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Tipps und Technik R170 » » Thema: Rechtslage? |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 334
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 11.06.2004 um 11:47 Uhr  
| Wie schon berichtet, hatte ich an meinem SLK/200 BJ 4/2001 seit
einigen Wochen ein lautes Tackergeräusch nach ca. 15 km
(nicht im kalten Zustand).
Der Meister in der Werkstatt meinte, das wäre die Kompressorspann-
vorrichtung. Die ist nun gewechselt worden.
Das war aber nicht die Ursache, er tackert munter weiter.
Muss ich die Rechnung nun bezahlen?Gruß
Michael | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 11.06.2004 um 11:53 Uhr  
| Hi,
ja, musst Du, ausser die Werkstatt zeigt sich kulant.
Wo ich gerade letzte Woche noch wg. meinem NW-Verstellungsrasseln bei MB war:
Der Meister dort hat sich das kurz angehört und meinte dann:
a: Es ist die Verstellung
b: Wenns nicht nervt, einfach lassen
c: Wechseln bringt nicht unbedingt Verbesserung
Gemütliche Einstellug dort, lol.... leider ist meine Garantie schon abgelaufen *gg
--
Gruß Ozzy
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 865
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 11.06.2004 um 14:34 Uhr  
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MM schrieb:
Wie schon berichtet, hatte ich an meinem SLK/200 BJ 4/2001 seit
einigen Wochen ein lautes Tackergeräusch nach ca. 15 km
(nicht im kalten Zustand).
Der Meister in der Werkstatt meinte, das wäre die Kompressorspann-
vorrichtung. Die ist nun gewechselt worden.
Das war aber nicht die Ursache, er tackert munter weiter.
Muss ich die Rechnung nun bezahlen?Gruß
Michael
Wenn Du einen Auftrag erteilt hast mußt Du die Rechnung auch zahlen. Wenn auf dem Auftragstext steht: "Tackergeräusch abstellen" und der Meister vor der Rechnunsstellung eine Fertig-Meldung abgegeben hat, kannst Du ab jetzt eine kostenlose Nachbesserung verlangen, bis das Problem endgültig behoben ist. Meine Frau hat mit solch einer Geschichte ihre (mittlerweile Ex-) Werkstatt zur Verzweiflung getrieben
Es kommt halt wie immer auf den Einzelfall und die Werkstatt an. Tip: Rufe möglichst bald bei der örtlichen KFZ-Schiedsstelle an und schildere denen den Fall möglichst genau.
Viele Grüße,
Artur | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 11.06.2004 um 14:48 Uhr  
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Artur schrieb:
Wenn auf dem Auftragstext steht: "Tackergeräusch abstellen" und der Meister vor der Rechnunsstellung eine Fertig-Meldung abgegeben hat, kannst Du ab jetzt eine kostenlose Nachbesserung verlangen, bis das Problem endgültig behoben ist. Meine Frau hat mit solch einer Geschichte ihre (mittlerweile Ex-) Werkstatt zur Verzweiflung getrieben
Der Mitarbeiter, der sowas in den Auftrag übernehme , würde sofort eine Abmahnung kassieren
--
Gruß Ozzy
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 865
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 11.06.2004 um 14:58 Uhr  
|
Ozzy schrieb:
Artur schrieb:
Wenn auf dem Auftragstext steht: "Tackergeräusch abstellen" und der Meister vor der Rechnunsstellung eine Fertig-Meldung abgegeben hat, kannst Du ab jetzt eine kostenlose Nachbesserung verlangen, bis das Problem endgültig behoben ist. Meine Frau hat mit solch einer Geschichte ihre (mittlerweile Ex-) Werkstatt zur Verzweiflung getrieben
Der Mitarbeiter, der sowas in den Auftrag übernehme , würde sofort eine Abmahnung kassieren
--
Gruß Ozzy
Was schreibt den ein Mitarbeiter als Fehlerbeschreibung, wenn Du in so einem Fall einen verbindlichen Kostenvoranschlag möchtest? Oder würdest Du in so einem Fall die Werkstatt mit dem Text beauftragen "repariert mal so lange, herum, bis der Fehler behoben ist"?
Viele Grüße,
Artur | Antworten
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