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| Geschrieben am 21.02.2024 um 13:39 Uhr  
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Servus,
meine Frau ist im AD unterwegs, leider ist es so, das der Verkehr und manche Spezis immer aggressiver werden . Sie hatte vor kurzem ein wirklich unerfreuliches Erlebnis .
Deswegen werden wir uns eine DashCam zulegen.
Ich habe schon etwas gegoogelt....
Bisherige Favoriten sind VANTrue (neustes Model)
Transcend Drive Pro 620 (leider muss man hier selbstständig löschen)
Was wichtig wäre:
-Kamera Vorne und Hinten
-Bewegungsmelder bei parkendem Auto
-gute Auflösung
-wenn möglich selbstständiges Löschen der Aufnahmen....
Danke für eure Ideen und Input (der Preis ist eher zweitrangig)
Die rechtliche Sachlage ist uns klar....
VG
Anton | Antworten
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| Geschrieben am 23.02.2024 um 18:24 Uhr  
| Hi Anton.
Ich habe im SLK ( nur Vorne ) und im Stadtauto ( v + h ) eine Dashcam von Thinkware eingebaut.
Da kein Bildschirm am Gerät ziemlich unauffällig.
Daueraufzeichnung wenn Speicherkarte voll ( bis 256 Gb möglich ) wird überschrieben.
Parkaufzeichnung möglich
Bei Crash automatische nicht überschreibbare Aufzeichnung
DashCam koppelt sich mit Smartphone zur Einstellung oder zum Ansehen
Speicherkarte kann am PC komplett ausgelesen werden
12 Volt Anschluss, kein Spannungwandler nötig
Ich habe beide DC seit ca. 3 Jahren ohne Beanstandung in Betrieb.
Grüße Jürgen
--
Was uns nicht umbringt macht uns nur härter. | Antworten
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| Geschrieben am 24.02.2024 um 09:53 Uhr  
| Ich nutze eine Nextbase GW522 mit Rückkamera-Modul.
Nutze sie zwar nur zum aufnehmen unserer Touren, könnte man, meines Wissens, aber auch als Unfall-Kamera nutzen.
--
SLK-320*AMG:Tacho+Sitze+17“Styl.I+Spoiler*CL-Kü-Grill*Dach+LFK+SK foliert*CarSign-Halter mit MBSLK Inlay*INXX-Bügel*Kenwood KMR-M505DAB*Sparco-Schaltkn.*AWS2002*EasyRoof*TFL-Code236*LED-RL+3.BL“smoked“*ÖP:Stage-II+LFK-M113+Speedshift*Bilstein-B4*Stahlflex | Antworten
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| Geschrieben am 24.02.2024 um 14:53 Uhr  
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Sam Mumm schrieb:
Die rechtliche Sachlage ist uns klar....
komische Gesetzesregelung.
Wenn ein Polizist seinen Dienstkollegen als Zeugen angibt, wird das als Beweismittel vor Gericht anerkannt.
Wenn ich meine Unschuld an einem Unfallhergang mit der DC beweisen könnte , wird das vor Gericht nicht zugelassen , weil ich meinen Gegner gefilmt habe und ihn in seiner Privatsphäre verletzt habe.
Und weil es keine rechtliche Zulassung zur Nutzung einer DC als Gesetzesvorlage gibt.
Entschuldigung .... das ist doch Banane!
--
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| Geschrieben am 24.02.2024 um 20:41 Uhr  
| zermanik schrieb:
das ist doch Banane!
Nein, das ist das beste Deutschland aller Zeiten.
Im Ernst: Gelänge es Dir, bei einem Unfall den gegnerischen Halter zu ermitteln und die Kripo fände dort z.B. Lackspuren, wärst Du wieder im Rennen. Natürlich mußt Du die DashCam vor Gericht nicht erwähnen, sondern könntest sagen, Du hättest Dir das Kennzeichen gemerkt.
Daniel
--
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| Geschrieben am 24.02.2024 um 21:16 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von zermanik am 24.02.2024 um 21:19 Uhr ]
Das wird so funktionieren.
Aber eine andere Sachen mit Fahrerflucht wo ich der Geschädigte war, ist blöd für mich ausgegangen.
Mein Boxennachbar hatte beim einparken mein Auto beschädigt.
Als ich es endlich raus bekam , das er es war , inzwischen hatte ich auch sogar schon das OK seiner Versicherung für Kostenübernahme erhalten.
Blöd war nur, ich hatte vorher schon am Auto herum geputzt von Lackspuren war nichts mehr zu sehen.
Und der Boxennachbar auf dem Fragebogen seiner Versicherung angab, das er sich absolut nicht an diesen Vorgang erinnern könnte.
Zog seine Versicherung die Kostenübernahme logischerweise wieder zurück.
Dumm gelaufen !!!!
Der alte Kerl , der mir das angetan hat , war dermaßen Senil, das ihm keine mutwillige Absicht unterstellt werden konnte.
Einige Wochen später hörte ich von anderen Nachbarn, als ich mich nach ihm erkundigte, das er verstorben war.
SG
Werner
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