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Klatsch und Tratsch » » Thema: Aufreger: Sonntags Maisernten und Gülle fahren "Ja" und Autowaschen "Nein" |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8665
User seit 02.03.2006
| Geschrieben am 28.04.2017 um 14:12 Uhr  
| Lieber Stefan,
ich sehe Lohnunternehmer als selbstständige Unternehmer, die ihr Unternehmen auf Gewinn ausgerichtet haben.
Für mich ist es different, ob der Bauer auf dem Drescher sitzt oder der Lohnunternehmer.
Und gerade jetzt im Frühjahr wenn die "Jungs" bei uns im Münsterland Gülle am (!) Sonntag fahren, hört bei mir der Spass und auch die Tolleranz auf.
Gleiches im Januar, wenn der Boden gefroren ist, und sie nach Gülleverordnun nicht ein mal "Scheisse" fahren dürfen, es sie "NIX" interssiert, weil die Äcker gefroren sind und die Güllesilos voll bis zum Bersten.
Dann bitte möchte ich auch Sonntags Auto waschen dürfen! "Hallooooo" !
--
Viele Grüsse
Ralf
http://www.RN-eTech.de
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aktuell:
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 220
User seit 17.04.2009
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5210
User seit 24.09.2001
| Geschrieben am 28.04.2017 um 15:00 Uhr  
| und auch das Ralf,
ist wieder völlig egal ob Lohnunternehmer oder der Landwirt selber.
Wenn Du so argumentierst, darf ja nur der Betriebsinhaber Sonntags fahren und nicht mal seine Angestellten.
Wie soll ein Kleinstbetrieb das sonst machen. Der kann keinen Angestellten 12 Monate im Jahr beschäftigen, wenn er ihn nur im Januar eine Woche und im Sommer 2 Wochen braucht. Der "least" die Mitarbeiter wie er sie braucht. Daher ist es egal ob ein Lohnunternehmer, ein Angestellter des Landwirts oder der eingetragene Betriebsinhaber den Trecker fährt und damit auch der Wochentag !
Das Ausbringen von GÜLLE ist zum Beispiel gesetzlich geregelt !
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/ackerbau/duengung/guelle/verordnung/sperrfrist.htm
Dabei geht es aber um jahreszeiten und nicht um Wochentage ! Denn die bleiben dem Landwirt wieder überlassen, wie er das nun hinbekommt bzw. wie die Wetterlage oder der volle Gülletang es erfordern. Und da ist es nun auch wieder egal ob ein Lohnunternehmer, ein Angestellter des Landwirts oder der eingetragene Betriebsinhaber den Trecker fährt. Denn jeder handelt im Auftrage des Landwirtes !
Wenn denn nun in den Sperrzeiten Gülle gefahren wird... dann ist das illegal und da ist es nun auch egal ob ein Lohnunternehmer, ein Angestellter des Landwirts oder der eingetragene Betriebsinhaber den Trecker fährt.
Du kannst den Anzeigen ! Letzendlich wird denn der Auftraggeber zur Rechenschaft gezogen also der Landwirt, egal ob ein Lohnunternehmer, ein Angestellter des Landwirts oder der eingetragene Betriebsinhaber den Trecker fährt.
--
Gruß
Teal´C
[ˈtiːʔalk]
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5210
User seit 24.09.2001
| Geschrieben am 28.04.2017 um 15:10 Uhr  
|
bitti schrieb:
OT
Auszug aus der Netiquette:
Persönliche Anfeindungen, das Austragen von persönlichen Streitereien, Beleidigungen sowie rechtlich unerlaubte oder bedenkliche Äußerungen stiften keinen Nutzen für die Community.
___________________________________________________________
Passen dazu solche Aussagen???
Sorry aber die Frage ist nicht nur blöde sondern SAUDUMM !
Und Lohnunternehmer sind Angestellte des Landwirtes auf Zeit... also daher ist die Frage von Dir noch blöder... Sorry.
LG Claus
bitti.. der TO hat selber seinen Post eröffnet mit den Worten
Moin,
mal na ganz blöde Frage:
Also nach Deiner Argumention hätte der TO sich hiermit selbstbeleidigt
--
Gruß
Teal´C
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 28.04.2017 um 16:31 Uhr  
|
TealC schrieb:
und auch das Ralf,
ist wieder völlig egal ob Lohnunternehmer oder der Landwirt selber.
Wenn Du so argumentierst, darf ja nur der Betriebsinhaber Sonntags fahren und nicht mal seine Angestellten.
Wie soll ein Kleinstbetrieb das sonst machen. Der kann keinen Angestellten 12 Monate im Jahr beschäftigen, wenn er ihn nur im Januar eine Woche und im Sommer 2 Wochen braucht. Der "least" die Mitarbeiter wie er sie braucht. Daher ist es egal ob ein Lohnunternehmer, ein Angestellter des Landwirts oder der eingetragene Betriebsinhaber den Trecker fährt und damit auch der Wochentag !
Hallo
Jep so sieht`s aus.
--
Ich habe nicht gelogen! Ich kann oder will nur meine Position nicht durchsetzen!! | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1289
User seit 09.10.2016
| Geschrieben am 28.04.2017 um 17:18 Uhr  
|
Ramius schrieb:
Dann bitte möchte ich auch Sonntags Auto waschen dürfen! "Hallooooo" !
hmm, dann such dir ein bundesland wo das erlaubt ist und fahr hin, der slk ist ja keine immobilie
hach, herrlich, der fred kriegt ja doch noch popcorn-qualität, und das bei dem schei$$ thema.
immer wieder schön, wenn die gesetzten herrschaften auf ihrem "recht" bestehen und dann so nebenbei auf dem pfad der nettikette ins straucheln geraten und in einen (gülle)haufen treten.
bitte weiter so mit der gleichen vehemenz, mit der ihr einen parkplatz gegen einen vordrängler verteidigt!
läuft heut nix in der glotze, ick zähl uff euch!
*sichgenüßlichzurücklehnend*
ps:
will ja nicht nur zum spaß hier sein, da werden sie geholfen!
http://www.sonntagswaesche.de
also, die knapp 90km von drensteindingens nach holland sind doch ein schöner sonntagsausflug. ich wette, da wird oftmals sinnloser sprit verbrannt....
--
--------------------------
R170 230 FL 5/2000 | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5210
User seit 24.09.2001
| Geschrieben am 28.04.2017 um 17:47 Uhr  
|
Ramius schrieb:
ich sehe Lohnunternehmer als selbstständige Unternehmer, die ihr Unternehmen auf Gewinn ausgerichtet haben.
Wirklich ? Du ich glaube das haben Unternehmen auch zum Ziel. So wie Du mit Deinem Shop auch.
Und man sollte es kaum glauben, das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben bei Unternehmen. Nennt man Gewinnerzielungsabsicht, wenn die nicht gegeben ist, dann macht das Finanzamt Deinen Laden dicht, weil es sagt:"Sie sind kein Unternehmen, sie machen das ja als Hobby"
--
Gruß
Teal´C
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5720
User seit 03.09.2006
| Geschrieben am 28.04.2017 um 17:50 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von mike_bu am 28.04.2017 um 17:50 Uhr ]
Hallo
Ja, das mit den Öffnen der Waschanlagen ist wirklich von Gemeinde zu Gemeinde anders.
Freue mich auch machnmal, wenn ich Sonntags bei Sonne vor der Ausfahrt nochmals den SLK durch die Anlage schicken kann, weil am Samstag das Wetter schlecht war aber ansonsten ist mir das wurscht ob die Bauern am Sonntag noch arbeiten oder nicht. Gehört halt zum Beruf.
--
------ mike -------
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| Geschrieben am 28.04.2017 um 17:55 Uhr  
|
enrgy schrieb:
hach, herrlich, der fred kriegt ja doch noch popcorn-qualität, und das bei dem schei$$ thema.
Hallo
Na das Thema ist es ja gerade. Den Anbau von Lebensmitteln mit Autowaschen in Verbindung zu bringen ist reichlich kaputt. Natürlich sind es Lohnunternehmer. Die werden aber gebraucht und zwar dann wenn Erntezeit/Gelegenheit ist.
--
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