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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Versicherungsprofis: Wem gehört der "Schrott" im Versicherungsfall? |
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenritter
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User seit 17.03.2007
| Geschrieben am 06.03.2012 um 15:38 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von hal9000 am 06.03.2012 um 15:42 Uhr ]
Hal.lo,
heute morgen knallte mir eine offensichtlich schwerhörige Autofahrerin ("Mein Gott - wo kommen Sie denn nun plötzlich her; ich hab Sie ja im Rückspiegeh (!!!) garnicht gesehen!"), rückwärts flott aus einer Parklücke stoßend, trotz heftigen Warnhupens meinerseits, mit ordentlicher Wucht mit ihrem Heck in den linken vorderen Kotflügel meines stehenden SLK, in dem ich saß und auf das Freiwerden einer Parklücke wartete. .
Versicherungsprobleme gibt's keine - ihre Haftpflichtversicherung hat mir inzwischen schon die Kostenübernahme bestätigt und mit der MB-Werkstatt habe ich einen Termin. Die wickeln das alles direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Neben dem Kotflügel ist der Xenon-Scheinwerfer kaputt (nur Halterung oben gebrochen), aber lt. Gutachter - der war zufällig gerade bei MB - muss der Scheinwerfer kpl. ersetzt werden. (!)
Jetzt mal meine 1. Frage an die Versicherungsprofis: Wem gerhört eigentlich der ausgetauschte, defekte Xenon-Scheinwerfer? Der Versicherung? Und will die den oder landet der im Müll?
Ich jedenfalls könnte den gut "gebrauchen", da ja außer einer Plastikhalterung nix kaputt ist (er leuchtet wie sich's gehört, nur etwas schief) und er viele leckere Teile enthält, die man einzeln gar nicht bekommt (Verstellmotor usw.).
2. Frage: kann ich verlangen, dass auch rechts ein neuer Xenonbrenner reingemacht wird, da sonst die Lichtfarben unterschiedlich sein könnten, oder kann sich da die gegnerische Versicherung querstellen (das meine der MB-Meister; der Gutachter war da schon weg...)
Wer kennt sich in solchen Versicherungsfragen aus?
Danke im Voraus!
--
Herzliche Grüße!
Hal
--------
"Man kann das ganze Volk eine Zeit lang täuschen;
man kann sogar einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen;
aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen!"
Abraham Lincoln | Antworten
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3707
User seit 17.03.2007
| Geschrieben am 06.03.2012 um 16:54 Uhr  
|
guenny171 schrieb:
Zu 1. Gehört der Versicherung, die wollen die Teile normalerweise nicht haben.
Zu 2. Frag mal bei Deiner Versicherung nach.
--
Gruß Günny
____________________________________________
SLK 200 K Bj. 06.2004 Automatik
E Coupe 200 CGI Bj. 2010 Automatik
Hal.lo Günny,
icz doch nicht MEINE Versicherung, sondern die des Unfallgegners!
Ich will auch nicht anfragen, ohne vorher zu wissen, ob ich ggf. ein RECHT darauf habe...
--
Herzliche Grüße!
Hal
--------
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Abraham Lincoln | Antworten
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(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 06.03.2012 um 17:44 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Cosmo am 06.03.2012 um 17:45 Uhr ]
Hallo Hal,
ich hatte im Februar 2011 so einen ähnlichen Fall,
Kotflügel,Frontschürze, Xeneonscheinwerfer und Grill defekt.
Alles wurde neu gemacht und die Altteile habe ich
mitgenommen. Das waren der Xenonscheinwerfer,
hatte lediglich einen Riss im Kunststoffgehäuse
und den Kühlergrill, war ein Halter gebrochen.
Die Neuteile mussten eine Zeit lang drin bleiben, da
die Versicherung ggf. wieder den Gutachter zur Kontrolle
schicken kann (ist aber selten). Nach 2 Monaten habe ich
die "alten" Teile eingebaut, Xenon mit Silikon abgedichtet,
Halter vom Grill geklebt und die "neuen" Teile bei Eblöd vertickert.
Also, Teile mitnehmen, warten und dann kannst du machen was du willst.
Gruß aus Köln
Egon
--
200K-06/2001-Prins LPG Anlage-seit 82.000km LPG-
Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein, wie andere mich gern hätten | Antworten
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| Geschrieben am 06.03.2012 um 23:46 Uhr  
|
guenny171 schrieb:
Hallo Hal,
um die Info zu 2 zu bekommen, würde ich meine eigene Versicherung fragen, wie das üblicherweise geregelt wird.
Danach kannst Du mit der gegnerischen Versicherung alles abklären.
genau!!
Ich sehe das auch so.
1. Altteile bei der Werkstatt "sicherstellen".
2. Bei Versicherung nachfragen sowie beim Gutachter.
wobei ich da eher pessimistisch bin, was den Austausch des rechten Brenners angeht, wenn nur der linke defekt ist. Ich kann es mir ehrlich nicht vorstellen, wobei ich Deine Bedenken verstehe.
Jupp
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| Geschrieben am 07.03.2012 um 09:52 Uhr  
| Hi Hal,
ich würde es verstehen, wenn du jetzt einen dicken Hals hättest.........mir ging es jedenfalls so
Ich hoffe, daß alles bald zu deiner Zufriedenheit geklärt wird. Hoffentlich hat deine schweißtreibende Eigenarbeit (TFL) keinen Knacks bekommen. ich bin über die Bestellphase drüber und mache mich über das E-Zeichen her
Gruß aus Meenz / Werner | Antworten
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3707
User seit 17.03.2007
| Geschrieben am 07.03.2012 um 11:18 Uhr  
|
kwmainz schrieb:
Hi Hal,
ich würde es verstehen, wenn du jetzt einen dicken Hals hättest.........mir ging es jedenfalls so
Ich hoffe, daß alles bald zu deiner Zufriedenheit geklärt wird. Hoffentlich hat deine schweißtreibende Eigenarbeit (TFL) keinen Knacks bekommen. ich bin über die Bestellphase drüber und mache mich über das E-Zeichen her
Gruß aus Meenz / Werner
Hal.lo Werner,
nönönö, die TFL sind ja vorne und der Schaden ist ja seitlich.
Ich liebe zwar meinen SLK, aber letztlich ist er halt doch nur ein Gegenstand und kein Lebewsen und der Schaden ist ja nur an ab-/anschraubbaren Teilen, also kein "Substanzschaden".
Vielen Dank für dein aufrichtiges Mitgefühl!!!
Euch anderen vielen Dank für die tlw. sehr fundierten Tipps!
Das einzige was nervt, ist bis zur Reparatur mit so einem zerbeulten Kotflügel rumfahren zu müssen - aber MB ist halt knallevoll mit Aufträgen und die Fahrunfähigen haben - was gut nachvollziehbar ist - Vorrang vor den "Bagatellschäden".
--
Herzliche Grüße!
Hal
--------
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Abraham Lincoln | Antworten
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