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User seit 14.08.2006
| Geschrieben am 14.11.2007 um 12:17 Uhr  
| hallo slk fan,s
habe heute die winterräder montieren lassen und dabei wurde festgestellt das im hinteren sommerreifen ein nagel steckt.
hatte dies schon gedacht da ich in der letzten zeit immer mal wieder etwas luft nachfüllen mußte.
werkstattmitarbeiter sagte das dies heutzutage absulut reparierbar ist und genauso sicher ist wie ein neureifen.
frage stellt sich mir zwar erst in ca. einem halben jahr aber würde mich halt schon heute interessieren.
reifen ist ein sommer alt mit noch ca 7/8 mm profil und 245/40w r17 auf felge 8,5 x 17 und der nagel steckt mittig in der lauffläche.
habe mich in den foren etwas eingelesen und gesehen das die meinungen sehr aus einander gehen.
mir ist natürlich auch klar das ich mit einen neureifen alles einfach lösen kann, andererseits bin ich natürlich auch immer dafür die umwelt-ressourcen und auch die der brieftasche zu schonen.
aber nochmals eine reparatur kommt nur in frage wenn aus sicherheits aspekt nichts dagegen spricht.
macht der gesetzgeber vorschriften?
bitte fachlicher rat oder links wo es diesen gibt.
grüße aus aachen
hans
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Schreiberlevel: Forenkaiser
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User seit 13.07.2004
| Geschrieben am 14.11.2007 um 13:02 Uhr  
| Mahlzeit Hans !
Es gibt in diesem Bereich mal ausnahmsweise keine gesetzlichen Vorschriften, es zählt nur der Sachverstand des Reifenhändlers...
Allerdings gibts natürlich Einschränkungen der Reparatursatz-Hersteller:
"jede Stichverletzung der Reifenlauffläche, gerade oder beliebig schräg, kann repariert werden, wenn die an der Innenseite gemessene Schadensausdehnung nicht größer ist als:
6 mm bis einschließlich HR-Reifen (210 km/h)
3 mm bis einschließlich VR-Reifen (240 km/h)...."
-Also ich persönlich würde es bei einem H/V-Winterreifen oder wenn ich garantiert NIE längere Zeit über 200 damit fahre machen, sonst nicht !
Gerd
--
"Gute Fahrer haben die Fliegenreste auf den Seitenscheiben." (Walter Röhrl) | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 14.11.2007 um 15:33 Uhr  
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accpralle schrieb:
Mahlzeit Hans !
Es gibt in diesem Bereich mal ausnahmsweise keine gesetzlichen Vorschriften, es zählt nur der Sachverstand des Reifenhändlers...
Allerdings gibts natürlich Einschränkungen der Reparatursatz-Hersteller:
"jede Stichverletzung der Reifenlauffläche, gerade oder beliebig schräg, kann repariert werden, wenn die an der Innenseite gemessene Schadensausdehnung nicht größer ist als:
6 mm bis einschließlich HR-Reifen (210 km/h)
3 mm bis einschließlich VR-Reifen (240 km/h)...."
-Also ich persönlich würde es bei einem H/V-Winterreifen oder wenn ich garantiert NIE längere Zeit über 200 damit fahre machen, sonst nicht !
Gerd
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"Gute Fahrer haben die Fliegenreste auf den Seitenscheiben." (Walter Röhrl)
Moin Gerd !
Absolut unmissverständliche Aussage !!
Sicherheit geht vor.
Alles Gute, Armin
--
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 306
User seit 28.06.2007
| Geschrieben am 14.11.2007 um 16:15 Uhr  
| Hallo,
wir hatten nach einer Woche am neuen SLK 200 vorne rechts im neuen Reifen eine Schraube stecken (hat sich glücklicherweise durch Klackern beim Fahren bemerkbar gemacht). Wir haben sofort bei MB einen gleichen Neureifen montieren lassen und den alten Reifen vergessen (haben die wahrscheinlich weggeschmissen). Sicherheit geht immer vor.
ciao | Antworten
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User seit 19.08.2007
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(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 14.11.2007 um 20:14 Uhr  
| habe bereits 2 reifen am meinen zweitwagen P 206 problemlos stopfen lassen, bloß mit dem fahre ich auch nicht mit 240kmh über die Bahn.
mein händler hatte mal erzählt bis T 190kmh wäre dies empfehlenswert.
ganz ehrlich, ich würde mir gerade bei Sommerreifen nen neuen gönnen
(
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