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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Bewertung Hagelschaden |
Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 08.08.2017 um 22:29 Uhr  
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SLK172 schrieb:
Fivebanger schrieb:
Warum repariert das Autohaus nicht?
Wo steht denn, dass sie nicht reparieren? Es geht doch darum, dass sie reparieren werden und wie hoch der Abschlag für den "Unfallwagen" ist.
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + W213d
"Es ist besser, Deiche zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt.“ (Hans Kaspar)
Wo steht denn,das der Schadens vom Autohaus repariert wird?
--
Die, die nichts zu sagen haben, reden viel. Die, die was zu sagen haben, hingegen kaum. | Antworten
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| Geschrieben am 09.08.2017 um 00:42 Uhr  
| Ok, habs nicht geschrieben weil ich es für selbstverständlich hielt. Natürlich rapariert das Autohaus. Aber ohne den Schaden zu kennen kann die Spanne natürlich von 3 ausgedrückten Beulen bis hin zu komplexen, mehrflächigen Spachtelarbeiten reichen.
Habs aber heute angeschaut und es beschränkt sich tatsächlich auf ca. 4-8 kleinere Dellen auf der Motorhaube. Weiti entfernt von Lackabplatzern o.ä. Wenn da nicht einer ganz blöd sitzen sollte, dass man nicht dran kommt, wird es mit ausdrücken erledigt sein. Gutachten sollte ich die nächsten Tage auch sehen.
Jedenfalls nichts, was das Projekt SLK 55 gefährden sollte. Nach den Eckdaten des Fahrzeugs dürfte sich die Wertminderung bei um 15% der Schadenssume bewegen. Also vermutlich der Gegenwert eines mehr oder weniger guten Essens... | Antworten
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| Geschrieben am 31.08.2017 um 22:48 Uhr  
| Um das Thema noch zum Abschluss zu bringen:
Die Dellen wurden, zumindest für meine Augen, spurlos rausgedrückt. Faszinierend.
Das Thema Wertminderung habe ich nach nochmaliger Beschäftigung mit dem Thema verworfen. Bei einem Alter von 5 Jahren und einem Bagetellschaden von niedrig einstelligen Prozent des Fahrzeugwertes ist da nichts zu holen.
Ein anderer Punkt ist die Art wie der Händler mit der Sache umgegangen ist (s.o.). Dass man das Gutachten erst gar nicht und dann nur unvollständig rausrücken wollte kommt noch dazu und geht gar nicht. "Anweisung der Geschäftsführung". Zumal ich das Auto in unrepariertem Zustand gesehen habe und es da aus meiner Sicht nichts zu verstecken oder beschönigen gegeben hätte.
Ich musste mir in wirklich zähem Ringen Seite für Seite des Gutachtens erkämpfen. Keine Ahnung, was genau davon hätte nicht nach aussen dringen sollen und warum.
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