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Tipps und Technik R170 » » Thema: News! Klarglas Scheinwerfer 2te Generation |
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| Geschrieben am 09.05.2007 um 16:06 Uhr  
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Markus N schrieb:
Glaubst Du das oder weißt Du das?
Nicht Dummschwätzen! Fakten, Fakten, Fakten!
Du unterstellst übrigens mit Deiner Aussage den Anbietern dieser Scheinwerfer
eine Straftat! Denk mal darüber nach!
Das "D"-Wort gehört glaub ich nicht unbedingt hier rein mein Bester !!!!
WENN ich etwas schreibe, dann aufgrund ERFAHRUNG - dies seit 1988 ... seitdem ich Autos fahre bastle ich auch dran rum. Schon mein MX-5 hatte eine LWR, weil 1990 gebaut (nur die ersten Ex. hatten keine!) ... und mein Toyota hatte ebenso eine und beide wollte ich und hatte ich auch illegaler Weise mit anderen Lampen ausgerüstet - Fakt ist, eine "E"-Zulassung, erst recht aus einem anderen Land erlaubt hier schonmal GARNIX !!!
Wie gesagt, schreibe / spreche ich auch Erfahrung von vor vielen Jahren und 2 Autos - hatte mich eingehend mit dem Thema beschäftigt / beschäftigen müssen ... Damals war ich auch ein böser Bube und baute mir die Dinger ein und hatte mit entsprechenden Folgen zu kämpfen
Fakten:
- "E"-Zeichen ist keine generellle Freigabe...
- Ohne LWR ist das Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis...
- rumbasteln an den Scheinis lässt die Typgenehmigung erlöschen...
---> Summasummarum bedeutet das, das die Scheinwerfer schlichtweg in Deutschland nicht erlaubt sind. Ob es einem passt oder nicht, obs ein anderer darf oder nicht, ob man meint es sei doof oder nicht - ES IST NICHT ZULÄSSIG !!!!
--------------
Ich unterstelle nicht den Anbietern eine Straftat, sondern dem Hersteller, das "E"Prüfzeichen unrechtmässig zu verwenden, schliesslich erfällt der Scheinwerfer nicht das Deutsch und somit "EU"-Recht .... wegen fehlender LWR
----------------
Beispiele - nicht Dummlall, sondern Erfahrung:
Meinem "Winter-Folg-II-GTI" baute ich einen andren Grill nebst getönten Klarglas-Scheinwerfern an. Dazu getönte Blinker und getönte Nebler .... denke es waren grad 100 km die ich weit kam, dann hielten mich die Herren der rennleitung an und der Wagen wurde beschlagnahmt und dem TÜV vorgeführt - trotz "E"-Nummer im Glas musste ich die Dinger demontieren .... weder die Ausleuchtung entsprach der Norm, noch irgendwas an den Scheinwerfern .... (Isolierung/Dichtung/...ect.)
Fakt ist / war - eine "E"-Nummer macht es noch lange nicht legal wenn das teil hiesigen Gestezen nicht entspricht ...
Just my 2 Cents Wissen & Erfahrung aus der Realität jenseits Theoretisiererei ....
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| Geschrieben am 09.05.2007 um 17:19 Uhr  
| ne, also wenn man mal so durchblättert, dann wirken die anderen Threads irgendwie zäh und festgefahren, während dieser Thread ja wieder deutlich an Fahrt aufgenommen hat . Hier geht es um Fakten, internationale Empfehlungen ohne Gültigkeit für den deutschen Markt, Rechts-/Linksverkehr (Ausleuchtung) spielt keine Rolle mehr, hier wird versucht, europäisches Recht zu manipulieren, der Handel weist den Kunden auf einen erheblichen Mangel hin, ein Anreiz mehr für viele, sich diese Jahrmarktsbeleuchtung mit hohem Unterhaltungswert ans Auto zu schrauben.
brgds
Convertible
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(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 09.05.2007 um 17:21 Uhr  
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ralle schrieb:
Hallo zusammen,
sorry, dass ich jetzt auch noch meinen Senf dazu tun möchte. Ich habe jetzt 105 Seiten lang mitgefiebert, geschwitzt, gejubelt, Sch.... geschrien, usw., aber ich glaube dass beide Fraktionen (die den Klarglasis positiv bzw. negativ gegenüber stehen) in ihr eigenes Extrem abdriften. Ich versuche mal das Ganze neutral zu betrachten:
1. Die Klarglasscheinwerfer haben eine E11-Zulassung (England), die europaweit gültig ist mit Ausnahme von Deutschland, da hier Sonderregelungen in Bezug auf LWR gelten. Diese Zulassung wird wohl mit Hilfe eines Musterstücks und Papieren beantragt, was zu der Erkenntnis führt, dass das Musterstück auch so aussah wie hinterher der Scheinwerfer der Serienproduktion, weil sonst wohl eine neue Vorführung und Zulassung nötig wäre. Daraus folgere ich, der Scheinwerfer ist in der serienmäßigen Form in Deutschland nicht zulässig.
2. Der Scheinwerfer hat innerhalb seines Gehäuses Anschlussmöglichkeiten für eine motorische oder pneumatische LWR. Dies ist vom Hersteller aber (noch) nicht zugänglich gemacht worden, weil das Gehäuse dort vergossen ist. Es wäre sicherlich eine Leichtigkeit für den Hersteller gewesen, dies zugänglich zu machen, falls es so gewollt wäre. Also schliesse ich daraus, dass ein nachträgliches Öffnen und Anbasteln jeder Steuerungsmöglichkeit nicht gewollt und illegal ist, da der Scheinwerfer in der verschlossenen Form so abgenommen wurde und seine E11-Abnahme bekam.
Durch die Veränderung des Scheinwerfers und Erweiterung um die LWR wird dieser nicht automatisch legal, sondern nur der zugelassene Zustand verändert und somit der Scheinwerfer wieder illegal.
Allen mündlichen Aussagen zum Anbau der LWR würde ich erst einmal kritisch gegenüber stehen.
Oder hat jemand eine schriftliche Anleitung des Herstellers im Karton gehabt, wie die LWR anzuschliessen ist???
3. Trotz alle dem habe ich Hoffnung, dass der Hersteller die Anschlussmöglichkeit der LWR in einer der nächsten Generationen nachreicht.
SONAR hat auch schon bei anderen Scheinwerfern nachgebessert und die Anschlussmöglichkeit geliefert. Ich glaube kaum, dass sich ein Hersteller sonst die Mühe und Kosten macht alles für die LWR vorzubereiten und dann nicht realisiert.
Aus diesem Grund wäre es auch trotz aller Begierde nach dem Scheinwerfer eher die richtige Strategie die Scheinwerfer nicht zu kaufen bzw. auch nicht umzubasteln, damit der Hersteller merkt, dass hier nachgebessert werden muss.
So habe fertig. Jetzt könnt ihr mich alle verhauen (wenn ihr euch traut).
Viele Grüße
Ralle
(wir sehen uns auf Seite 200 wieder)
Moin Ralle
1. und 2. passen 100% und ich stimme dir klar zu...es ist ferner im Karton der Scheinwerfer eine sehr minderwertiger Einbauhinweis in Kurzform enthalten....nichts von Hinweisen auf Stvzo o.ä. Vermutlich kommen die Scheinwerfersätze ungeöffnet auf direktem Wege in die Hand des Kunden.
Ich denke das Ende ist noch nicht sichtbar und es wird sich noch lange hinziehen bis die hier erhoffte, definitive TÜV Frage geklärt ist--wie auch immer die ausfallen mag. Mein Tipp in der Hinsicht wäre eher in Richtung "Austragung" der LWR wie bei Mazda u.Co. als eine eigens angebaute LWR die wenn überhaupt möglich nur in individueller Einzelabnahme vonstatten gehen könnte.
Nach meinem Verständnis wird eine nachträglich angebrachte LWR in diesem Umfang, inkl. der durchzuführenden Arbeiten nie eine offizielle Freigabe in Deutschland erhalten. Wer jetzt mit "weiss ja keiner" argumentiert kann sich die Klarglas auch ohne LWR einbauen....das weiss ja auch keiner bis man danach mal gefragt wird
Mein Beispiel dazu: die gekaufte Alufelge steht zu weit über und schleift am Radhaus--macht nix, drehe ich sie einfach an der Auflagefläche etwas ab und schon passt's ABE erloschen bzw Gutachten erloschen da Eingriff bzw Manipulation an einem geprüften Bauteil.
Die Bauart wurde durch euch verändert--und so ist es auch bei den Scheinwerfern !!!! Auch Veräderungen an z.b. Spoilern gehen nicht mehr auf die Gewährleistung und Garantie des Herstellers.....denkt doch mal in der Richtung weiter.
--
Gräfliche Grüße vom Grafen
----------------------------------
Ick bün all hier - Grüße aus der Stadt mit Has' & Igel !
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User seit 16.09.2004
| Geschrieben am 09.05.2007 um 17:31 Uhr  
| Wenn man mal über den Tellerrand dieses Forums schaut, sieht man, dass bei vielen oder fast allen Zubehörscheinschwerfern die originale LWR verbaut wird oder verbaut werden muß.
Normalerweise ist die Öffnung im Scheinwerfer nur nicht verschlossen. Weiß das aus eigener Erfahrung, dass z.b. beim BMW E36 oder aber auch E46 die BMW LWR rausgedreht wird und in den Angel Eyes Scheini eingesetzt. Und jetzt erzählt mir nicht, dass wäre nicht legal.
Das sich der Hersteller der Klarglasscheinwerfer für den SLK nicht mit Ruhm bekleckert hat, ist angesichst der Tatsache, dass man etwas dremeln, schneiden oder sonstwas muß, wohl jedem klar. Allerdings finde ich diese Aussagen, wie zweimal illegal ist noch lange nicht legal langsam aber sicher total daneben.
Bei der Herstellung solche Scheinwerfer gilt wohl das Minimalprinzip- wenig Einsatz = viel Gewinn.
Und wer hat das beim TÜV Termin schonmal erlebt, dass der Prüfer irgend etwas auseinanderbaut und schaut ob es gebastelt ist. Schon gar nicht in doch Recht engen Motorraum.
--
mfG.
Schobi | Antworten
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User seit 06.08.2005
| Geschrieben am 09.05.2007 um 17:32 Uhr  
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convertible schrieb:
ne, also wenn man mal so durchblättert, dann wirken die anderen Threads irgendwie zäh und festgefahren, während dieser Thread ja wieder deutlich an Fahrt aufgenommen hat . Hier geht es um Fakten, internationale Empfehlungen ohne Gültigkeit für den deutschen Markt, Rechts-/Linksverkehr (Ausleuchtung) spielt keine Rolle mehr, hier wird versucht, europäisches Recht zu manipulieren, der Handel weist den Kunden auf einen erheblichen Mangel hin, ein Anreiz mehr für viele, sich diese Jahrmarktsbeleuchtung mit hohem Unterhaltungswert ans Auto zu schrauben.
Besser hätt ichs nicht sagen, äh, schreiben können ....
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| Geschrieben am 09.05.2007 um 17:43 Uhr  
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Schobi schrieb:
Wenn man mal über den Tellerrand dieses Forums schaut, sieht man, dass bei vielen oder fast allen Zubehörscheinschwerfern die originale LWR verbaut wird oder verbaut werden muß.
Normalerweise ist die Öffnung im Scheinwerfer nur nicht verschlossen. Weiß das aus eigener Erfahrung, dass z.b. beim BMW E36 oder aber auch E46 die BMW LWR rausgedreht wird und in den Angel Eyes Scheini eingesetzt. Und jetzt erzählt mir nicht, dass wäre nicht legal.
Das sich der Hersteller der Klarglasscheinwerfer für den SLK nicht mit Ruhm bekleckert hat, ist angesichst der Tatsache, dass man etwas dremeln, schneiden oder sonstwas muß, wohl jedem klar. Allerdings finde ich diese Aussagen, wie zweimal illegal ist noch lange nicht legal langsam aber sicher total daneben.
Bei der Herstellung solche Scheinwerfer gilt wohl das Minimalprinzip- wenig Einsatz = viel Gewinn.
Und wer hat das beim TÜV Termin schonmal erlebt, dass der Prüfer irgend etwas auseinanderbaut und schaut ob es gebastelt ist. Schon gar nicht in doch Recht engen Motorraum.
--
mfG.
Schobi
Moin Schobi
Prima, dann ist das Thema ja abgearbeitet und kann geschlossen werden. Anbau der LWR in Eigenregie und mit ruhigem Gewissen durch die Gegend fahren !
Wer sich damit besser fühlt möge es machen..wenn's das Gewissen mehr beruhigt als ohne LWR zu fahren ist es doch eine prima Lösung.
Es scheint hier aber einige, viele mögliche Kunden zu geben denen diese Lösung erst "legalisiert in Schrift und Form" werden muss ..deshalb ist hier wieder richtig Dampf auf dem Kessel gekommen. Mir persönlich ist es z.Zt. relativ egal ob ich nun mit oder ohne LWR fahre da mich die "Musterlösung" in der bekannten Form nicht mehr und nicht weniger überzugen und beruhigen kann.
Deutsche Bürokratie und Gründlichkeit...auch hier wieder sehr treffend und umso mehr man fragt umso schlimmer wird es
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Gräfliche Grüße vom Grafen
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