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Tipps und Technik R171 » » Thema: Verbesserungsvorschläge Smarttop Dachmodul |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
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User seit 06.08.2005
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 09.05.2007 um 19:13 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Godzilla am 09.05.2007 um 19:14 Uhr ]
hm, hast Du evtl. was verwechselt? ABE ist unmöglich, einige Anbieter haben eine EG Typgenehmigung (hat mit ABE nichts zu tun), zwei Anbieter haben Teilegutachten zur Eintragung in die Papiere beim TÜV. Die einzig vom KBA abgesegnete Version ist EG in Verbindung mit Teilegutachten. Alles andere ist in Deutschland (offiziell) nicht erlaubt. Die Praxis ist wohl eine andere, aber es ging ja darum ob TÜV ein Thema ist oder nicht. Meine Erfahrung: ca. auf 1000 verkaufte Module kommt eines mit TÜV. Deshalb fragte ich ja gezielt nach bei den Usern.
Das Kaufverhalten der SLK Fahrer hat sich nicht mit den vorher für sie wichtigen Kriterien gedeckt. Habe das Gefühl TÜV ist immer nur so lange ein Thema wie es keiner anbieten kann, oder?
Gruß G
nur noch mal zum Verständnis:
1) ABE erteilt das KBA nicht für Verdeckmodule
2) e1, e13 usw. ist eine EG Typgenehmigung, die jedoch den Betrieb in Deutschland nicht erlaubt , sondern nur Grundvoraussetzung für die Erlangung eines Teilegutachtens ist - vorausgesetzt der Hersteller ist
verifiziert oder zertifiziert
3)Geräte mit Teilegutachten sind die einzige für Deutschland vom KBA erlaubte Variante | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 149
User seit 27.04.2005
| Geschrieben am 09.05.2007 um 21:46 Uhr  
|
X-T-R schrieb:
Hi,
das hektische Blinken ist in Version 2 abschaltbar, Funktion 1 Stufe 2, steht in der Bedienungsanleitung.
Die geschwindigkeit ist auch auf jetzt max. 60Km/h programmierbar und die Funktion mit Dach zu und dann dabei abschließen funktioniert auch ohne Probleme.
Gruß
OLLI
Hallo Olli,
Blinken abstellen mit Funktion1? Du meinst doch bestimmt Funktion2, oder?
--
Grüße Martin
###
mess with the best, die like the rest...
### | Antworten
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Beitrag von:
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... ist OFFLINE
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Beiträge: 27
User seit 13.07.2006
| Geschrieben am 09.05.2007 um 22:24 Uhr  
|
hal9000 schrieb:
Was nervt:
- Dieses hektische Geblinke während der Dachfernbedienung! Das ist nur peinlich und sollte zumindest optional abschaltbar sein. Wer für sein Ego unbedingt erhöhte Aufmerksamkeitswerte benötigt (vor der Disco?) kann’s dann ja aktiviert lassen…
- Was andere schon bemängelt haben: Wenn ich bei aktivierter „Zündung erlaubt“-Funktion aussteige, nachdem ich von innen das Schließen des Dachs initiiert habe, muss ich abwarten, bis die Schließroutine fertig ist, bevor ich Verriegeln kann, da sonst beim Verriegeln der Schließvorgang abbricht. Das ist undurchdacht; in diesem Fall sollte der Dachschließvorgang am Besten auch gleich das automatische Verriegeln am Ende mit beinhalten!
Was fehlt:
- Hupsignal („Chirp“) beim Ver-/Entriegeln, das auch bei einem SLK ohne Werks-Alarmanlage funktioniert!
- Das Speedlimit für die Dach-Komfortbedienung während der Fahrt sollte – so wie bei Wettbewerbsprodukten – auf mindestens 50 oder besser 60 km/h angehoben werden. 40 km/h ist ein wenig langsam, wenn man während des Öffnens/Schließens an der überraschend grün gewordenen Ampel losfahren muss…
Hallo Thomas,
vielen Dank für deine konstruktive Kritik. Viele Deiner Anregungen wurde bereits umgesetzt, haben sich aber noch nicht herumgesprochen:
Blinker sind abschaltbar über Funktion 1 "no hazard".
Zündung aus erlaubt läuft inzwischen auch beim deutschen Modell einwandfrei.
Hupsignal ist jetzt auch beim deutschen SLK aktivierbar durch Umstecken einer Sicherung im Motorraum.
Speedlimit jetzt einstellbar bis max. 60km/h.
Gruss, Sven
--
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 356
User seit 06.08.2005
| Geschrieben am 09.05.2007 um 22:26 Uhr  
| Hallo Godzilla,
ist schon klar.
Deshalb habe ich ja auch kein Modul, denn ein TÜV oder EG Zertifikat, erlaubt mir den Betrieb ja trotzdem nicht.
Und im Falle eines Defektes am fahrzeug, dass nur im geringsten Maße mit der Elektrik zu tun hat, geht hier jeder leer aus.
Selbst das ist noch nicht alles, DC wird alles mögliche auf das Modul schieben, den Gegenbeweis anzubringen, dürfte nicht nur tausende Euros kosten, sonder auch fast unmöglich sein.
Und solche Probleme gibt es ja bei DC nicht, oder ?
Ganz zu Schweigen 8wie schon mal gesagt) dass hier die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Wer mit einem Fahrzueg ohne gültige Betriebserlaubnis, selbst unverschuldet, in einem Unfall verwickelt wird... na den Rest kannst dir ja denken.
Gucky
--
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| Geschrieben am 10.05.2007 um 11:50 Uhr  
|
Godzilla schrieb:
<font color='#AB2929'>[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Godzilla am 09.05.2007 um 19:14 Uhr ]</font>
hm, hast Du evtl. was verwechselt? ABE ist unmöglich, einige Anbieter haben eine EG Typgenehmigung (hat mit ABE nichts zu tun), zwei Anbieter haben Teilegutachten zur Eintragung in die Papiere beim TÜV. Die einzig vom KBA abgesegnete Version ist EG in Verbindung mit Teilegutachten. Alles andere ist in Deutschland (offiziell) nicht erlaubt. Die Praxis ist wohl eine andere, aber es ging ja darum ob TÜV ein Thema ist oder nicht. Meine Erfahrung: ca. auf 1000 verkaufte Module kommt eines mit TÜV. Deshalb fragte ich ja gezielt nach bei den Usern.
Das Kaufverhalten der SLK Fahrer hat sich nicht mit den vorher für sie wichtigen Kriterien gedeckt. Habe das Gefühl TÜV ist immer nur so lange ein Thema wie es keiner anbieten kann, oder?
Gruß G
nur noch mal zum Verständnis:
1) ABE erteilt das KBA nicht für Verdeckmodule
2) e1, e13 usw. ist eine EG Typgenehmigung, die jedoch den Betrieb in Deutschland nicht erlaubt , sondern nur Grundvoraussetzung für die Erlangung eines Teilegutachtens ist - vorausgesetzt der Hersteller ist
verifiziert oder zertifiziert
3)Geräte mit Teilegutachten sind die einzige für Deutschland vom KBA erlaubte Variante
Tja, genau darüber mache ich mir nun auch schon seit Wochen Gedanken. Eigentlich war ich selber auch bei der Liste der Dachmodulkäufer, habe aber im letzten Moment einen "Rückzieher" gemacht, da mir zu dem Zeitpunkt ganz aktuell aus dem "EOS" Lager von einer Sache berichtet wurde, das ein dort eingesetztes und nicht zertifiziertes Dachmodul zu erheblichen Schwierigkeiten mit Hersteller und Versicherung nach einem Unfall führte. Die Anfertigung eines Gutachtens nach Totalschaden zeigte: ABE erloschen durch den Einbau dieses Moduls.... Versicherung zahlt nicht!! Hersteller schließt nicht aus, dass das Modul zu Elektronikproblemen führen kann und gibt für solche "Spielsachen" keine Freigaben.
Ich würde ganz gerne mal wissen, warum denn manche DC-Händler solche Module einbauen (wurde hier ja mehrfach gesagt) und mir z.B. auf Nachfrage bei meiner Niederlassung erklärt wurde: Finger weg. (Aus eben schon oben genannten Gründen).
Hat da irgendwer ein Erklärung für mich und kann mich schlauer machen?? Z.B. die Hersteller dieser Module?? | Antworten
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3707
User seit 17.03.2007
| Geschrieben am 11.05.2007 um 08:14 Uhr  
|
mods4cars schrieb:
hal9000 schrieb:
.....
Was fehlt:
- Hupsignal („Chirp“) beim Ver-/Entriegeln, das auch bei einem SLK ohne Werks-Alarmanlage funktioniert!
......
Hallo Thomas,
vielen Dank für deine konstruktive Kritik. Viele Deiner Anregungen wurde bereits umgesetzt, haben sich aber noch nicht herumgesprochen:
......
Hupsignal ist jetzt auch beim deutschen SLK aktivierbar durch Umstecken einer Sicherung im Motorraum.
.......
Gruss, Sven
--
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Hallo Sven,
gilt das definitiv AUCH für den SLK OHNE Alarmanlage ?
Thomas | Antworten
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