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Tipps und Technik R171 » » Thema: AMG Sportauspuff - ABE notwendig? |
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| Geschrieben am 12.05.2021 um 10:23 Uhr  
| Ein fröhliches Hallo in die Runde,
meine Frage: Ich habe mir im Nov. 2019 einen 200er Kompressor, Bj. 2005 gekauft. Das Fahrzeug hat einen AMG Sportauspuff. An den beiden Töpfen sind folgende Teilenummern eingestanzt: A171 490 01 01 und am anderen Topf A171 490 02 01. Papiere für diesen Auspuff habe ich nicht, auch keine Eintragung im Fahrzeugschein/-brief.
Da zur Zeit verstärkt Polizeikontrollen stattfinden bin ich etwas unsicher, ob ich nicht eine ABE für diesen Auspuff mit mir führen muss. Könnt ihr mir weiterhelfen? Brauche ich eine ABE oder nicht?
Vielen lieben Dank und allzeit gute Fahrt!
hoschmu
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| Geschrieben am 12.05.2021 um 15:04 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von chris_slk am 12.05.2021 um 16:00 Uhr ]
Glatze11 schrieb:
Das sind orginal MB Teilenummern für den SLK.
Da brauchst du nichts extra für.
Die Aussage stimmt - meiner Meinung nach - so leider nicht:
Ein Fahrzeug wird mit einer bestimmten "Teilekonfiguration" homologiert was dann nachher eine Typengenehmigung ergibt (= HSN / TSN, in Deutschland)
Alle Teile, welche dieser Typengenehmigung entsprechen sind quasi von Herstellerseite abgenommen und bedürfen i.d.R. keiner weiteren Abnahme, Prüfung, etc..
Dabei ist es erstmal "egal" wer diese Teile produziert oder verkauft solange diese den Vorgaben entsprechen. Typische Beispiele sind z.B. Reifen oder Bremsen, etc..
Alle Teile, welche dieser Typengenehmigung nicht entsprechen, benötigen i.d.R. eine gesonderte Prüfung / Freigabe / Abnahme. Da gibt es dann die Stufen ECE-Freigabe, ABE, Teilegutachten oder "gar nix".
Eine ECE-Freigabe (= "europäische ABE") ist für den Endkunden das einfachste. Wenn es noch nicht einmal ein Teilegutachten gibt, ist eine Legalisierung für den Straßenverkehr bei vielen Teilen für den Normalverbraucher so gut wie unmöglich bzw. unbezahlbar.
Zum konkreten Fall:
Für den R171 gab meines Wissens nach nie einen "Sportauspuff" - jedes Modell hatte seine werksseitige Auspuffvariante und fertig.
Wenn ich jetzt bei einem 200er den Auspuff oder Teiles des Auspuffs eines 55er drunter schraube, dann entspricht das Fahrzeug (erstmal) nicht mehr Typengenehmigung, auch wenn es sich um ein Originalteil mit einer A171-Teilenummer handelt.
D.h. es bedarf einer Legalisierung dieses Teils durch eine entsprechende Herstellerfreigabe (siehe Typengenehmigung), ECE-Freigabe oder eine ABE (gibt es bei Originalteilen i.d.R. nicht) oder aber eine Einzelabnahme, ggf. mit Teilegutachten sofern der Prüfer diesen denn verlangt bzw. benötigt. Bei Originalteilen gibt es aber i.d.R. auch kein Teilegutachten...
Wenn der TE nun einen 55er-Auspuff unter seinem 200er haben sollte und dazu weder eine Eintragung (ggf. durch Einzelabnahme) noch eine ABE bzw. ECE-Freigabe hat, dann ist das mMn nicht legal.
Wenn das so einfach wäre wie "Glatze11" schreibt, dann könnte ich mir ja auch einfach "aus Gewichtsgründen" die Bremsanlage eines 200ers auf meinen 55er bauen - beides mit A171-Teilenummer, und alles wäre tutti...
--
Gruß
chris_slk
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| Geschrieben am 12.05.2021 um 20:14 Uhr  
| Also ums mal aufzutüdeln.
Ich hab einen 200er Sauger von 98 und klar ist das ein R170.
Damals konnte ich solche Extras wie AMG Felgen,Abgasanlage,und noch einiges mehr bestellen.
Diese Sachen sind alle eingetragen(3 teiliger Fahrzeugschein) bis auf die Abgasanlage.
Grad extra noch mal nachgeschaut.
Die hat bei mir natürlich 170er Teilenummer.Doppelrohr Edelstahl AMG Aufdruck.
Was soll da jetzt soweit anders sein als beim 171er?
Sie wurde seit dem Kauf weder beim Tüv noch bei Polizeikontrollen je auch nur erwähnt.
Warum auch,die brüllt ja nun nicht grad. | Antworten
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| Geschrieben am 12.05.2021 um 23:02 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von chris_slk am 12.05.2021 um 23:23 Uhr ]
Glatze11 schrieb:
Also ums mal aufzutüdeln.
[...]
Was soll da jetzt soweit anders sein als beim 171er?
Nichts, nur die sinngemäße Aussage "Original-MB-Teilenummer = alles in Ordnung" ist nicht richtig.
Richtig wäre z.B. die Aussage "Original-MB-Teilenummer + entsprechende Typengenehmigung/ECE-Freigabe/ABE = alles in Ordnung".
Das mag jetzt kleinlich klingen, ist aber ein nicht unwichtiges Detail, siehe mein Extrembeispiel mit der Bremsanlage.
Zum Thema:
Ich hab nochmal was tiefer gegraben, die vom TE genannten Teilenummern gehören zu einem Zubehörteilesatz zur Nachrüstung der AMG-Nachschalldämpferanlage (sind wegen Zubehör im regulären Teilekatelog nicht zu finden...).
Der Satz besteht aus folgenden Teilen:
B66032008, AMG-Nachschalldämpfer links und rechts für Typ 171.442/.445 (SLK 200) bestehend aus:
- A1714900101, Nachschalldämpfer links, 1x
- A1714900201, Nachschalldämpfer rechts, 1x
- A1714900141, Klemmschelle 42 mm, 2x
- A1710024499, EG-Typgenehmigung, 1x
- A1710016699, Beschnittschablone (für DC-Stoßfänger hinten), 1x
- A1710016799, Beschnittschablone (für AMG-Heckschürze), 1x
- A1718850825, Verkleidung Unterteil (nicht im Teilesatz enthalten), 1x
B66032009, AMG-Nachschalldämpfer links und rechts für Typ 171.454/.456/.458 (SLK 280, 300, 350) bestehend aus:
- A1714900701, Nachschalldämpfer links, 1x
- A1714900801, Nachschalldämpfer rechts, 1x
- A1714900241, Klemmschelle 52 mm, 2x
- A1710024599, EG-Typgenehmigung, 1x
- A1710016699, Beschnittschablone (für DC-Stoßfänger hinten), 1x
- A1710016799, Beschnittschablone (für AMG-Heckschürze), 1x
- A1718850825, Verkleidung Unterteil (nicht im Teilesatz enthalten), 1x
Der Einbau wird im WIS-Dokument AZ49.10-P-0001V beschrieben, darin ist auch der folgende Vermerk enthalten:
Info
Eine TÜV-Abnahme ist nicht erforderlich. Die EG-Typengenehmigung ist im Fahrzeug mitzuführen.
Sofern es sich also um den Zubehörsatz handelt, dieser korrekt eingebaut wurde *und* der TE die Typgenehmigung A1710024499 im Fahrzeug mitführt ist also alles in Ordnung.
--
Gruß
chris_slk
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