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| Geschrieben am 07.07.2010 um 21:40 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von fritzi 280 am 07.07.2010 um 21:48 Uhr ]
Hallo zusammen,
habe es heute geschafft den TÜV für den 280er und die Änderungsabnahme für das KW3 Gewindefahrwerk hinter mich zu bringen. Der Meister dort war wie immer sehr nett und vor allem vom KW begeistert. Er war nämlich im Februar 2010 auch bei KW in Fichtenberg zur Weiterbildung und Werksbesichtigung.
Hier aber meine Fragen:
- durch die Änderungsabnahme wird neben der Nr. 22 auch die Nr. 20 (Fahrzeughöhe) in der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert. Statt vorher 1278-1294 steht dann durch seine Messung 1260.
Ich war der Meinung, dass dann da auch ein Wert von - bis stehen muss.
Ist bei euch auch nur ein feststehender Wert eingetragen?
- bei der AU Untersuchung hat es ein Problem gegeben. Beim Auslesen erschien der Fehler: PO 730 "Übersetzungsverhältnis inkorrekt". Er hat dann das Programm wieder runtergefahren und auf ein anderes gewechselt und dann wieder von vorne angefangen. Ist nach Löschen nicht mehr aufgetreten. Kann das etwas mit dem 55er Auspuff zu tun haben? Und, ganz wichtig, weiss jemand, was der Fehler bedeutet?
Möchte noch anmerken, dass das Ganze statt 25 Minuten dann 1 Stunde und 45 Minuten gedauert hat, weil wir dauernd am Ratschen waren.
Herzliche Grüße
Monika | Antworten
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| Geschrieben am 08.07.2010 um 07:38 Uhr  
| Moin!
Hab mal gerade in meine Papiere geschaut, wie dort das Bilstein Schraubfahrwerk eingetragen wurde. In Position 20 steht original bei mir 1278 und der Eintrag des Fahrwerks lautet "Tieferleg.um 30mm m. Bilstein Schraubfahrwerk.......". Da wurde also keine exakte Höhe gemessen und eingetragen, sondern eher pauschal gearbeitet und vermutlich einfach nur der Beispieltext aus dem Gutachten abgetippt.
Die 55er Anlage am 280er hab ich schon anno 2008 übern regelmässigen TÜV gebracht und heute ist erneut Termin. Bring den Wagen gleich hin. Die vordere AU Plakette hab ich schon vorsorglich selbst sauber entfernt.
Grüsse,
Achim
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| Geschrieben am 08.07.2010 um 15:40 Uhr  
| Hallo Moni,
wenn Du das Fahrwerk bei Verwendung von Serienrädern eintragen lassen möchtest, ist lediglich das Fahrwerk abnehmen zu lassen.
Wenn Du eine alternative Rad-/Reifenkombination in Verbindung mit einem Gewindefahrwerk zur Abnahme vorführts, ist beides gem. § 19 Abs. 4 StVZO in der Kombination aller veränderten Teile zu sehen und entspr. abnehmen zu lassen.
Mein Untersuchungsbericht zur Eintragung der OZ Felgen mit 235/265 Reifen beim Tüv Süderbrarup diesbezügl. lautet wie folgt:
Vorausgehende Änderungen: Fahrwerkstieferlegung kw........ Maß Nabe-Kotfl.
320/340 mm
Eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung ist nicht erforderlich, aber möglich.
Hier ist also der von KW geforderte Einstellwert von 320 bis 340 mm eingetragen.
Viele Grüße
Hello
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| Geschrieben am 08.07.2010 um 16:12 Uhr  
| Hallo Monika,
bei meinem SLK wurde durch die Eintragung des Gewindefahrwerk die Fahrzeughöhe nicht geändert. Eingetragen wurde bei meinem SLK die freie Restgewindelänge (V u H) und die min. Bodenfreiheit von 80mm.
Die Eintragung von Gewindefahrwerken ist aber immer abhängig vom jeweiligen Prüfer, da gibts in der Tat riesige Unterschiede.
Gude, Olli.
--
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| Geschrieben am 08.07.2010 um 20:51 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von fritzi 280 am 08.07.2010 um 20:55 Uhr ]
Hallo zusammen,
erst mal vielen Dank für Eure Antworten.
Bin zur Zeit etwas gestresst. Habe heute den 55er zum Assyst gebracht und natürlich gleich nach diesem Fehler P0 730 beim 280er gefragt. Antwort: Kennt er nicht und wenn das Ganze gelöscht ist und nicht wieder aufgetreten; ist o.k. Sobald keine Fehlermeldung im Cockpit aufleuchtet ist das ganze bedeutungslos.
Der Meinung bin ich auch. Vor allem, das war das erste Mal seit das Auto in meinem Besitz ist, dass der SLK an das Diagnosegerät angeschlossen wurde. Vor allem, es war ja niemals irgendetwas an dem Auto. Könnte mir vorstellen, dass das die Nachwehen vom Batterieausfall vom Wochenende waren. Schwamm drüber.
Das Fahrwerk wurde mit den Original 18" Felgen abgenommen und der Prüfer hat sich an dem Teilegutachten orientiert. Da steht auf Blatt 7 als Vorschlag für die Eintragung dass unter Nr. 20 die Fahrzeughöhe neu festzulegen ist. Unter 22 steht dann: Tieferlegung durch KW-Gewindefahrwerk................Radmitte Radhauskante v/h 325/350mm.
Der Prüfer hat sich also an dem Vorschlag orientiert.
Vielleicht gibt es da auch einen Unterschied von Bilstein zu KW, was einzutragen ist.
Auf jeden Fall passiert mir das beim 55er nicht mehr. Ich muss Olli da zustimmen. Aufgrund Eurer Antworten gibt es da viel Spielraum. Beim Umbau des 55ers lasse ich das von KW oder AMG gleich eintragen.
Herzliche Grüße
Monika
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| Geschrieben am 08.07.2010 um 21:22 Uhr  
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fritzi 280 schrieb:
Hallo Achim,
wie ging Dein TÜV aus?
Hi Monika!
Frag nicht! Keine Eintragung, keine HU - nur AU
An der HA war es dem Prüfer wohl zu krass mit der Tieferlegung, den 18 Zöllern, dem Hankook Reifen und den 10mm Distanzscheiben. Er hat wohl den Verschränkungstest gemacht und seinen berühmten Kuli nicht mehr zwischenbekommen. Da ich selbst nicht dabei, kann ich nichts weiteres sagen. Ich hatte den Wagen halt bei MB und vielleicht sind die Prüfer dort auch nochmal ne Nummer genauer. Glück im Unglück hatte ich und der Prüfer hat keine Kosten in Rechnung gestellt, demnach musste ich erstmal auch nichts bezahlen. Für die HU werde ich nun erst mal alle Distanzen demontieren und dann mal die Plakette kleben lassen. Danach dann nochmal ein neuer Versuch, die 10mm Distanz eintragen zu lassen. Verstehe das irgendwie nicht. Hier haben doch etliche 10mm Distanz auf der HA und ich erinnere mich sogar an jemand mit 15mm. Wie geht das bei denen?
Bis Samstag lasse ich es erstmal so. Dann kann auch Olli mal beim Grillevent in Kriftel draufschauen. Er hat ja auch ne gewisse Tieferlegung und breite Schlappen.
Bin gerade etwas genervt von der ganzen Aktion. Hab mal wohl doch die falsche Entscheidung hinsichtlich neuer Reifen getan, aber nun ist es zu spät. Sie sind drauf. Mal schauen, wie ich das abgenommen bekomme.
Grüsse,
Achim
PS: Die AU mit der 55er Anlage war aber absolut Null Problem. Wenigstens etwas
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| Geschrieben am 08.07.2010 um 22:03 Uhr  
| Hallo Achim,
tut mir leid für Dich, dass das so blöd gelaufen ist. Du schriebst:
Ich hatte den Wagen halt bei MB und vielleicht sind die Prüfer dort auch nochmal ne Nummer genauer.
Genau so sehe ich das auch. Ich lasse den TÜV auch nicht hier in Erlangen machen, sondern 20 Kilometer weiter weg in Forchheim. Und bei MB schon gar nicht. Ein persönliches Gespräch mit dem Prüfer wirkt manchmal Wunder. Es geht hier nicht um Illegales, sondern der TÜV hat auch einen Ermessensspielraum. So quasi übertrieben: Die Schraube gehört aber nicht hierhin.
Andere Frage: Wieso fährst Du zu Deinen 18" Distanzscheiben? Bei mir sind zur Zeit auch die AMG Styling 3 mit Hankook S1 Evo verbaut. Und das Ganze passt vom Aussehen.
Herzliche Grüße
Monika
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