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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Mehrwertsteuer auf Kosten für Anschlußgarantie |
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... ist OFFLINE
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 16.08.2011 um 13:44 Uhr  
| Guten Tag allerseits,
nun ist die Verwirung bei mir vollkommen.
MB erhebt bekanntermaßen ab 2011 Mehwertsteuer auf die Anschlußgarantie. So weit so gut.
Heute bekam ich von Volkswagen ein Schreiben zur anstehenden Verlängerung der Anschlußgarantie für meinen Polo. In diesem Schreiben steht fett gedruckt:
"Versicherungsbeiträge sind umsatzsteuerfrei i.S. des UStG und der MwStSystRL"
Ich habe gleich bei MB in Berlin angerufen, die ja immer die freundlichen Erinnerungsschreiben zur Verlängerung der Garantie versenden. Der Ratschlag von dort: "Rufen Sie doch mal bei Volkswagen an, warum die die Mehrwertsteuer nicht erheben".
Die Antwort saß. Ich bat kurzerhand darum, mir einen versierten Fachmann zu benennen. Antwort: "Den haben wir hier nicht".
Ja wo denn?
"Wenden Sie sich an Maastricht".
Gesagt, getan.
Dort nahm eine sichtlich überforderte Mitarbeiterin umständlich die Fahrzeug ID und die Versicherungsdaten auf, nachdem sie sich auf meine Frage hin ausdrücklich für zuständig erklärt hatte. Sie ließ mich danach einen Moment in der Leitung hängen, um mich dann an einen Mitarbeiter zu vermitteln, dem ich die ganze Angelegenheit von Neuem erklären mußte.
Er war schließlich ebenfalls völlig ratlos und versprach mir aber netterweise die Angelegenheit zu klären.
Kann sich jemand von Euch einen Reim auf diese Angelegenheit machen?
Was gilt denn nun: Mit der ohne Mehrwertsteuer, wie bisher auch? | Antworten
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... ist OFFLINE
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| Geschrieben am 16.08.2011 um 18:20 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von hal9000 am 16.08.2011 um 18:22 Uhr ]
Hal.lo,
wir reden da von 2 verschiedenen Dingen:
Versicherungsleistungen waren, sind und bleiben frei von der MWSt, es wurde und wird aber hierfür immer Versicherungssteuer fällig.
Ich weiß nicht, ob die MB-Garantie eine Versicherung im technischen Sinne ist, das spielt aber für die MWSt-Frage an sich keine Rolle.
Der Grund, warum (auch) MB neuerdinge MWSt auf die Garantie veranschlagt ist ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs vom 10.02.2010, in welchem das Gericht seine bisherige Rechtsprechung aufgab und Garantiezusagen als mehrwertsteuerpflichtige Leistungen einstufte
(Az.: XI R 49/07).
Näheres unter: http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/finanzen/289420/
--
Herzliche Grüße!
Hal
--------
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 16.08.2011 um 19:10 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von LuckySLK am 16.08.2011 um 19:11 Uhr ]
Hallo Hal,
danke für die Erklärung und den Link.
Nun verstehe ich die Welt erst recht nicht mehr.
In den beiden von mir geschilderten Fällen steht jeweils ein (Rück)Versicherer dahinter. Einmal die CarGarantie als Partner von MB und für den Polo der Volkswagen VersicherungsService als Tochtergesellschaft von VW. Ich bezahle an beide Versicherer eine Versicherungsprämie. Vermittelt werden beide Versicherungen über den jeweiligen Vertragshändler.
Wo ist da der Unterschied?
Oder ist VW einfach cleverer als MB?
--
Grüße, Lutz
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Schreiberlevel: Forenprinz
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 17.08.2011 um 00:04 Uhr  
| Hallo Guido,
Volkswagen hat die Anschlußgarantie als "LifeTime Garantie" im Angebot, MB als "Sevice-Vertrag Garantie".
Wie auch immer eine solche Garantie oder Versicherung bezeichnet wird, ich sehe da keinen Unterschied. An der Wortwahl der Auslobung kann sich wohl kaum eine Steuer festmachen.
Beide erstatten Reparaturkosten nach Ablauf der Gewährleistung, beide haben ihre Auschlüsse, da ist kein Unterschied.
Beispiele:
Bei MB werden außer der Zylinderkopfdichtung keinerlei Dichtungen erstattet. Dasselbe bei VW. Verschleißteile des Fahrwerks werden dto. von keiner der beiden Versicherungen übernommen.
Entweder schaue ich als absoluter Steuer-Laie da nicht durch, oder MB hat eine handfeste Erklärung oder pennt. Im letzteren Fall würde ich allerdings mein Geld zurückfordern.
Ich bin auf die Antwort bzw. auf die Satzbausteine von Maastricht gespannt
--
Grüße, Lutz
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User seit 17.04.2011
| Geschrieben am 17.08.2011 um 00:37 Uhr  
| dear all,
meine meinung dazu ist ganz kurz (bin etwas vom fach): hal hat ALLES (richtig) gesagt.
etwas ganz anderes zum thema garantie: ich habe ein 2-jahres-paket wenige wochen nach dem kauf abgeschlossen. warum?
eine - wenigstens für mich zuverlässige - quelle, die ich hier nicht erwähnen darf, riet mir dazu, weil zweitens die preise steigen und erstens die garantieleistungen eingeschränkt werden sollen.
was mich - auf deutsch gesagt - ANKOTZT ist die tatsache, wie mit dem starter des themas umgegangen wurde. auf der einen seite postalisches bombardement, wie sehr man sich doch zufriedene kunden wünscht, und dann das...
sorry, bei toyota war und ist das anders, GANZ ANDERS.
--
Für kleine hässliche Autos ist das Leben zu kurz.
Sechs Toyotas (daher SLKoyota) mit über 1 Mio. problemlosen km - E-Klasse (210) meines verstobenen Vaters - und jetzt parallel SLK 200 | Antworten
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 19.08.2011 um 22:02 Uhr  
| So,
ich mache mal einen Abschlußbericht.
Maastricht hat angerufen und nüchtern erklärt, daß das Urteil des Bundesfinanzhofs der Auslöser für die Erhebung der Mehrwertsteuer ist, so wie Hal es in seinem Beitrag schon gepostet hat.
Das stellt mich natürlich nicht zufrieden.
Die Frage bleibt nach wie vor offen, warum Volkswagen die Zahlung für die Versicherung ausdrücklich als von der Mehrwertsteuer befreit ausweist.
--
Grüße, Lutz
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