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Die MBSLK.de-Foren » » Tipps und Technik R172

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Tipps und Technik R172 » » Thema: Eintragung C63 Kreuzspeichenfelgen
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 Geschrieben am 29.05.2019 um 18:28 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Klaus43 am 29.05.2019 um 18:28 Uhr ]

Hallo zusammen, da mir die Originalen 43er Felgen ein bisschen zu klein sind, habe ich mich hier mal umgeschaut und gesehn, dass hier ein paar auf ihren AMGs die C63 Kreuzspeichen in 8,5 und 9,5x19 eingetragen haben.
Jetzt wollte ich mal fragen, was dafür nötig ist, also an Unterlagen und woher ihr die habt.
Dachte an die Fepgen mit 20er Spurplatten auf der HA, wenn meine Reifen nächstes Jajr sowieso neu müssen.

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   Olli aus Mainhattan



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 Geschrieben am 29.05.2019 um 19:50 Uhr   
Hallo Klaus,

vorab ein grundsätzliches Wort zur Eintragung der Felgen:

Für die 19" Felgen vom W205 bekommst du kein Gutachten oder eine Freigabe für deinen R172. Das bedeutet, dass du die felgen nach §19.2 (Einzelabnahme) eintragen lassen musst. Wenn jemand die Felgen bereits eingetragen hat, heisst das nicht unbedingt das du die Felgen auch eingetragen bekommst. Daher kann ich dir nur empfehlen das ganze vorher mit einem TÜV Prüfer zu besprechen der auch Eintragungen nach §19.2 machen darf. Das ist auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

P.S. sorry für OT, das hast du ursprünglich nicht gefragt, ist aber für die Legalisierung nicht unerheblich.


Gude, Olli.

--
"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
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 Geschrieben am 29.05.2019 um 20:04 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Klaus43 am 29.05.2019 um 20:05 Uhr ]

Ich denk, den passenden TÜV Prüfer dafür hab ich schon, dass es ne Einzelabnahme wird ist mir auch klar gewesen.
Ging einfach mal davon aus, dass es nen Festigkeitsgutachten oder was auch immer zu den Felgen evtl im Netz oder wo auch immer gibt. Für die Größe nen Vergleichsgutachten. Mit den passenden Unterlagen sollte es normal kein Problem darstellen, ist ja keine ausgefallene Größe.
Nachdem ich hier Bilder dazu geseh hab und auch gelesen hab, dass es eingetragen wurde, gibt es dazu ja schon Erfahrungen.


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   U WE 55

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 Geschrieben am 30.05.2019 um 07:38 Uhr   
Leider steht nichts zu deinem Fahrzeug bzw welchen slk du fährst. Schreib mich mal an, bin zur Zeit im Urlaub, kann dir aber eventuell mit Unterlagen zur Eintragung helfen wenn ich nächste Woche zu Hause bin.

--
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Kann Spuren von Ironie oder Hörensagen enthalten.

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 Geschrieben am 30.05.2019 um 09:53 Uhr   
Oh, war im Kleingedruckten versteckt
Hab nen 43er AMG mit eben den besagten zu kleinen Felgen.
Eilt nicht, wäre sowieso erst für die nächste Saison, da ich ihn erst gekauft hab und die Reifen vorher noch zu Ende fahren will.

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   convertible

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 Geschrieben am 30.05.2019 um 15:04 Uhr   
Hallo Klaus,

ich stimme Oli insofern zu, dass Du die Angelegenheit vorab mit einem Sachverständigen (TÜV / DEKRA) besprechen solltest.
Kürzlich habe ich auch unser Mini Cabrio mit einem KW Gewinde nachgerüstet und mich damit zum dritten Mal intensiv mit der Materie beschäftigen müssen....
Die Abnahme beim Mini konnte ich bei der Dekra durchführen lassen, da nicht auch noch die Rad-/Reifenkombination geändert wurde wie bei meinem E46 und SLK.

Somit verlief die Abnahme gemäß §19 Abs. 3., bei den beiden anderen Fahrzeugen verlief die Abnahme beim Tüv (Vollgutachter erforderlich, (die Dekra darf das im ''Westen'' noch nicht (ändert sich aber bald)) gem. § 19 Abs. 2 (erheblich).

An meinem E46 wurden orig. BMW Räder vom E93 mit geringerer ET in Verbindung mit dem Gewindefahrwerk angebaut.
Da die Räder des E93 nicht zu meinem E46 gehören brauchte ich ein Traglastgutachten / Unbedenklichkeits Bescheinigung / Vergleichsgutachten des Herstellers. BMW hat mir dieses umgehend zugeschickt und der Sachverständige hat dies problemlos akzeptiert.

In Deinem Fall wäre die Abnahme der C63 Räder eindeutig eine Abnahme gem. §19 Abs. 3 , vorausgesetzt das MB Gutachten liegt vor. Wenn da jetzt nicht noch die Spurplatten wären........! Genau diesen Punkt gilt es beim TÜV vorab zu klären, nämlich ob die zusätzliche Anbringung von Spurplatten eine Abnahme gem. §19 Abs 2 erforderlich macht (Einzelabnahme).

Die beste Lösung wäre Deine C63 Wunschfelge in der passenden ET zu finden

--
Beste Grüße
............................................................
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   Olli aus Mainhattan



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 Geschrieben am 30.05.2019 um 19:21 Uhr   
Servus Hello,

die Abnahme der C63 - W205 19" Räder auf dem R172 ist meiner Meinung nach immer eine Eintragung nach §19.2. Es gibt für diese Felgen keine Freigabe vom Daimler für den R172, genauer gesagt gibt´s vom Daimler nicht eine Freigabe für 19" Felgen für den R172.
Weshalb denkst du an eine Eintragung nach §19.3?


Gude, Olli.

--
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   convertible

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 Geschrieben am 30.05.2019 um 20:24 Uhr   
Grüß Dich Olli,

ich hatte ja das Beispiel von meinem E46. Bei BMW ist es grundsätzlich so, dass man nirgends mehr ein Teilegutachten für eine orig. BMW Felge bekommt, es ist auch keine KBA Nummer (wonach der TÜV Onkel dann im System suchen könnte) in der Felge eingeprägt. Selbst beim BMW Händler ist nichts zu machen. Also habe ich das Werk angeschrieben und umgehend ein Traglastgutachten mit dem Vermerk erhalten, dass ich das BMW Rad vom E93 auf meinem E46 fahren darf.
Hätte ich jetzt nicht noch das Rad vom E93 in Verbindung mit dem KW eintragen lassen, wäre es eine Abnahme nach §19 Abs. 3 gewesen, so war es eine Abnahme gem. §19 Abs. 2

Der Tüv Onkel hatte es mir so erklärt: Wenn lediglich eine Änderung abgenommen werden soll > Abs. 3, wenn zwei oder mehr Abnahmen die Einfluss aufeinander haben, handelt es sich um eine erhebliche Änderung > Abs. 2
Wenn also z.B. eine geänderte/nicht serienmäßige Rad-/Reifenkombination in Verbindung mit einer Fahrwerksänderung begutachtet werden soll.

Hier ist es nun so, dass Spurplatten verwendet werden sollen. Im Teilegutachten zu den Platten steht regelmäßig der Satz: '' ...keine Bedenken bei ansonsten serienmäßigem Fahrzeug...'' Aufgrund der Platten wird es vermutlich nach Abs. 2 abgenommen werden müssen. Findet er aber eine C63 Felge mit entspr. ET und benötigt somit keine Platten, dann ist es lediglich eine Änderung und die würde nach Abs. 3 abgenommen werden. Vorausgesetzt MB gibt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung / Traglastgutachten das die gewünschte C63 Felge am R172 bedenkenlos montiert werden darf.
So ist jedenfalls mein Kenntnisstand.
In jedem Fall sollte man das im Vorwege mit dem Tüv abklären.


--
Beste Grüße
............................................................
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   U WE 55

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 Geschrieben am 30.05.2019 um 21:39 Uhr   
Hallo ihr könnt gerne eure Theorien hier einstellen nützen tut es nichts. Schreib mir eine Mail, ich kenne jemanden der die Felgen auf einem 43 fährt und eingetragen hat.

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