Denn ich dachte erst auch:
„Das Baujahr steht im Fahrzeugschein unter Ziffer 32 beziehungsweise in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Ziffer 6.“ Tatsächlich findet man an dieser Stelle aber das Datum der EG-Typgenehmigung. Das ist das Datum, ab dem der Hersteller mit der Serienproduktion des Fahrzeugtyps beginnen durfte. Dieses entspricht nicht zwangsläufig dem Baujahr. Auch die Aussage „Das Baujahr steht unter B in der Zulassungsbescheinigung Teil I“ ist falsch. Unter dem Buchstaben B wird das Datum der Erstzulassung aufgeführt. Dieses kann, wie oben beschrieben, vom Baujahr abweichen.
So, die Reifen haben 43 Produktionswoche 2023,
Die Gurte September 2023, somit muss das Fahrzeug um Nov/Dez gebaut worden sein.
Diese Info reicht mir mal aus.