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| Geschrieben am 13.07.2021 um 21:13 Uhr  
| Hallo in die Runde.
Ich brauche euer Schwarmwissen.
Im Mai 2021 habe ich eine SLC 200 AMG aus 6/20 mit 6tkm gekauft.
Bis vor vier Wochen war alles prima. Dann führte ein Sensor ein Eigenleben
Völlig unmotiviert sprang es sofort au Rot im Display.
Beim drittenmal konnte de Fehler ausgelesen werden.
Rechte Seite, der mittlere.
DI: Sensor bestellt getauscht und..... geht nicht.
Es wurde festgestellt dass der Cliphalter nicht richtig arretierte.
Mi. Halter ausgetauscht ...geht nicht
Jetzt wurde festgestellt: Der Kabelbaum hat keinen richtigen Kontakt
Do: Kabelbaum getauscht
und ...geht immer noch nicht.
Also Steuergerät bestellt.
Wurde ende letzte Woche eingebaut. Prima.
Geht trotzdem nicht.
Nun wurde ich selber aktiv.
Den Zubehörkennzeichenhalter gegen das Orginalteil getauscht.
Und siehe da. FUNZT
Meine Frage: Muss das bezahlt werden?
Am Anfang war von Garantie die Rede. Aber ein falscher Kennzeichenhalter fällt da sich nicht drunter?!
Bis jetzt hebe ich noch keine Rechnung bekommen, möchte aber gewappnet sein
Grüße Manfred
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| Geschrieben am 13.07.2021 um 22:40 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von chris_slk am 13.07.2021 um 22:43 Uhr ]
Schwierig...
Weiß der Freundliche, dass der Kennzeichenhalter das Problem war? Falls nicht, dann gibt's ja kein Problem, oder? Funktioniert halt einfach wieder, "wie durch Zauberhand"...
Falls doch:
Wenn's für dich als Kunden nirgendwo einen Hinweis gab, dass derart simple "Anbauteile" solche Probleme verursachen können und auch ein Mercedes-Servicebetrieb offensichtlich nicht darauf gekommen ist (= es gab keinen offensichtlichen Hinweis im WIS, TIPS oder sonstwo darauf), dann ist das eine Frage der Auslegung.
In den Garantiebedingungen gibt es die Ausschlussklausel "durch Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind" - man könnte das im Zweifel auch auf banale Dinge wie einen Kennzeichenhalter oder einen Wunderbaum ausdehnen.
Was ist denn mit den ausgebauten Teilen passiert? Sind die beim Freundlichen verblieben oder wurden wieder zurückgebaut als festgestellt wurde, dass das offenbar nicht der Fehler war?
Und dann wäre da noch die 1-Mio-Euro-Frage: Daimler-Niederlassung oder Vertragspartner?
Weil eine NL kann Teile zurückgeben, ein Vertragspartner nicht so einfach.
Meine Vermutung (reine Spekulation):
Eine NL wird da möglicherweise Kulant sein und dir dir nichts oder nur eine "Aufwandspauschale" berechnen. Ein Vertragspartner wird möglicherweise versuchen dir mindestens die Teile in Rechnung zu stellen.
Ich würde mir an deiner Stelle aber vorsichtshalber schon mal die Kontaktdaten vom CAC Maastricht raussuchen...
--
Gruß
chris_slk
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| Geschrieben am 14.07.2021 um 09:45 Uhr  
| Moin,
dass vorne keine Halter montiert werden dürfen ist "eigentlich" bekannt seit es Parktronic gibt, also seit dem R171...
Wer hat denn den Halter montiert? Das Autohaus, das den Wagen verkauft hat, oder du nachträglich? Im ersten Fall sehe ich überhaupt kein Problem, im zweiten Fall siehe Posting davor.
Gruß
Guido
--
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| Geschrieben am 14.07.2021 um 10:05 Uhr  
| Nachtrag noch zu meinem vorherigen Beitrag:
Die zweite "1-Mio-Euro-Frage" wäre, ob bereits eine Kostenübernahme seitens der Garantieversicherung vorliegt bzw. vorgelegen hat *bevor* evt. bekannt wurde, dass es der Kennzeichenhalter war.
Wenn diese vorgelegen hat, dann kommt es wirklich auf die Kulanz und das Augenmaß des Servicebetriebs an.
Wenn diese noch nicht vorgelegen hat, dann wird es wohl auch keine geben, Rest, siehe oben.
--
Gruß
chris_slk
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| Geschrieben am 14.07.2021 um 18:52 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von chris_slk am 14.07.2021 um 19:00 Uhr ]
Meinem Verständnis nach ist eine Neufahrzeuggarantie bei Mercedes eine "Variante" der MB-100-Garantie.
Derartige Garantien werden von Mercedes und anderen Herstellern i.d.R. über eine Garantieversicherung (z.B. CG Car-Garantie) abgewickelt welche die Kosten eventueller Schäden *u.U.* übernimmt sofern nicht nicht eine Gewährleistung, Kulanz, etc. seitens des Herstellers oder des Händlers greift.
Aber selbst wenn wir von einer Neufahrzeuggarantie sprechen:
Glaubst du allen ernstes, dass eine Neufahrzeuggarantie ein "Blanko-Scheck" ist und die so einfach "alles" übernehmen?
Auch dort gibt es Garantiebedingungen... und die sind afaik ähnlich der MB-100-Garantie (die beim Kauf von "Jungen Sternen" auch für 2 Jahre als JS-Garantie inklusive gibt...).
Und das Thema Gewährleistung / Sachmängelhaftung gemäß BGB wird dem TE u.U. auch nicht weiterhelfen wenn dem Servicebetrieb bekannt ist, dass es nicht nicht um einen Mangel des Produkts (= Fahrzeugs) handelt sondern eine Fehlfunktion welche "durch Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind" verursacht wurde.
Und wenn der Servicebetrieb nicht auch gleichzeitig der Verkäufer sein sollte (was oftmals der Fall ist: Auch bei einer Daimler NL sind Service & Betrieb oftmals unterschiedliche Gesellschaften) sieht die Sache sowieso ganz anders aus.
--
Gruß
chris_slk
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| Geschrieben am 14.07.2021 um 20:19 Uhr  
| Manfred, die Sache ist doch m. E. einfach.
Wenn der Händler bisher alle Massnahmen nicht berechnet hat und kein Rechnung geschickt, warum sollte er es jetzt tun.
Du schreibst…
Nun wurde ich selber aktiv.
Den Zubehörkennzeichenhalter gegen das Orginalteil getauscht.
Wer hat denn den Zubehörkennzeichenhalter angebaut? Der Händler oder Du nachträglich nach Übergabe.
Und dann, keine Zuweisung, da Du beide Halter hast, ist der Schluss denkbar, den Zubehörhalter hast Du angebaut.
Der, der anbaut ist ja so wie es aussieht „Schuld“ am Fehler, wobei von Mai bis jetzt sind auch 1,5 bis 2 Monate rum ohne Auffälligkeit. Auch nicht auf Anhieb zu erklären, ohne den Zeitstrahl.
Wenn es nun funktioniert und der Händler die Ursache nicht bemerkt hat, dann siehe oben.
--
Gruß Peter | Antworten
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| Geschrieben am 14.07.2021 um 20:49 Uhr  
| Hi.
Wer den Halter angebaut hat.........keine Ahnung. Kann nur der Vorbesitzer gewesen sein-
Am Freitag habe ich den Reparaturauftrag auf Eis gelegt, nachdem sie mir dreimal das Auto zerlegt haben und der Fehler immer noch sporadisch vorhanden war.
Mein Weg führte mich zur Niederlassung nach HN.
Der anwesende Meister schaute sich das Fahrzeug an.
"Der Halter muss getauscht werden. Den Fehler mit den Parksensoren hatten wir schon öfters"
Sofort den Originalhalter bestellt und am Montag montiert.
Jetzt tut der Sensor genau was er soll.
die erste Werkstatt werde ich nach ausgiebigem testen informieren.
grüße Manfred | Antworten
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| Geschrieben am 14.07.2021 um 21:02 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von früchtle am 14.07.2021 um 21:03 Uhr ]
2: Mir ist klar das Fehlersuche bezahlt werden muss-
Kann hier von einer zielgerichteter Fehlersuche ausgegangen werden
Ich denke nicht. Das war ein tauschen von Teile in der Hoffnung das richtige ist dabei.
(Ich bin 55 Jahre im Berufsleben. 45 Jahre als Elektroniker in der IT-Branche)
Wenn meine MA so gearbeitet hätten => wech.
Ich bin stinksauer das die heutigen sogenannten Facharbeiter zu reinen Austauschmechaniker geworden sind.
Automechaniker und Elektronik, da liegen drei Universümer dazwischen-Mindestens
Frustrierte Grüße
Manfred | Antworten
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