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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | |
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 17.10.2017 um 20:56 Uhr  
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ASW29 schrieb:
Über die Verkaufsdaten kann das nicht funktionieren, denn viele Fahrzeuge sind doch inzwischen in anderem Besitz.Ich denke das geht über das Kraftfahrtbundesamt .
Eben, das wären ja nur 10% der Autos...? Muss ja offiziell laufen. Und dann noch mit Servicenachweis? Nächste Frage... | Antworten
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| Geschrieben am 17.10.2017 um 21:47 Uhr  
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SLK-M schrieb:
...Weiß jemand wie das abläuft? Gehen die über das Kraftfahrtbundesamt...
Da mein A180 aktuell von einem Rückruf betroffen ist, Sicherung an Startstrom-Begrenzer nachträglich einbauen, weiß ich, dass die über das KBA gegangen sind.
In dem Schreiben steht u.a.:
"Ihre Anschrift für diesen Rückruf haben wir gemäß § 35 Abs. 2 Nr. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhalten."
Ich freu mich kann ich ja für die Erledigung der ersten Sache gleich noch das nächste Schreiben abwarten.
Hauptsache der 55er bleibt verschont
--
Bis dann, Jörg
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 17.10.2017 um 22:21 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK-M am 17.10.2017 um 22:23 Uhr ]
jot-we schrieb:
SLK-M schrieb:
...Weiß jemand wie das abläuft? Gehen die über das Kraftfahrtbundesamt...
Da mein A180 aktuell von einem Rückruf betroffen ist, Sicherung an Startstrom-Begrenzer nachträglich einbauen, weiß ich, dass die über das KBA gegangen sind.
In dem Schreiben steht u.a.:
"Ihre Anschrift für diesen Rückruf haben wir gemäß § 35 Abs. 2 Nr. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhalten."
Danke Jörg, war zum Glück/leider nie betroffen von dem Thema. Man muss das aber auch sportlich sehen...ist nicht mal beim Astra der Tank in Flammen aufgegangen an nem guten Tag? Aus "der" Sicht.... (oder wie ein Freund damals sagte: "Habe keine Lust Vollwaise zu werden nur weil Papa mal tanken muss") | Antworten
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