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Klatsch und Tratsch » » Thema: Wie dumm muss man sein ... (Parken auf dem Bahnübergang) |
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | | |
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3064
User seit 04.08.2009
| Geschrieben am 14.04.2017 um 14:07 Uhr  
| Es kommt schon dicke genug für ihn.
Strafrechtlich könnte er mit 30 Tagessätzen gut bedient sein, dazu dann die MPU und die haftungsrechtlichen Fragen bezügl. Schaden am SLK und an der Lok.
Wenn er keine Vollkasko hat, zahlt er den Schaden am SLK selber.
Den Schaden an der Lok zahlt die Haftpflicht (Außenverhältnis Versicherung zum Geschädigten).
Da hier grobe Fahrlässigkeit gegeben sein dürfte, kommt es darauf an, ob im Versicherungsvertrag der Einwand/die Einrede der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen wurde.
Wenn das nicht ausgeschlossen wurde, kann der Versicherungsnehmer durch seine Versicherung im Innenverhältnis (Versicherung zum Versicherungsnehmer) auf 5000€ begrenzt in Regress genommen werden und die sind hier mit Sicherheit erreicht.
Den Verzicht auf Einwand/Einrede bieten viele, aber nicht alle Versicherer an. Einfach mal im Versicherungsvertrag nachschauen.
--
Viele Grüße an die SLK-Fans
Jürgen
200K Final Edition, Autom. EZ 11/03 obsidianschwarz, GEN1, AIO-Dach-/Blinkermodul, Navi-Halter, LED red/smoke, Klarglas-Nebler, DJH-Windschott, Supersprint FL-Oval, Eibach-Federn...das H-Kennzeichen muss noch etwas | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4470
User seit 08.05.2005
| Geschrieben am 15.04.2017 um 08:34 Uhr  
|
fischmanni schrieb:
Hallo
Wie ich immer sage: In langen Friedenszeiten fehlt die natürliche Auslese.
Bedenklich finde ich auch für die Gesellschaft das so ein Pfosten sich immerhin einen SLK leisten kann. Normalerweise, wenn alles passt, müsste der Pfandflaschen sammeln.
--
Ich habe nicht gelogen! Ich kann oder will nur meine Position nicht durchsetzen!!
ob Du Dir einen leisten kannst weiß i ned, aber fährst ja auch einen
PS: wer ohne Fehler ist werfe den ersten Stein
--
Gruss, Karsten
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