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Tipps und Technik R172 » » Thema: Rückrufaktion November 2021 Softwareupdate Diesel |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrünschnabel
Beiträge: 6
User seit 10.06.2020
| Geschrieben am 03.12.2021 um 18:29 Uhr  
| Hallo zusammen,
ich habe ein Schreiben vom Kraftfahrtbundesamt bekommen.
Ich soll mich bei Mercedes zum freiwilligen SoftwareUpdate melden.
Ich habe einen SLK Diesel von 2014 mit Euro 5.
Eigentlich sollte der nicht von der Schummelsoftware betroffen sein? Oder mittlerweile doch?
(offen gesagt, weiss ich nicht einmal, ob mein Wagen einen DPF hat)
Man wird direkt darauf hingewiesen, dass das AGR kaputt gehen kann und das man das unter bestimmten Bedingungen kostenlos getauscht bekommt.
Habt Ihr das Schreiben auch bekommen?
Geht Ihr dahin? | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16799
User seit 11.09.2004
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 175
User seit 12.11.2017
| Geschrieben am 04.12.2021 um 19:56 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von mb_michael am 04.12.2021 um 19:57 Uhr ]
Hallo
Ich habe das Schreiben auch erhalten, meiner ist Baujahr 2012. Aber von einem AGR Ventil lese ich nichts in dem Schreiben. Mercedes spricht von einer freiwilligen Maßnahme. Also kann man (Mann, (natürlich auch Frauen und diverse)), muss aber nicht.
Grüße
Michael
--
It isn't easy being perfect, but somebody has to be.
Niki Lauda
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 191
User seit 09.06.2017
| Geschrieben am 05.12.2021 um 18:52 Uhr  
| Bei uns ist das Schreiben auch vergangene Woche eingetroffen.
Da es sich um ein freiwilliges Update handelt und somit auch bei nicht erfolgtem Update die Betriebserlaubnis nicht erlischt werden wir das Update nicht durchführen lassen.
Der Wagen fährt bis heute ohne Auffälligkeiten in irgendeiner Art und Weise, somit sehe ich keinen Grund das Update in Anspruch zu nehmen.
es fällt bei mir unter "never change a running system"
--
Gruß Philipp
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 175
User seit 12.11.2017
| Geschrieben am 05.12.2021 um 19:12 Uhr  
|
Philipp82 schrieb:
Bei uns ist das Schreiben auch vergangene Woche eingetroffen.
Da es sich um ein freiwilliges Update handelt und somit auch bei nicht erfolgtem Update die Betriebserlaubnis nicht erlischt werden wir das Update nicht durchführen lassen.
Der Wagen fährt bis heute ohne Auffälligkeiten in irgendeiner Art und Weise, somit sehe ich keinen Grund das Update in Anspruch zu nehmen.
es fällt bei mir unter "never change a running system"
--
Gruß Philipp
Hallo Philipp,
steht in deinem Schreiben etwas von einem AGR Ventil, bzw. welches BJ hat der CDI?
Grüße
Michael
--
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Niki Lauda
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 714
User seit 25.09.2014
| Geschrieben am 06.12.2021 um 18:22 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Slappyjoe am 06.12.2021 um 18:26 Uhr ]
Das Update betrifft den OM651.
Dieser Motor ist auch im SLK verbaut.
Das Schreiben kann solange ignoriert werden bis Sie Euch mit "Stilllegung" drohen.
Und dann werdet Ihr definitiv beim freundlichen aufschlagen.
Musste diese leidige Erfahrung selbst machen.
Seit dem Update regeneriert mein OM651 doppelt so oft wie vor dieser Softwarescheiße.
Demnach auch doppelt so hohe DPF Belastung.
Ich habe vor dem Update schon einmal mein Mischrohr, Abgasrückführrohr und die Drosselklappe ausgebaut. Was dort an Verkokungen und Verklumpungen zum Vorschein kam erstaunte mich nicht schlecht. Und wenn jetzt noch mehr Abgas zurückgeführt wird, dann wird das sicher nicht besser.
Was das heißt kann sich sicher jeder denken.
Wenn es sich jedoch um was anderes handelt als bei mir, könnt Ihr vielleicht Glück haben.
Ich drück Euch die Daumen das ihr das nicht machen lassen müßt.
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3798
User seit 31.08.2014
| Geschrieben am 06.12.2021 um 18:53 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von chris_slk am 06.12.2021 um 18:55 Uhr ]
Was ein mögliches Zwangs-Update angeht, lasst euch einfach beim nächsten Servicetermin mal einen Kurztest ausgeduckt mitgeben.
Auf dem Kurztest stehen auch die Softwarestände & deren "Teilenummern".
Falls ein Schreiben zum Zwangs-Update kommt, lasst es durchführen und fahrt danach zum fähigen Codierer eurer Wahl um dort die alte Software (gemäß Kurztest) wieder aufspielen zu lassen.
Gibt natürlich auch Leute, die eine AGR softwaremäßig komplett deaktivieren können, das ist dann aber schon deutlich dunkler als dunkelgrau.
Und das das Thema Verkokungen angeht:
Das ist leider der Preis der Direkteinspritzung samt AGR, speziell beim Diesel (Mercedes ist dahingehend bei den Benzinern ja vergleichsweise unauffällig).
Alle 80-120 TKM sollte man mal über eine Walnussschalengranulat-Strahlung nachdenken, je nach Betriebsbedingungen.
Und auch das Thema Kraftstoff spielt da mMn eine Rolle, ich habe z.B. Ultimate Diesel feststellen müssen, dass ist die Verbrennung offenbar sauberer abläuft, denn die errechnete Rest-Lebenszeit des DPF war nach einigen Tausend Kilometern gestiegen... - war zwar kein OM651, aber das wird sicher auch für andere Motoren gelten.
--
Gruß
chris_slk
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 389
User seit 24.12.2015
| Geschrieben am 07.12.2021 um 08:18 Uhr  
| Hallo zusammen,
wenn ich 2021 so Revue passieren lasse, war es für mich das "Jahr des Rückrufs"
Mitte des Jahres ging es los mit
Rückruf 69AE für meinen 22 Jahre alten AUDI TT wegen dem darin verbauten Takata-Airbag
darauf folgte
Rückruf 21SMD-063 für meine 6 Monate alte SUPRA GR 3.0 (Umprogrammierung der Bremskraftverstärkung
und nun
Freiwillige Kundendienstmaßnahme OM651 für meinen 6 Jahre alten SLK
Während die ersten beiden Aktionen verpflichtende Rückrufe waren, die bei Nichtbefolgung irgendwann zur Zwangsstilllegung geführt hätten, ist die Letztere freiwillig.
Verschickt wurde sie lediglich über das KBA, da Daimler normalerweise nicht weiß, auf wen das jeweilige Fahrzeug gerade zugelassen ist.
Bezüglich des SLK mit dem OM651 Diesel gab es einen verpflichtenden Rückruf. Dieser betraf aber nur die Fahrzeuge mit AdBlue-Einspritzung / SCR-Kat / Euro 6b.
Ich selbst werde keinesfalls diese Maßnahme durchführen lassen, solange es freiwillig bleibt. Ohne jetzt das letzte technische Verständnis zu haben, gehe ich davon aus, dass man die AGR-Rate verändert und der Motor in bestimmten Betriebszuständen noch mehr eigene Abgase zum Inhalieren bekommt. Dies würde auch leider einhergehen mit den schon bekannten Problemen, insbesondere Verkokung/Verschmutzung des Ansaugtrakts u.a.. Viele Besitzer älterer BMW Diesel können da ein Lied davon singen -).
Leider wurde aus manchem freiwilligen Rückruf bzgl. der Abgasproblematik ein Verpflichtender. Dann hätte ich als Kunde aber die Möglichkeit Daimler zu verklagen. Wie sinnvoll das nun nach über 6 Jahren ist, lass ich mal dahingestellt.
Gruß TTPlayer
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 175
User seit 12.11.2017
| Geschrieben am 07.12.2021 um 17:47 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von mb_michael am 07.12.2021 um 17:50 Uhr ]
TVJunky schrieb:
Man wird direkt darauf hingewiesen, dass das AGR kaputt gehen kann und das man das unter bestimmten Bedingungen kostenlos getauscht bekommt.
Hallo,
hat einer von euch in dem Anschreiben von Mercedes für das freiwillige Software Update diesen Satz von TVJunky zum Thema (AGR kaputt, kostenlos getauscht). Bei mir finde ich das Wort AGR nicht.
Grüße
Michael
--
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3798
User seit 31.08.2014
| Geschrieben am 07.12.2021 um 17:56 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von chris_slk am 07.12.2021 um 18:07 Uhr ]
Suchmaschine -> "OM651 Softwareupdate" -> z.B. https://www.c-klasse-forum.de/forum/index.php?thread/63231 bzw. das Schreiben im Anhang https://www.c-klasse-forum.de/index.php?attachment/51713
Wortlaut:
Absender: Daimler AG, 10878 Berlin
Datum: im September 2019
Freiwillige Kundendienstmaßnahme - Software-Update für Ihren Dieselmotor
Verrechnungsnummer/Aktionscode: 54 961 35
[...]
In Abstimmung mit den Behörden werden wir im Rahmen einer freiwilligen Kundendienstmaßnahme die Software des Motorsteuergerätes von Dieselfahrzeugen der Abgasnorm Euro 5 aktualisieren.
Dieses Software-Update für Ihr Fahrzeug liegt nun vor und kann aufgespielt werden.
Selbstverständlich führen wir die notwendigen Arbeiten im Rahmen der freiwilligen Kundendienstmaßnahme für Sie kostenlos durch. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Servicepartner auf. Ihr Servicepartner wird die Durchführung der Kundendienstmaßnahme mittels einer Bescheinigung und durch Aushändigung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bestätigen. Bitte führen Sie die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) stets mit. Die Software-Aktualisierung führt nicht zu einer Änderung der Euro 5-Abgas-Einstufung Ihres Fahrzeuges.
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die nun anstehende Maßnahme informieren - und uns für die entstehenden Unannehmlichkeiten entschuldigen.
Die Komplexität der Motorsteuerung ist aus technischer Sicht sehr hoch. Änderungen an der Software können sich auf eine Vielzahl von Parametern auswirken. Dazu gehören beispielsweise Kraftstoffverbrauch, CO2-Ausstoß oder Stickoxid-Emissionen. Zudem hat die Kundenzufriedenheit für Mercedes-Benz oberste Priorität, sodass auch weiterhin der Motor- und Bauteileschutz gewährleistet sein muss.
Vor diesem Hintergrund haben unsere Ingenieure das Update für Ihr Fahrzeug mit großer Sorgfalt entwickelt.
Unter anderem durch Erkenntnisse aus der Entwicklung unserer neuen Dieselmotorenfamilie sowie Erfahrungen aus dem Kundenbetrieb sind wir mittlerweile in der Lage, die Motorsteuerung besser auf das Fahrzeug und das Fahrverhalten unserer Kunden auszurichten. Mit der neuen Software werden so die Stickoxid-Emissionen im Fahrbetrieb auf der Straße im Durchschnitt weiter gesenkt.
Darüber hinaus gewährleisten wir, dass das Software-Update keinen relevanten Einfluss auf die zertifizierten Werte zum Kraftstoffverbrauch und zu CO2-Emissionen und auch nicht auf die Motorleistung, das Drehmoment, die Geräuschemissionen und die Dauerhaltbarkeit der Fahrzeuge hat. Dazu haben wir umfangreiche Erprobungen durchgeführt und konnten dabei keine relevanten Abweichungen feststellen.
Voraussetzung für die ordnungsgemäße Funktion ist natürlich, dass die empfohlenen und vorgesehenen regelmäßigen Wartungen durchgeführt werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat uns auf dieser Basis die erforderliche Genehmigung für das Software-Update Ihres Fahrzeugs erteilt.
Für den Fall, dass es in Folge des Software-Updates wider Erwarten zu einem Schaden einem Bauteil der Abgasrückführung kommt, wenden Sie sich bitte an einen autorisierten Mercedes-Benz Servicebetrieb.
Sollte der Schaden durch das Software-Update verursacht worden sein, wird dieser Ihr Fahrzeug selbstverständlich kostenlos reparieren.
Diese kostenlose Reparatur bieten wir Ihnen über die bestehenden Gewährleistungen, Garantien und vertraglichen Rechte hinaus in den 24 Monaten nach Durchführung des Software-Updates an. Diese Regelung gilt für Fahrzeuge bis zu einer Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometern.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass die kostenfreie Reparatur dann nicht möglich ist, wenn das Fahrzeug unsachgemäß behandelt worden ist oder einem anderen Einfluss ausgesetzt war, der außergewöhnlich war oder typischerweise zu Schäden führt (z. B. Teilnahme an Rennen, Überbelastung des Fahrzeugs, natürlicher Verschleiß) und nicht ausgeschlossen ist, dass dieser Einfluss Ursache des Schadens ist.
[...]
Weitere Infos lassen sich auch unter https://www.daimler.com/innovation/antriebe/diesel/rueckrufe-ueberblick.html & https://www.mercedes-benz.de/passengercars/services-accessories/total-recall/recall.module.html finden.
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Gruß
chris_slk
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