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... ist OFFLINE
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User seit 13.12.2007
| Geschrieben am 12.08.2008 um 20:19 Uhr  
| Liebe SLKler,
Das Thema habe ich in den letzten 20 Jahren bestimmt so oft diskutiert wie Runden über die Nordschleife gedreht.
Zwar ist meine Sturm- und- Drangzeit vorbei,
bei ein paar Runden mit meinem Neffen im Frühjahr habe ich mir die Frage erneut gestellt:
Besitze ich Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherungsschutz in der "grünen Hölle"?
Gruß,
Zolli
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User seit 02.01.2008
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
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User seit 11.09.2004
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1464
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 13.08.2008 um 09:10 Uhr  
| Moin !
Das ist doch am schnellsten geklärt, wenn Du einfach mal bei Deiner Versicherung anrufst. Nur die können Dir das zweifelsfrei sagen...oder Du weißt schon mal ob Du Dich im Schadensfall mit denen Streiten darfst.
Im Prinzip sollte es kein Problem sein, da es sich um keine Rennveranstaltung handelt und dort auch die StVO gilt bzw. es ein öffentlicher Verkehrsraum ist. Zu Thema Versicherungsschutz und Touristenfahrten gibt es mittlerweile entsprechend viele Urteile die sich mit dieser Thematik beschäftigen.
Das dort natürlich anders als auf dem Aldi-Parkplatz gefahren wird ist Dir ja schon selbst klar....
Ansonsten schau mal bei http://touristenfahrer.de/ ins Forum. Dort findest Du Seitenweise Lesestoff zum Thema.
Grüße
Andy
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Schreiberlevel: Forenprinz
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User seit 17.01.2005
| Geschrieben am 13.08.2008 um 09:19 Uhr  
| iGude,
das halt ich aber für ein Gerücht, dass die Nordschleife eine ganz normale Strasse ist! Besonders die Formulierung in dem gegoogelten Link ist doch witzig:
Die Nuerburgring-Nordschleifen sind während Touristenverkehr doch keine Rennstrecken. Es ist ganz normale öffentliche Strasse mit geltendem Straßen-Verkehrsgesetz und –Verordnungen
Also gilt dort Tempo 100 ???!!! Es ist und bleibt eine abgesperrte Rennstrecke und was ich dort verschrotte wird mir meine Versicherung wohl kaum zahlen.
--
Viele Grüße, Bernd
*** wir sind im Auftrag des Bembels unterwegs ***
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1464
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 13.08.2008 um 09:56 Uhr  
| Moin Bärnd !
Die Nordschleife ist öffentlicher Verkehrsraum mit dem Status einer mautpflichtigen Kraftfahrstraße mit richtungsgetrennten Fahrbahnen .Daher auch keine Geschwindigkeitsbeschränkung.
Es gilt das Rechtsfahrgebot sowie das Verbot, rechts zu überholen. Das Befahren der Ideallinie in Gegenwart anderer bleibt den Teilnehmern von Rennen und anderen geschlossenen Veranstaltungen vorbehalten.
Sehr wohl wird dort auch von der örtlichen Polizei gelegentlich die Geschwindigkeit kontrolliert. z.B im Bereich von Baustellen oder im Bereich des Ortes Breitscheid. ( Dort ist 60 ! ) Ebenso finden an der Einfahrt an der Döttinger Höhe Kontrollen durch die Polizei statt.
Grüße
Andy
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Schreiberlevel: Forendoktor
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User seit 28.11.2001
| Geschrieben am 13.08.2008 um 11:02 Uhr  
|
GG AD 600 schrieb:
Moin Bärnd !
Die Nordschleife ist öffentlicher Verkehrsraum mit dem Status einer mautpflichtigen Kraftfahrstraße mit richtungsgetrennten Fahrbahnen .Daher auch keine Geschwindigkeitsbeschränkung.
Es gilt das Rechtsfahrgebot sowie das Verbot, rechts zu überholen. Das Befahren der Ideallinie in Gegenwart anderer bleibt den Teilnehmern von Rennen und anderen geschlossenen Veranstaltungen vorbehalten.
Sehr wohl wird dort auch von der örtlichen Polizei gelegentlich die Geschwindigkeit kontrolliert. z.B im Bereich von Baustellen oder im Bereich des Ortes Breitscheid. ( Dort ist 60 ! ) Ebenso finden an der Einfahrt an der Döttinger Höhe Kontrollen durch die Polizei statt.
Grüße
Andy
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So ist es!
Die Versicherung kann die Kaskoleistung aber evtl. verweigern (je nach VS-Vertrag) wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Das ganze gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug auf dem Ring, auf einem privatem Parkplatz oder auf einer öffentlichen Strasse bewegt wurde. Grobe Fahrlässigkeit ist für die Versicherung immer ein Ansatz und es besteht natürlich die Gefahr, dass der Versicherung der Nachweis bei einem Unfall auf dem Ring eher gelingt.
Also, Kaskoschutz auf dem Ring = grundsätzlich JA. Aber man sollte sich davor hüten dies also Freibrief zum unkontrollierten und extrem riskanten Rasen zu verstehen, denn unter Umständen kann`s trotzdem teuer werden.
Gruss
Thomas | Antworten
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User seit 02.01.2008
| Geschrieben am 13.08.2008 um 13:16 Uhr  
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SLK171 schrieb:
ray 1 schrieb:
Hallo,
das ist eigenes vergüngen,wenn was passiert, bist du arleine.....
Moin Ralf,
was meinst du mit diesem Satz? Er hat doch Versicherungsschutz.
Gruß
Guido
--
*** SLK280 schwarz/schwarz ***
Hallo Guido,
wenn du auf einer rennstrecke,ein unfall hast,bezahlen
die versicherungen nicht unbedingt,sie sprechen dann schnell
von grober fahrlässigkeit.
bin mit einem freund sehr viel da gefahren,er hatte da mal
seinen wagen geschrotet,und er ist auf einen großteil,des
schadens sitzengeblieben .
Schönen Tag
Ralf
--
"Toleranz ist die Fähigkeit, Widerspruch zu ertragen..." | Antworten
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