Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 125
User seit 02.10.2005
| Geschrieben am 18.03.2006 um 07:36 Uhr  
| Hallo Frühaufsteher,
mein Nasenbär ist durch die Endkontrolle und kann abgeholt werden.
Da ich das Fahrzeug selbst zulassen werde benötige ich zum Zulassen die
Fahrzeugpapiere. Vereinbarte Zahlungsbedingungen im Vertrag:
in bar bei Übernahme. Der Verkäufer erwartet nun von mir, dass ich bezahle, bevor er mir die Fahrzeugpapiere zuschickt.
Das widerspricht dem Vertrag und auch meinem kaufmännischen Verständnis (erst die Ware, dann das Geld).
Frage an das Forum:
Wie ist es bei Euch Selbstabholern gehandhabt worden? Habt Ihr bezahlt bevor geliefert wurde?
Vielen Dank für die Hilfe
HB
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Frischluft_Köln Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 286
User seit 17.12.2004
| Geschrieben am 18.03.2006 um 07:51 Uhr  
| Hallo HB,
da ist es schon von Vorteil, wenn man beim Händler seines Vertrauens kauft . Ich hatte mir genau diese Frage auch gestellt, als Gegenleistung bekommst Du immerhin den Brief und den Torpass.
Der Torpass ist wie Bargeld, jeder der mit diesem in Bremen auftaucht, bekommt Dein Auto
Also um diese Vorrauszahlng kommst Du nicht herum....
--
Gruß
Karsten
55er | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an kawo Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 7174
User seit 17.01.2005
| Geschrieben am 18.03.2006 um 12:42 Uhr  
| Hallo HB,
nach meinem kaufmännischen Verständnis ist das auch in Ordnung. Wer den Brief hat, ist der Eigentümer, wer das Auto hat nur der Besitzer. Die Ware ist in dem Fall also eigentlich der Brief.
Bei mir lief das mit der Selbstabholung so: der Händler hat den Brief (+ Torpass) geschickt (was schon sein Vertrauen zeigt), ich habe gezahlt und dann kam die Abholung.
--
Viele Grüße aus dem Odenwald
Bernd (proud to be a member of the "Bembel Gäng")
carpe diem !
http://www.doerwald.com | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Bärnd Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 58
User seit 05.04.2005
| Geschrieben am 18.03.2006 um 13:13 Uhr  
| Hallo zusammen,
also ich teile Frischlufts Ansicht. Bar bei Übergabe, heißt für mich wenn ich unmittelbar über die Ware verfügen kann übergebe ich mein Geld. Wichtig ist das beide Aktionen zeitnah erfolgen. Ob jetzt zuerst gezahlt wird und wenige Minuten darauf die Fahrzeugübergabe stattfindet oder umgekehrt ist für mich eher zu vernachlässigen. Bei meiner Abholung in Sindelfingen habe ich die Papiere inklusive Torpass zugeschickt bekommen, mein Fahrzeug angebmeldet und bei der Abholung an einer Kasse bezahlt. Daraufhin wurde die Zahlung entweder auf dem Torpass oder über die Rechnung (so genau weiss ich das bei dem ganzen Papierkrieg nicht mehr) bestätigt bekommen und durfte unmittlebar darauf mein Fahrzeug übernehmen. Da ich Mitarbeiter bin, bin ich mir allerdings nicht ganz sicher, ob das nur bei Mitarbeitern so gehandhabt wird. Da es allerdings mehrere Schalter gab, gehe ich einmal davon aus, daß dies auch für Nicht-Mitarbeiter so gehen kann.
Also ich würde zumindest einmal mit Deinem Händler über sein merkwürdiges Verständnis der Zahlungsbedingung sprechen. Denn meiner Meinung nach gilt die Formulierung "bar bei Übergabe" für die Ware und nicht für irgendwelche Papiere. Schliesslich kannst Du, selbst wenn Du im Besitz aller Papiere bist, nicht über die Ware verfügen.
Das ganze können Juristen sicher besser formulieren.
Gruß
Michael | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an wifi Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 250
User seit 12.12.2005
| |
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 125
User seit 02.10.2005
| Geschrieben am 18.03.2006 um 13:56 Uhr  
|
Micha17 schrieb:
Hallo!
Warum lässt der Händler den Wagen nicht zu? Bezahlen die doch!Jedenfals wenn man es so vereinbart!Ich habe es so gemacht und keine Probleme und Kosten gehabt!
Gruß Micha
Hallo Micha,
habe den Wagen noch an meinem alten Wohnsitz gekauft,
werde ihn aber am neuen zulassen. Da liegen 200km dazwischen,
die fährt kein Händler zum Zulassen.
Gruß
HB
P.S. Ich werd jetzt langsam nervös, 10 Grad, Sonnenschein und
das Auto steht noch in Bremen rum.
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Frischluft_Köln Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 19116
User seit 26.07.2000
| |
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 58
User seit 05.04.2005
| Geschrieben am 18.03.2006 um 18:43 Uhr  
| Hallo Olli,
guter Kompromiss. Vom Vertrag her wäre dies absolut korrekt. Bedeutet für den Käufer aber Mehrkosten. Warum kann der Käufer, nicht wie vertraglich vereinbart, so wie ich bei der Abholung bezahlen???
Was mich stört, auch auf die Gefahr hin mich hier als Prizipienreiter, Pedant, usw. zu outen, ist die Tatsache das hier ein Händler glaubt sich nicht an einen Vertrag halten zu müssen und schlichtweg eine Vorkasse verlangt. Bei einem angenommenen Kaufpreis von 50.000,- EUR bedeutet diese Vorauskasse, für die Zeit zwischen Geldeingang beim Händler und Abholung des Fahrzeugs, pro Woche rund 45,-EUR Zinsgewinn/Ersparnis. Wieviel Fahrzeuge verkauft der Händler pro Jahr? Da kommt schon eine stolze Summe zusammen. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Je länger ich darüber nachdenke, desto dreister finde ich das Verhalten. Nur gut, das ich nicht persönlich betroffen bin.
Viele Grüße
Michael | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an wifi Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 18.03.2006 um 18:51 Uhr  
| Ich habe bis jetzt jeden neuen Benz per Scheck oder Überweisung nach der Abholung bezahlt.
Brief bekommen -> Fahrzeug zugelassen -> Brief zurückgegeben -> nach Stuttgart geflogen -> Auto geholt -> zurück vor Ort Rechnung geholt -> Rechnung bezahlt -> Brief kommt per Post
--
SLK55AMG : Ein V8 muss tun, was ein V8 tun muss
E320CDIT : Der wahre 'Ballermann 6' - 500 NM lassen grüßen | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1343
User seit 16.02.2001
| Geschrieben am 18.03.2006 um 19:17 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Juergen S. am 18.03.2006 um 19:18 Uhr ]
Hi @ll.
Ich habe damals einen Scheck über 97.000 DM ausgestellt und bei der Fahrzeugübergabe ( Händler hat für mich kostenlos mit Wunschkennzeichen zugelassen ) dem Verkäufer in die Hand gedrückt. ( Ich war Neukunde ).
Als nach 14 Tagen der Scheck immer noch nicht bei mir abgebucht war hatte ich schon die leichte Hoffnung, ein Auto geschenkt bekommen zu haben.
Aber dann wurde doch abgebucht... Leider.....
Grüße von Jürgen aus dem Erftkreis
--
Was uns nicht umbringt macht uns nur härter. | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Juergen S Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|