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Klatsch und Tratsch » » Thema: Aufreger: Sonntags Maisernten und Gülle fahren "Ja" und Autowaschen "Nein"
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   Ramius

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 Geschrieben am 28.04.2017 um 14:12 Uhr   
Lieber Stefan,

ich sehe Lohnunternehmer als selbstständige Unternehmer, die ihr Unternehmen auf Gewinn ausgerichtet haben.

Für mich ist es different, ob der Bauer auf dem Drescher sitzt oder der Lohnunternehmer.

Und gerade jetzt im Frühjahr wenn die "Jungs" bei uns im Münsterland Gülle am (!) Sonntag fahren, hört bei mir der Spass und auch die Tolleranz auf.

Gleiches im Januar, wenn der Boden gefroren ist, und sie nach Gülleverordnun nicht ein mal "Scheisse" fahren dürfen, es sie "NIX" interssiert, weil die Äcker gefroren sind und die Güllesilos voll bis zum Bersten.

Dann bitte möchte ich auch Sonntags Auto waschen dürfen! "Hallooooo" !

--
Viele Grüsse

Ralf

http://www.RN-eTech.de
________________________________________
170.449 von 2006 bis 2015
aktuell:
172.457 Palladiumsilber

http://youtu.be/r-m0pEUU_qU
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 Geschrieben am 28.04.2017 um 14:29 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Jaku am 28.04.2017 um 14:30 Uhr ]

@bitti: ...passen schon, er hat ja nur die Fragen beleidigt...


--
ingSarut? ...die ist gerade ganz durcheinander!

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   TealC



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 Geschrieben am 28.04.2017 um 15:00 Uhr   
und auch das Ralf,

ist wieder völlig egal ob Lohnunternehmer oder der Landwirt selber.

Wenn Du so argumentierst, darf ja nur der Betriebsinhaber Sonntags fahren und nicht mal seine Angestellten.

Wie soll ein Kleinstbetrieb das sonst machen. Der kann keinen Angestellten 12 Monate im Jahr beschäftigen, wenn er ihn nur im Januar eine Woche und im Sommer 2 Wochen braucht. Der "least" die Mitarbeiter wie er sie braucht. Daher ist es egal ob ein Lohnunternehmer, ein Angestellter des Landwirts oder der eingetragene Betriebsinhaber den Trecker fährt und damit auch der Wochentag !

Das Ausbringen von GÜLLE ist zum Beispiel gesetzlich geregelt !

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/ackerbau/duengung/guelle/verordnung/sperrfrist.htm

Dabei geht es aber um jahreszeiten und nicht um Wochentage ! Denn die bleiben dem Landwirt wieder überlassen, wie er das nun hinbekommt bzw. wie die Wetterlage oder der volle Gülletang es erfordern. Und da ist es nun auch wieder egal ob ein Lohnunternehmer, ein Angestellter des Landwirts oder der eingetragene Betriebsinhaber den Trecker fährt. Denn jeder handelt im Auftrage des Landwirtes !

Wenn denn nun in den Sperrzeiten Gülle gefahren wird... dann ist das illegal und da ist es nun auch egal ob ein Lohnunternehmer, ein Angestellter des Landwirts oder der eingetragene Betriebsinhaber den Trecker fährt.

Du kannst den Anzeigen ! Letzendlich wird denn der Auftraggeber zur Rechenschaft gezogen also der Landwirt, egal ob ein Lohnunternehmer, ein Angestellter des Landwirts oder der eingetragene Betriebsinhaber den Trecker fährt.



--
Gruß

Teal´C
[ˈtiːʔalk]

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   TealC



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User fördert mbslk.de
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 Geschrieben am 28.04.2017 um 15:10 Uhr   


bitti schrieb:
OT
Auszug aus der Netiquette:
Persönliche Anfeindungen, das Austragen von persönlichen Streitereien, Beleidigungen sowie rechtlich unerlaubte oder bedenkliche Äußerungen stiften keinen Nutzen für die Community.
___________________________________________________________

Passen dazu solche Aussagen???

Sorry aber die Frage ist nicht nur blöde sondern SAUDUMM !

Und Lohnunternehmer sind Angestellte des Landwirtes auf Zeit... also daher ist die Frage von Dir noch blöder... Sorry.

LG Claus




bitti.. der TO hat selber seinen Post eröffnet mit den Worten



Moin,


mal na ganz blöde Frage:



Also nach Deiner Argumention hätte der TO sich hiermit selbstbeleidigt

--
Gruß

Teal´C
[ˈtiːʔalk]

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 Geschrieben am 28.04.2017 um 16:31 Uhr   


TealC schrieb:
und auch das Ralf,

ist wieder völlig egal ob Lohnunternehmer oder der Landwirt selber.

Wenn Du so argumentierst, darf ja nur der Betriebsinhaber Sonntags fahren und nicht mal seine Angestellten.

Wie soll ein Kleinstbetrieb das sonst machen. Der kann keinen Angestellten 12 Monate im Jahr beschäftigen, wenn er ihn nur im Januar eine Woche und im Sommer 2 Wochen braucht. Der "least" die Mitarbeiter wie er sie braucht. Daher ist es egal ob ein Lohnunternehmer, ein Angestellter des Landwirts oder der eingetragene Betriebsinhaber den Trecker fährt und damit auch der Wochentag !








Hallo

Jep so sieht`s aus.

--
Ich habe nicht gelogen! Ich kann oder will nur meine Position nicht durchsetzen!!

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   bitti

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 Geschrieben am 28.04.2017 um 16:53 Uhr   
Ralf, die Spargel stechen sich sonntags auch nicht von selbst. Da sind hier in der Südpfalz hunderte von Polen nur zur Saison angestellt.

LG Claus

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 Geschrieben am 28.04.2017 um 17:18 Uhr   


Ramius schrieb:
Dann bitte möchte ich auch Sonntags Auto waschen dürfen! "Hallooooo" !




hmm, dann such dir ein bundesland wo das erlaubt ist und fahr hin, der slk ist ja keine immobilie


hach, herrlich, der fred kriegt ja doch noch popcorn-qualität, und das bei dem schei$$ thema.
immer wieder schön, wenn die gesetzten herrschaften auf ihrem "recht" bestehen und dann so nebenbei auf dem pfad der nettikette ins straucheln geraten und in einen (gülle)haufen treten.
bitte weiter so mit der gleichen vehemenz, mit der ihr einen parkplatz gegen einen vordrängler verteidigt!
läuft heut nix in der glotze, ick zähl uff euch!
*sichgenüßlichzurücklehnend*

ps:
will ja nicht nur zum spaß hier sein, da werden sie geholfen!

http://www.sonntagswaesche.de

also, die knapp 90km von drensteindingens nach holland sind doch ein schöner sonntagsausflug. ich wette, da wird oftmals sinnloser sprit verbrannt....

--
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R170 230 FL 5/2000

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   TealC



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 Geschrieben am 28.04.2017 um 17:47 Uhr   


Ramius schrieb:

ich sehe Lohnunternehmer als selbstständige Unternehmer, die ihr Unternehmen auf Gewinn ausgerichtet haben.





Wirklich ? Du ich glaube das haben Unternehmen auch zum Ziel. So wie Du mit Deinem Shop auch.

Und man sollte es kaum glauben, das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben bei Unternehmen. Nennt man Gewinnerzielungsabsicht, wenn die nicht gegeben ist, dann macht das Finanzamt Deinen Laden dicht, weil es sagt:"Sie sind kein Unternehmen, sie machen das ja als Hobby"



--
Gruß

Teal´C
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   mike_bu

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 Geschrieben am 28.04.2017 um 17:50 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von mike_bu am 28.04.2017 um 17:50 Uhr ]

Hallo

Ja, das mit den Öffnen der Waschanlagen ist wirklich von Gemeinde zu Gemeinde anders.

Freue mich auch machnmal, wenn ich Sonntags bei Sonne vor der Ausfahrt nochmals den SLK durch die Anlage schicken kann, weil am Samstag das Wetter schlecht war aber ansonsten ist mir das wurscht ob die Bauern am Sonntag noch arbeiten oder nicht. Gehört halt zum Beruf.

--
------ mike -------
** carpe diem **

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 Geschrieben am 28.04.2017 um 17:55 Uhr   


enrgy schrieb:






hach, herrlich, der fred kriegt ja doch noch popcorn-qualität, und das bei dem schei$$ thema.




Hallo

Na das Thema ist es ja gerade. Den Anbau von Lebensmitteln mit Autowaschen in Verbindung zu bringen ist reichlich kaputt. Natürlich sind es Lohnunternehmer. Die werden aber gebraucht und zwar dann wenn Erntezeit/Gelegenheit ist.

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