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| Geschrieben am 16.06.2004 um 16:11 Uhr  
| Ich habe keinen drin. Und wenn ich einen hätte, so würde ich den bestimmt nicht eintragen lassen..... das kostet nur und bringt rein gar nichts.
Ich weiss aber, dass es hier schon Postings gab, die aussagten, dass er in der CH zu laut sei..... warte mal die Folgeantworten ab.
Ich habe generell die Erfahrung gemacht, dass wir hier tendenziell einfach zuviel "fragen".
Martin
--
Der mit dem klassischen SLK aus der Schweiz: silber, Leder scarlett, einfach schöööööööööön!
With love from Switzerland | Antworten
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| Geschrieben am 16.06.2004 um 17:16 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von CH-SLK230K am 16.06.2004 um 17:46 Uhr ]
Salü Winner,
Das mit dem Eintragen ist so eine Sache. Ich komme des öfteren in Polizeikontrollen. Die laufen dann kurz ums Auto rum, sehen die AMG Felgen und dass das Auto tiefer ist. Dann wollen sie die Eintragung der Federn sehen. Also dabei würde die netten "Freund und Helfer" sicher auch feststellen, dass das Auto "ein wenig" lauter ist....
Ein Kollege hats eben mit der Kawasaki und einem LASER-Entdopf erwsicht:
-Auspuff beschlagnahmt
-Ein Verfahren gegen ihn wurde erröffnet
-Busse bis jetzt noch unbekannt
-Muss seine Kawa neu vorführen
Sicher hat da die Basler-Polizei etwas überreagiert, aber das erspare ich mir lieber...
Habe soeben ein Mail bekommem vom Eisenmann Importeur. Den kann man offiziell eintragne lassen. Werde nun mal weiteres Feedback auf diesen Beitrag abwarten
Marco | Antworten
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(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 16.06.2004 um 23:29 Uhr  
| Hi Marco
Ich gehe mal davon aus, dass man es eintragen lassen kann.
Bin nächste Woche sowieso auf dem Strassenverkehrsamt wegen der Adressänderung, dann frag ich mal.
Wichtig ist einfach, dass du das in deinem Kanton abklärt, Eintragungen sind nämlich kantonal. Mein Speziallenkrad am Golf wurde im Kanton Bern abgenommen, nicht aber im Kanton Zürich. Für einmal waren da die Zürcher etwas strikter.
--
Grüsse aus der Schweiz
Babs
Die, mit dem kleinen Schwarzen! | Antworten
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| Geschrieben am 16.06.2004 um 23:52 Uhr  
| salü Babs,
Der Importeur muss jedes Produkt in der Schweiz prüfen lassen. Dann kommts aus, ob ein Produkt (z.B. Supersprint) auf dementsprechenden Auto erlaubt ist oder nicht.
Darum ist dann der Importeur der einzige, der ein Beiblatt ausstellen kann um dann den Auspuff eintragen zu lassen, weil dieser im Besitz von all den Prüfungsdokumente ist...
Das mit dem Kantönligeist ist so eine Sache, gewisse Strassenverkehrsämter sind halt strenger als andere...
Ein Kollege von mir geht sein Dodge Challange Supercharger immer in Genf vorführen, da er dort anscheinend keine Probleme hat. Beim ihm im Aargau würden sie ihm den geliebten Dodge zerlegen....
Grüessli
Marco | Antworten
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| Geschrieben am 17.06.2004 um 12:49 Uhr  
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Micha aus Heidelberg schrieb:
Markus N schrieb:
Gilt denn die ABE in der Schweiz nicht?
Nur innerhalb der EU, Markus.
'Kantönligeist' gefällt mir übrigens fast genauso gut wie das vorherige 'Benützhandbuch' in einem anderen Thread. Schön, daß die Eidgenossen auch sprachlich etwas Farbe reinbringen hier.
Gruß
Micha
--
Ein Herz für schwarze Schweller!
Salü Micha,
Ich sehe schon du liest wacker meine Beiträge.
Das Wort Kantönligeist ist schon fast ein offizielles Wort in der Schweiz...
Grüessli nach Deutschland
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