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| Geschrieben am 10.07.2006 um 18:05 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von FHartmann am 10.07.2006 um 18:06 Uhr ]
Hallo,
mein im Mai zugelassener SLK350 ist mein erstes Auto, für das ich keinen Fahrzeugbrief alter Art mehr habe. Daher bin ich etwas verunsichert wegen der im Fahrzeugschein eingetragenen Reifen-/Felgengröße:
In der Zulassungsbescheinigung Teil 3 (alt Brief) und im Schein ist nur die Felgengröße 18 Zoll mit den entsprechenden Reifengrößen als Mischbereifung eingetragen. Auf dem Fahrzeug ist die serienmäßige 17 Zoll Mischbereifung, diese ist aber in der Zulassungsbescheinigung und im Schein nicht eingetragen. In den Fahrzeugunterlagen befindet sich außerdem noch eine "Konformitätsbescheinigung" (oder wie immer das Teil heißt). Dort sind alle möglichen Reifen-/Felgenkombinationen in 17 und 18 Zoll eingetragen.
Ist das so i.O. oder muss die auf dem Fahrzeug beindliche Reifen-/Felgengröße auch im Schein eingetragen sein (dann würde es mich allerdings wundern, dass dort nur die 18 Zöller eingetragen sind)?
Gruß
Frank
--
SLK350
7G-Tronic
EZ05/2006 | Antworten
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| Geschrieben am 10.07.2006 um 18:30 Uhr  
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hallo frank,
ist bei mir auch so. mach dir mal keinen kopf, denkst du dc würde seinen kunden ein auto herausgeben, daß keine betriebserlaubnis hat.
es ist doch auch "toll", daß in der eu-übereinstimmungserklärung alle zugelassenen rad/reifen-kombis eingetragen sind. leider steht dort auf dem umschlag "nicht im fahrzeug aufbewahren"
deutschland/eu deine bürokraten haben "tolles" geleistet.
gruß thomas | Antworten
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| Geschrieben am 11.07.2006 um 00:24 Uhr  
| Hmpff - fahre auf meinem 350er 19Zöller ohne jedwelche Eintragung im Brief,
nur mit Kfz-Sachverständigen-Gutachten - ebenso die Tieferlegung mit Be-
scheinigung von Brabus, auch nicht eingetragen. Bisher keinerlei Probs,
okay, bin von der Rennleitung damit auch noch nicht angehalten worden, die
ganze Sache sieht optisch nicht zu extrem aus. Würde da aber diesbezüglich
keine Schwierigkeiten erwarten, alle Unterlagen sind im Wagen immer dabei.
Erstzulassung war übrigens in 08/2004...
Eintragung im Brief wäre damit nicht nötig, wurde mir sowohl von Brabus als
auch vom Sachverständigen versichert!
cu - Walter
--
Wer anderen eine Grube gräbt, der hat ein Grubengrabgerät!
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