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Tipps und Technik R172 » » Thema: Tagfahrlicht "unten" oder LED "oben" |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 155
User seit 03.04.2018
| Geschrieben am 25.03.2020 um 13:05 Uhr  
|
Zebu schrieb:
HG_AK schrieb:
.....................
Wenn du bei ILS den Lichtschalter von "Auto" eine Stufe nach links drehst, werden die oberen LED´s als Tagfahrlicht geschaltet.
............
Liebe Grüße
Harald
Schön wärs, ist aber leider nicht so.
Wenn du nach links drehst schaltest du das ganz normale Standlicht an.
Und zu allem überfluss gehen die unteren Tagfahrleuchten auch noch aus.
Hallo Zebu,
wenn man nach links dreht, geht das untere Tagfahrlicht aus. Ob die Augenbraue oben das Standlicht ist, hat in den letzten 7 Jahren kein Mensch interessiert. Fahre meistens mit den oberen an, da dann die Xenonbrenner nicht bei jeder Durchfahrt eines kleinen Tunnels einschalten und es mir einfach besser gefällt.
Das man dann Nebelscheinwerfer haben müsste oder ähnliches?
Wen juckt´s. Wie gesagt, seid Jahren so unterwegs und niemandem negativ aufgefallen oder polizeilich beanstandet.
Bleibt gesund - es gibt wichtigeres als unsere kleinen "Problemchen"
--
--
Liebe Grüße
Harald | Antworten
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Beitrag von:
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User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 25.03.2020 um 13:37 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 25.03.2020 um 13:46 Uhr ]
Tja Harald, die Schalterstellung ist eindeutig Standlicht und es ist nun mal so, dass das Fahrlicht bei einsetzender Dunkelheit oder schlechten Lichtverhältnissen durchs Wetter, wie Regen, Nebel, Schneefall einzuschalten ist. In der übrigen hellen Zeit nur mit Standlicht fahren ist zumindest in der BRD nicht erlaubt, aber halt auch nicht verboten, da es für diese Zeit keine Einschaltpflicht des Fahrlichtes gibt, aber auch keine Pflicht für die helleren TFLs.
In anderen Ländern Europas, z. B. Schweden oder in Italien gilt aber auch Fahrlichtpflicht z. B. außerorts in I oder vollständig in SE und da wird nur Standlicht teuer. Ersatzweise erlaubt aber I und SE auch die TFls.
Näheres zu Lichtpflicht und TFLs bzw. Fahrlicht und dabei uneinheitliche Anwendung in EU zeigt ein Artikel im Wiki zu TFLs. Wahnsinn.
--
Gruß Peter | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 477
User seit 06.08.2017
| Geschrieben am 25.03.2020 um 17:24 Uhr  
|
HG_AK schrieb:
..............
Hallo Zebu,
die Frage von Higginsa1 war doch nur, ob man die oberen leuchten lassen kann und die unteren ausschalten. Und das geht:
..............
Liebe Grüße
Harald
Hi Harald, dann habe ich die Fragestellung irgend wie falsch verstanden und dachte er wolle die oberen Leuchten als Tagfahrlicht.
Aber immerhin weiss Higginsa nun wie er das Standlich anbekommt
Gruss Zebu
--
SLK 300 R172 | Antworten
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Beiträge: 48
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 653
User seit 24.10.2013
| Geschrieben am 26.03.2020 um 06:23 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von higginsa1 am 26.03.2020 um 06:32 Uhr ]
Hi Harald, dann habe ich die Fragestellung irgend wie falsch verstanden und dachte er wolle die oberen Leuchten als Tagfahrlicht.
Aber immerhin weiss Higginsa nun wie er das Standlich anbekommt
Richtig das war mein Wunsch...
Ich lese raus, ohne großen Aufwand wird das nichts, ich hatte gehofft man kann dies evtl. im Setup des Fzg. einstellen.
An dem Codierthema bin ich gerade eh dran, ich wollte mir die Ambiente nachrüsten, in diesem Zuge schaue ich mal nach der Augenbraue. Bin aber noch nicht soweit.
Rechtlich bin ich an dieser Stelle nicht so empfindlich, ich glaube ich störe den Straßenverkehr nicht damit und der TÜV/Polizei wird dies nicht explizit prüfen.
--
SLK 200 - R172 - Bj.2011 | Antworten
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User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 26.03.2020 um 10:46 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 26.03.2020 um 10:59 Uhr ]
nun Polizei nicht unbedingt, zumal dort der Wissensstand beim einzelnen Beamten nicht immer auf Stand ist. Hatte selber mal so ‚ne Diskussion, sehr lange her, wo der Beamte meine Zusatzscheinwerfer an einem Escort für, Achtung!, Fernlicht beim Einschalten der Fernscheinwerfer der Hauptscheinwerfer beanstanden wollte. Hatte aber dann ein Einsehen.
Wo Du allerdings durchaus Scheitern kannst, ist der TÜV. Die wissen meist schon was erlaubt. Wenn dann mal ein Birnchen nicht brennt, kommt man schon mal mit dem Hinweis, umgehend austauschen ohne Wiederkommen weg. Ist aber eine technisch nicht zulässige Manipulation vorhanden, heißt es zurückbauen und wieder vorführen. Kostet Ärger, Zeit und vor allem Geld für das Wiedervorführen.
Lass doch die TFLs brennen, sie müssen sogar leuchten, wenn vorhanden. Abschalten ist dann nämlich wiederum nicht zulässig. Du müsstet sie schon wieder ausbauen.
Alles doch ein bisschen crazy.
Und zuletzt noch technisch, die Standlicht LEDs Deines 172 ersetzen von der Leuchtstärke in Lumen nicht die TFLs, sind also als solche nicht zulässig. Umcodiert mögen sie als alleiniges Licht leuchten, aber sie sind zu schwach. Und weiterhin, wenn die Standlichter leuchten müssen auch die Rücklichter brennen und die Kennzeichenbeleuchtung. Schon daher wird es der TÜV merken.
Er geht so vor.
Reinfahren in die Halle.
Dein Standlicht als TFL geschaltet leuchtet. Er steht vor dem Auto und gibt Anweisung Fahrlicht einschalten. Dann müssten Deine Stand/TFLs schwächer werden oder ausschalten. Tun sie aber nicht und schon war es das. Für wie blöd hältst Du die. Vorher zurück programmieren ist der einzige Weg oder halt alles nach Serie belassen..
--
Gruß Peter | Antworten
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 653
User seit 24.10.2013
| Geschrieben am 26.03.2020 um 13:21 Uhr  
| ja der TÜV, aber wenn ich mir die Möglichkeit geschaffen habe das selber umzukodieren, dann würde ich vor dem TÜV Besuch eben umkodieren.
Ja, die LEDs sind dafür nicht ausreichend, aber besser als nichts und Tagfahlicht ist in Deutschland meines Wissens noch nicht vorgeschrieben. Ich glaube ich hätte kein schlechtes Gewissen.
So stark hängt mein Herz aber auch nicht an dem Gadget, ich hatte gehofft das Fahrzeugmenü hätte hier eine versteckte Funktion.
Ich habe noch nicht nachgeforscht, an meinem R171 hatte ich ein Dachmodul, das hatte auch ein paar Lichtfunktionen, ob es sowas auch für den R172 gibt, habe ich noch nicht recherchiert. Ich bin aber eh gerade an dem Thema Dachmodul. Ja ich weiß auch dies ist unzulässig, weil das Nummernschild für kurze Zeit nicht erkennbar ist. Ob die Mechanik mitspielt, da streiten sich auch die Gelehrten, aber ich denke ja. Ich hatte dies beim R171 und muss es auch beim R172 haben.
Aber zur Not lasse ich die Augenbraue so wie Sie ist, dann zieht mich nur meine Frau immer auf, Ihr GLC hat dies, es benutzt die Augenbraue zusätzlich als Blinker, sieht hübsch aus.
--
SLK 200 - R172 - Bj.2011 | Antworten
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 155
User seit 03.04.2018
| Geschrieben am 26.03.2020 um 13:21 Uhr  
|
made schrieb:
Hallo, melde mich auch nochmal. Da ihr alle ja sowieso mal einen Blick auf eure Scheinwerfer werft, seid doch mal so nett und guckt mal, bei wem die äußersten beiden LED im Streifen wann leuchten. Wäre sehr hilfreich für mich.
Mario aus Berlin
--
! HOW UP DO HIGH KNEE !
Hallo Made,
leuchten, wenn der Schalter auf Standlicht steht. Gerade nochmals kontrolliert.
--
--
Liebe Grüße
Harald | Antworten
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Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 73
User seit 30.04.2018
| Geschrieben am 27.03.2020 um 10:08 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von BabyPowder am 27.03.2020 um 10:23 Uhr ]
1.)
Das Leuchten der "Augenbraue" im Scheinwerfer ist wie schon von Vorrednern erwähnt per Codierung aktivierbar, dass es auch tagsüber gemeinsam mit dem unteren TFL in der Stoßstange leuchtet.
2.)
Wenn man Abends bzw. in Dunkeln auf Abblendlicht fährt, leuchtet die obere Augenbraue mit und die unteren TFL in der Stoßstange werden von der Leuchtkraft reduziert. Eine Codierung der Leuchtstärke ist zwischen 0 und 100% möglich, wenn ich mich richtig erinnere
3.)
Wenn bei Abblendlicht Codierbar, sollte es laut "Logik" auch tagsüber so codierbar sein, dass oben die Augenbraue leuchtet und unten TFL auf 0% gesetzt werden könnte.
4.)
die Leuchtkraft der Augenbraue tagsüber ist nicht wirklich stark, nice to have
Bin kein Rechtsexperte aber wenn man mal die Autos im Rückspiegel betrachtet oder die entgegenkommenden, da gibt es viele bei denen auch im Scheinwerfer +unten in der Stoßstange TFL leuchten. Da sie dann als "Positionslicht" fungieren und tagsüber niemanden blenden, im Gegenteil es bei Sonneneinstrahlung für Sichtbarkeit sorgen (auch die Grundfunktion von TFL), denke ich nicht mal, dass der TüV das auffallen würde
--
Viele Grüße
SLK 200 R172 BJ.2011
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3767
User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 27.03.2020 um 14:58 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 27.03.2020 um 17:40 Uhr ]
Hallo ihr Codierexperten.
Die oberen Augenbrauen haben Standlichtfunktion, somit sind zumindest nach Gesetzvorlage bzw. Zulassungsbestimmungen auch immer die Rückleuchten und die Kennzeichenbeleuchtung mit einzuschalten. Alleinig vorne dürfen nur zugelassene TFLs mit entsprechender Leuchtstärke leuchten.
Mittlerweile sind TFLs auch mit Standlichtfunktion zugelassen, werden dann aber gedimmt und es gilt wieder; Rücklichter brennen dann auch.
Noch was, es gibt noch die Standlichtfunktion als Parklicht. Dann aber nur einseitig ohne Kennzeichenbeleuchtung und nur schaltbar bei abgezogenem Zündschlüssel, sofern man den noch hat, bzw. über eine entsprechende Steuerung, wie Motor aus oder Fahrzeug verschlossen. Da bin ich überfragt, weil nutze es nie.
Übrigens für dir Jüngeren Fahrer mal so als Anekdote:
In Frankreich war früher mal das Fahren mit Standlicht in Ortschaften bei Dunkelheit vorgeschrieben. Das war noch zu der Zeit, als die Franzosen mit gelben Hauptscheinwerfern fuhren. Die Vorschrift wurde abgeschafft, allerdings in der Form, dass es nicht verboten wurden, sondern zusammen mit wahlweise Fahrlicht noch erlaubt ist. Auch hatten die französischen Autos das Standlicht früher nicht als zweites Glühbirnchen im Scheinwerfer, so dass zumindest ein Teil
des Lichtes durch den Reflektor vergrößert wurde, sondern immer separate kleine Leuchten an der Front unter dem Scheinwerfer oder in der Stoßstange.
Schaut euch dazu mal Bilder von Citroen, Peugeots, Renaults, Simcas aus den 60/70ern an.
Für uns, die wir schon Anfang der 70 in F Urlaub machten, waren die gelben Lichter als auch das Nur-Standlicht-fahren schon eine Herausforderung und auch nicht ganz ungefährlich. Zumal Funktionieren war auch noch so eine Sache, denn einen TÜV gab es zu der Zeit in F auch nicht.
--
Gruß Peter | Antworten
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