Schreiberlevel: Forenfürst Beiträge: 4443
User seit 28.12.2003
Geschrieben am 14.05.2024 um 21:14 Uhr  
Denn ich dachte erst auch:
„Das Baujahr steht im Fahrzeugschein unter Ziffer 32 beziehungsweise in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Ziffer 6.“ Tatsächlich findet man an dieser Stelle aber das Datum der EG-Typgenehmigung. Das ist das Datum, ab dem der Hersteller mit der Serienproduktion des Fahrzeugtyps beginnen durfte. Dieses entspricht nicht zwangsläufig dem Baujahr. Auch die Aussage „Das Baujahr steht unter B in der Zulassungsbescheinigung Teil I“ ist falsch. Unter dem Buchstaben B wird das Datum der Erstzulassung aufgeführt. Dieses kann, wie oben beschrieben, vom Baujahr abweichen.
Schreiberlevel: Forenfürst Beiträge: 4443
User seit 28.12.2003
Geschrieben am 14.05.2024 um 21:16 Uhr  
So, die Reifen haben 43 Produktionswoche 2023,
Die Gurte September 2023, somit muss das Fahrzeug um Nov/Dez gebaut worden sein.
Diese Info reicht mir mal aus.