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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 06.07.2004 um 09:44 Uhr  
| Nicht schön... da vergeht einem wirklich die Freude.
Andreas, mich würde interessieren, wie es im Motorraum jetzt aussieht. Sind da Brandspuren zu sehen? Ist alles verkohlt? Das würde bei mir eine sehr große Rolle beim Thema Wandlung spielen.
--
Gruß aus Nürnberg,
RR
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 06.07.2004 um 10:15 Uhr  
| Rede mit der Niederlassung, verlange Wandlung. Falls sie darauf nicht eingehen, informiere die KFZ Rechtschutzversicherung, nimm Dir einen Anwalt und verklage DC.
Ich würde das machen, sowas darf es bei einem Neuwagen nicht geben, nicht bei einem Opel oder Fiat und schon gar nicht bei einem Auto in dieser Preisklasse. Ein Motorbrand geht weit über einen undichten Kofferraum oder einen knarrenden Beifahrersitz hinaus. | Antworten
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| Geschrieben am 06.07.2004 um 11:23 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von YellowBlue am 06.07.2004 um 11:24 Uhr ]
Andy schrieb:
Uups, wollte heute meine 171er bestellen.
Dann werde ich wohl den Feuerlöscher mitbestellen...
--
Gruß
Andy
Als ich meinen 170 bestellt habe hat mir der AMG Berater vom Feuerlöscher abgeraten. Braucht man fast nie, nimmt Platz im Fußraum weg und wenns mal brennt lieber abbrennen lassen und nen neuen bestellen, den Brandgeruch bekommt man nicht mehr raus, so seine Worte
MfG Thomas | Antworten
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 06.07.2004 um 11:34 Uhr  
| An Deiner stelle würde ich gar nicht erst versuchen selbst was zu regeln, sondern lieber gleich alles den Anwalt machen lassen, ansonsten verlange Neulieferung nicht Wandlung...
Egal was auch die Ursache war, auf Nachbesserung würde ich mich nicht einlassen und zwischenzeitlich würde ich einen Ersatz 171er verlangen...und das alles gleich über den Anwalt, so kommt es gar nicht erst zu einer langen Lamentiererei darüber "wie man sich einigen könnte" | Antworten
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 06.07.2004 um 19:23 Uhr  
| Hmm, bei Abnahme/Übernahme steht dem Käufer eine angemessene Probefahrt zu, um sich von den Gebrauchseigenschaften des Fahrzeugs zu überzeugen. Soweit ich weiß sollte diese Probefahrt nicht länger als 30 km sein. Wenn bei der Probefahrt solche gravierenden Sachen wie ein Motorbrand auftreten, dürfte Dir wohl eine Wandlung zustehen. Genaueres weiß da sicherlich ein guter Anwalt.
Kopf hoch! Diese Woche bekommt DC auch ein Schreiben von meinem Anwalt wegen meines neuen SLK! Was sich DC im Augenblick so erlaubt... wenn das die Autopresse erfahren würde...
LG
Euer Doktorchen
--
200er Kompressor - wenig Hubraum, wenig PS, aber er fährt trotzdem | Antworten
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