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| Geschrieben am 08.11.2017 um 18:48 Uhr  
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Tom AMG 55 schrieb:
Hallo zusammen,
also ich fahre vorne wie hinten ET 25, vorne 8,5x19 mit 225er und hinten 9,5x19 mit 255er. Und meiner ist schon sehr tief. Ich hatte zum Glück einen sehr humanen Prüfer. Bin happy das ich die so eingetragen bekommen habe. Anbei ein Foto von meiner Kombi. Gruß Thomas
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Leben und leben lassen
Hallo Thomas,
dann hattest Du sicherlich das Glück, dass bei Dir der Verschränkungstest nicht durchgeführt wurde?! Bei den TÜV Prüfern die ich in der Umgebung habe (Erftkreis), wird das leider (neuerdings) anders gehandhabt .
Hast Du die Kotflügelkanten auch an der VA umgelegt?
Viele Grüße
Michael
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| Geschrieben am 08.11.2017 um 19:35 Uhr  
| Hallo,
seit Januar diesen Jahres sind die Bestimmungen / Vorschriften für Prüfungen geändert / verschärft worden.
Bei meinem BMW hatte ich vor kurzem ein KW eingebaut, die Tüv Abnahme artete in ein Photoshooting aus.......
Mind. 20 Fotos rund um´s Auto aus allen Perspektiven, mit Höhenvermessung
(Wasserwaage quer über´s Dach) und Verschränkungstest, das volle Programm!
Die original Räder ET47 hatten nicht den Mindestabstand am Federbein, nun sind ET34 Felgen montiert. Spurplatten kommen für mich nicht mehr in Frage.
Am Benz habe ich vorn ET25, 235 / 19 hinten ET28, 265 / 19, ohne Platten
--
Beste Grüße
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User seit 21.11.2015
| Geschrieben am 09.11.2017 um 08:27 Uhr  
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dschini schrieb:
Tom AMG 55 schrieb:
Hallo zusammen,
also ich fahre vorne wie hinten ET 25, vorne 8,5x19 mit 225er und hinten 9,5x19 mit 255er. Und meiner ist schon sehr tief. Ich hatte zum Glück einen sehr humanen Prüfer. Bin happy das ich die so eingetragen bekommen habe. Anbei ein Foto von meiner Kombi. Gruß Thomas
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Leben und leben lassen
Hallo Thomas,
dann hattest Du sicherlich das Glück, dass bei Dir der Verschränkungstest nicht durchgeführt wurde?! Bei den TÜV Prüfern die ich in der Umgebung habe (Erftkreis), wird das leider (neuerdings) anders gehandhabt .
Hast Du die Kotflügelkanten auch an der VA umgelegt?
Viele Grüße
Michael
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Hallo Michael, nein die Kotflügelkante ist nicht umgelegt. Die ist ja auch garnicht das Problem. Habe halt die üblichen Stellen bearbeitet, d.h die Übergänge ( Ecken ) in den Radhäusern. Mein Prüfer hatte auch jede Menge Fotos gemacht wie Convertibel schrieb. Ein Verschränkungstest hat er nicht gemacht, ist aber eine ausführliche Proberunde gefahren. Er war sehr angetan vom Auto , und hatte keine Bedenken. Leider wird alles immer komplizierter, wo soll das noch hinführen? Wünsche dir viel Glück bei deiner Eintragung. Gruß Thomas
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User seit 03.05.2004
| Geschrieben am 09.11.2017 um 13:58 Uhr  
| Hallo Michael,
wenn Du Spurplatten einsetzt achte darauf, dass sie eine Zentrierung haben und dass längere Radschrauben erforderlich sind.
Die 5er Platten kosten ca. 70 Eur
Wenn Ihr das FW auf wenig Restgewinde eingestellt habt solltet Ihr an der HA Federwegbegrenzer einsetzen um den Verschränkungstest zu bestehen
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Beste Grüße
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| Geschrieben am 22.04.2018 um 10:24 Uhr  
| Hallo zusammen, habe mein " Problem " mit Resthöhe beim Bilstein B16 mit original Bilsteinfedern gelöst. Ein Freund von mir, der auch selber Fahrwerke baut, hat mir eine Adapterplatte aus Vollaluminium gedreht. Somit habe ich jetzt wieder eine Resthöhe zu Verfügung, und brauche nicht die H&R Federn um höher zu kommen. Für mich die perfekte Lösung. Wer auch das Problem beseitigen möchte, kann mich gerne anschreiben. Gruß Thomas
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User seit 03.05.2004
| Geschrieben am 23.04.2018 um 18:24 Uhr  
| Sorry Carsten aber das sehe ich genau gegenteilig. Es ist imho eine gute Dreharbeit und beseitigt das Problem genau dort wo es auftritt. Pfusch sieht anders aus und er hat wieder einen ordentlichen Einstellbereich am Fahrwerk mit der original Feder.
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Beste Grüße
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| Geschrieben am 24.04.2018 um 16:57 Uhr  
| So sind die Meinungen verschieden, wenn ich am GWF schon komplett oben bin und muss mir dann noch einen Adapter drehen, sorry aber dann stimmt etwas nicht.
Wenn das Fahrwerk für den 55er freigegeben ist, sehe ich hier den Hersteller in der Pflicht, da hätte es definitiv eine andere Feder geben müssen.
Und ob man es machen kann oder nicht, für mich geht das so nicht durch den TÜV zumindest nicht legal.
Und ich möchte mit so einem Teil nicht rum fahren müssen, meine persönliche Meinung. Aber ich lasse mich gerne belehren wenn für diese Lösung hier der TÜV seinen Segen gibt.
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Gruß Carsten
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