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| Geschrieben am 22.02.2015 um 17:31 Uhr  
| Tja, drei Wochen habe ich das gute Stück und nun den ersten Defekt. Heute morgen gemerkt, dass die Fahrertür mit der Zentralverriegelung nicht öffnet. Beifahrertür und Kofferraum funktionieren as usual. Hier ein wenig gelesen und so mitbekommen, dass die Türsteuergeräte wohl gerne mal den Geist aufgeben. Kurz probiert, Öffnung des Daches fahrerseitig von Außen geht auch nicht, ebenso die linke Spiegelverstellung, was wohl auch für einen Defekt des Steuergerätes spricht. Schade eigentlich. Na ja, morgen mal zum Freundlichen. Gut, dass es Gebrauchtwagengarantien gibt...
Gruß Stefan | Antworten
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| Geschrieben am 22.02.2015 um 18:26 Uhr  
| Hallo Stefan,
wenn du Lust und Zeit hast, könntest du testweise die Batterie abklemmen und prüfen, ob das Steuergerät nach einem Reset wieder seinen Dienst tun will.
Im übrigen könnte auch ein Defekt an der Steuerleitung vorliegen, zum Beispiel ein Schaden im Bereich des Faltenbalgs am Türscharnier.
Gruß
Guido
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User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 24.02.2015 um 20:29 Uhr  
| Warum eine Garantie in Anspruch nehmen, wenn Du Gewährleistungsanspruch an den Verkäufer hast? Oder bist Du ein gewerblicher Käufer und hättest demnach keinen Anspruch auf Gewährleistung? Diese "Garantie" ist doch nur ein Trick der Händler, um von sich selbst abzulenken...
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| Geschrieben am 24.02.2015 um 21:29 Uhr  
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QT schrieb:
Warum eine Garantie in Anspruch nehmen, wenn Du Gewährleistungsanspruch an den Verkäufer hast? .......Diese "Garantie" ist doch nur ein Trick der Händler, um von sich selbst abzulenken...
Wie Recht Du hast Achim.
Ich hätte keinen Cent gezahlt. Für die ersten sechs Monate bin ich auf jeden Fall für diese Sache aus dem Schneider. Gilt als beim Kauf schon vorgelegen.
Den Zahn habe ich schon drei Händlern gezogen. Bei Kauf gleich darauf hingewiesen, dass im Falle von "Fehlern" erstmal er gerade zu stehen hat. Da war immer Stille .
Herzliche Grüße
Moni
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| Geschrieben am 24.02.2015 um 21:45 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von StefanPK am 24.02.2015 um 21:50 Uhr ]
Na ja, Gewährleistung kommt dann zum Tragen, wenn ein Fehler bereits beim Kauf vorhanden war. Das Türsteuergerät hat aber drei Wochen und 600km seinen Dienst einwandfrei verrichtet...
Und, davon abgesehen: Der Händler, zu dem ich hätte fahren müssen, um meine etwaigen Rechte in Anspruch zu nehmen, ist 50km von mir entfernt, und ich hätte ihm das Recht zur Nachbesserung geben müssen.. Die Mercedes-Werkstatt liegt bei mir um die Ecke. Insofern waren mir die 45 Euro gelinde gesagt piepenhagen...
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| Geschrieben am 25.02.2015 um 08:47 Uhr  
| Hallo Stefan,
es geht zwar nur um 45 Euro, da müssen wir uns alle nicht groß aufregen, aber Achim und Moni haben völlig Recht. Wer sagt denn, dass der Fehler bei der Übergabe nicht schon vorhanden war und dass die Lötstelle nicht vielleicht schon angerissen war?
Hier wäre eindeutig der Händler in der Pflicht gewesen, und üblich ist zumindest bei MB-Vertragshändlern zudem, dass man Reparaturen in der Nähe machen lässt und dass dann untereinander verrechnet wird.
Ich wundere mich auch immer wieder, dass hier die Garantieversicherungen ohne Murren einspringen. Aber vvermutlich liegt es daran, dass sich der Händler damit quasi selbst versichert.
Gruß
Guido
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| Geschrieben am 26.02.2015 um 17:41 Uhr  
| Toll, nun scheint es die Sitzheizung erwischt zu haben. Rückenlehne wird warm, Sitz bleibt eiskalt. Scheint, als treten die Probleme, die der SLK wohl gerne mal hat, bei meinem Auto hübsch nacheinander auf. Es fängt an, mir leise auf den Keks zu gehen. Na ja, am Dienstag bringe ich ihn zu dem Verkäufer, soll er es richten.
So wird mir der Spaß an einem neuen Auto recht schnell getrübt...
Genervt, Stefan
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| Geschrieben am 27.02.2015 um 12:10 Uhr  
| Du hast IMMER - auch neben der Garantie - den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gg. den Verkäufer. Auch bei gebrauchten Sachen. Und im ersten halben Jahr liegt die Beweislast dafür, dass der Fehler NICHT schon anfänglich vorhanden war, beim Verkäufer - d.h. er MUSS den Schaden übernehmen, es sei denn er könnte positib BEWEISEN (nicht nur dumm daherlabern oder dreist unterstellen!), dass DU den Fehler selbst verursacht hastb - das wird ihm schwerfallen...
Leider wissen die wenigsten Gebrauchtwagenkäufer das und lassen sich von dreisten Händlern mit ihren Garantieversicherungen - die meist doch nicht zahlen - einlullen!
--
Herzliche Grüße!
Hal
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