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Tipps und Technik R172 » » Thema: GT Grill oder eher Diament Grill nach missglücktem Klauversuch vom Stern |
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Schreiberlevel: Forensextaner
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User seit 30.04.2018
| Geschrieben am 15.01.2020 um 11:27 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von speedy63 am 15.01.2020 um 18:44 Uhr ]
Moinsen SLK-Freunde
Gestern habe ich bei der Rückkehr am helligsten Tag auf nem Parkplatz eines Einkaufszentrums bemerkt,
dass wohl jemand so schlau war und versucht hat meine Sternabdeckung zu klauen, als er dann wohl gemerkt hat,
dass es nicht dem Teil seiner Suche entspricht hat er es mit gewalt einzudrücken und hat alle Halterungen in der Spange zerstört
Dazu kommt noch, dass dieser Chromring um den Stern drum rum einen Knick bekommen hat und diesen gibt es nur zusammen mit der "Grundplatte" für 130 EUR
Hetzt stellt sich die Frage wie gehe ich damit um....
a) Ich pfusche und verklebe die Grundplatte in die Spange - unschön
b) Ich besorge mir die Spange A17288508239982 für rund 55,- EUR und eine gebrauchte Grundplatte u. versuche alles ohne demontage der Front zu tauschen
c) Ich besorge mir einen AfterMarket DiamantGrill wie im SLC oder den Panamericana AMG Grill + gebrauchte Grundplatte
GT Panamericana:
http://www.chrome-tec.com/slk-r172/aerodynamik-71/Kuehlergrill-Panamericana-Style-silber-fuer-Mercedes-SLK-R172.html
oder
DIAMANT
https://www.ebay.de/itm/293368743661
Eure Empfehlungen u. Meinungen???
--
Viele Grüße
Timmy
SLK 200 R172 BJ.2011
Tenoritgrau Metallic mit Bengalrot Nappa Leder
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User seit 08.04.2011
| Geschrieben am 15.01.2020 um 13:33 Uhr  
|
PeMBSLCPa38 schrieb:
Und was sagt Deine Versicherung?
--
S icher , L ustvoll , C omfortabel---nur im Roadster
SLC 200/2017 Red Art Edition,AMG Line
Es wurde ja nichts geklaut, also ist dies wohl eher Vandalismus, der nur von der Vollkasko abgedeckt wird. Bei der Schadenshohe macht aber die Inanspruchnahme der Vollkasko keinen Sinn.
Gruß
MM
--
Gruß
mm-slk | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 15.01.2020 um 13:40 Uhr  
| Laut meinem "Freundlichen" passt der Diamantgrill vom SLC nicht 1 zu 1.
Habe hier irgendwo was darüber gelesen.
Bei dem einen Angebot steht: SLK 12-16, da würde ich prüfen, ob es bei Deinem passt.
Den Panagrill sehe ich in letzter Zeit zu oft, würde auch zum Original greifen.
Freundliche Grüsse Matthias
--
_____________
SLK 200 172 EZ: 09/2015
FCK NZS
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Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 73
User seit 30.04.2018
| Geschrieben am 15.01.2020 um 13:44 Uhr  
|
mm-slk schrieb:
PeMBSLCPa38 schrieb:
Und was sagt Deine Versicherung?
--
S icher , L ustvoll , C omfortabel---nur im Roadster
SLC 200/2017 Red Art Edition,AMG Line
Es wurde ja nichts geklaut, also ist dies wohl eher Vandalismus, der nur von der Vollkasko abgedeckt wird. Bei der Schadenshohe macht aber die Inanspruchnahme der Vollkasko keinen Sinn.
Gruß
MM
--
Gruß
mm-slk
Korrekt, fällt unter Vandalismus und mit der Eigenbeteiligung und dann SF-Klasse etc. macht es rechnerisch wenig Sinn
--
Viele Grüße
SLK 200 R172 BJ.2011
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Beiträge: 5513
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 15.01.2020 um 16:02 Uhr  
| Nicht immer so pessimistisch, siehe nachstehend!
Nach Deiner Schilderung hat da Einer versucht das Teil auszubauen, hat sich nur blöd angestellt !
Polizeilich melden als versuchten Diebstahl, beim Versicherer melden sofern TK ohne SB oder Schaden über SB und abwarten!
Und bei TK gibt es keinen SFR!
Gruß
Frank
Definition von Diebstahl in der KFZ-Versicherung
Um einen Diebstahl handelt es sich, wenn der Täter das Fahrzeug entwendet um es sich selbst anzueignen und es dafür keinerlei rechtliche Grundlage gibt. Der Versicherungsschutz greift bei Diebstahl des gesamten Fahrzeugs ebenso wie bei der Entwendung einzelner Teile, wie z. B. Räder, Radio, Stern. Mitversichert sind auch Schäden am Fahrzeug, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einem erfolgten oder versuchten Diebstahl entstehen. Schlägt ein Dieb das Seitenfenster ein um die Tür von innen zu öffnen, besteht dafür Versicherungsschutz. Aber: Es besteht kein Versicherungsschutz für Vandalismus, auch wenn dieser durch den Dieb ausgeübt wird. Ein Diebstahlschaden im Sinne der Versicherungsbedingungen liegt nur dann vor, wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen einem (versuchten oder vollzogenen) Diebstahl und dem Schaden festzustellen ist. Maßgeblich für die Einstufung ist die Frage, ob der (Teil-)Schaden aus einer Handlung resultiert, die aus Sicht des Diebes für einen „erfolgreichen“ Diebstahl erforderlich sind. Ein kausaler Zusammenhang besteht, wenn die Tür aufgebrochen und eine Hifi-Anlage aus dem Fahrzeug entwendet wird. Drückt der Dieb brennende Zigaretten aus reiner Lust an der Zerstörung auf den Ledersitzen aus, handelt es sich um (nicht versicherten) Vandalismus.
Abgrenzung von Vandalismus und Diebstahl
Die Unterscheidung zwischen Diebstahl und Vandalismus ist auch relevant, wenn Dritte Scheibenwischer oder Antennen am Fahrzeug abbrechen. Nach geltender Rechtsauffassung handelt es sich dabei nicht um Diebstahl, weil die abgebrochenen Gegenstände vom Dieb nicht in einer sinnvollen, nutzenstiftenden Art und Weise wiederverwendet werden können. Die Versicherungsbedingungen unterstellen für den Tatbestand des Diebstahls aber eben eine solche besitzergreifende Absicht. Relativ häufig kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen Versicherer und Kunde, wenn Dritte Schäden am Außenspiegel eines Fahrzeugs anrichten oder den Spiegel ganz entwenden. Ob dafür Versicherungsschutz besteht, hängt von Details ab. Wird der Spiegel vollständig entwendet, handelt es sich um Diebstahl und es besteht in der Regel Anspruch auf Erstattung der Kosten. Wurde der Spiegel lediglich abgetrennt, aber nicht entfernt (z. B. Von Jugendlichen Randalierern abgetreten), handelt es sich um Vandalismus und besteht in der Regel kein Versicherungsschutz. Eine kritische Situation liegt vor, wenn der Spiegel beschädigt wurde und „nur noch am Auto hängt“. Dann ist maßgeblich, ob die Situation auf einen versuchten Diebstahl oder auf Vandalismus hindeutet. Auf einen versuchten Diebstahl könnten dann z. B. herausgedrehte Schrauben etc. hindeuten. dsd
--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5513
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 15.01.2020 um 16:38 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 15.01.2020 um 16:40 Uhr ]
mm-slk schrieb:
Interessant, dann könnte man es mal über die Versicherung versuchen. Wobei ein herausgebrochener Grill vermutlich für den Dieb nicht wieder verwendbar gewesen wäre ähnlich wie das Beispiel mit der abgebrochenen Antenne. Aber mehr als ablehnen kann die Versicherung ja nicht.
--
Gruß
mm-slk
Wie gesagt, eine Frage der Formulierung !
Da hat sich halt ein Laie, zumal unter Zeitdruck um mich erwischt zu werden (öffentlicher Ort), saublöde angestellt!
Wichtig ist es eben einen „versuchten Diebstahl“ zu melden (40 Jahre Berufserfahrung im Versicherungsgewerbe).
Gruß
Frank
--
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User seit 26.09.2011
| Geschrieben am 15.01.2020 um 20:04 Uhr  
| Ist es denn sicher das keiner reingefahren ist?
Stand er mit der Schnauze zur Fahrbahn kann so ein Schaden schon punktuell möglich sein.
Hatte ich mal gesehn.War nur der Grill eingedrückt von der Stange bzw dessen Ecke eines Kleinlieferwagens.
Oder mein Scirocco damals-hats einer geschafft nur das rechte Rückleuchtenglas einzudrücken.
War mit einem Heckklappenschanier.Wär ich auch nicht so leicht drauf gekommen das in der Höhe ein Schaden möglich ist ohne die Stoßstange zu beschädigen.
Die Ecke von so manchem Einkaufswagen könnte auch ins Bild passen.
Ohne ein Bild zu haben......... | Antworten
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