geld für einen halb fertigen Scheinwerfer.
PS: 223 inkl. Leuchtmittel und Chromblinker ist bis jetzt der Tiefspreis.
Gruß Frank
Da sage ich mal dito
Ach Silvercruiser die 100 Seiten sind voll du brauchst nicht mehr soviel zu schreiben
So wieder mal Chips and Beer holen
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Grüße von Vice alias speedy63,
dem Spanischen Schwaben aus der Schwabenmetropole!
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