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Tipps und Technik R171 » » Thema: AMG 55 Auspuffanlage an SLK171 350 verbauen?
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   Madmax

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 Geschrieben am 19.03.2017 um 16:23 Uhr   
Hallo Arnim,

dann könntest Du für einen Moment Glück haben, aber das ändert nichts an dem vorprogrammierten Ärger bei späteren Kontrollen.

Es ist eine eintragungspflichtige Veränderung. Nicht eingetragen ist nicht eingetragen. Punkt. Und wenn sie obendrein noch - sagen wir vorsichtig - zu laut sein sollte, ist Dir die Kontrolle sicher.

--
Herzliche Grüße,

Matthias

Anders sein möchte jeder wohl einmal, aber wehe ihm, er wird dabei anders anders, als es den anderen gefällt

http://www.verruecktespaar.de

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 Geschrieben am 19.03.2017 um 19:32 Uhr   
Ok,dann werde ich versuchen die Anlage eintragen zu lassen.Schauen wir mal wie es ausgeht.
Viellicht finde ich einen Prüfer der es gut mit mir meint.

Gruß arnim

--
ALLES WIRD GUT!!!!

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   QT

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 Geschrieben am 19.03.2017 um 19:48 Uhr   


Madmax schrieb:

Es ist eine eintragungspflichtige Veränderung.
Meines Wissens ist es das eben genau nicht. Eine (negative) Veränderung der Abgasanlage führt zum sofortigen Erlöschen der Betriebserlaubnis. Aus dem Grund geht man zum TÜV und erhält - wenn alles gut geht - ein "Gutachten zur Beantragung einer Betriebserlaubnis". Nach diesem Umbau muss man auch unverzüglich zur Zulassungsstelle und nicht erst bei der nächsten Gelegenheit wie bei anderen Umbauten.

http://www.keba-verlag.de/erloeschen-der-betriebserlaubnis/

Zitat: "Im §19 Absatz 2 StVZO in jedem Fall davon ausgegangen wird, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist. Der Halter muss also tätig werden, da eine behördliche Befassung mit dem Fahrzeug quasi erzwungen wird."

Ich habe ja diese Anlage anno Juni 2006 bei mir angebaut bekommen und habe das "Gutachten zur Beantragung einer Betriebserlaubnis" des TÜV Süd noch hier liegen.

Eine neue Plakette reicht also garantiert nicht, es genügt auch nicht, den ordnungsgemäßen Anbau abnehmen zu lassen. Es MUSS eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden.

Ganz davon ab, können alle unsere Autos auf der Stelle stillgelegt werden, wenn eine Standgeräuschmessung zum Ergebnis kommt, dass die gemessenen dB höher sind als die in den Papieren eingetragenen dB. Sowas wird neuerdings gerne in den Großstädten gemacht, die SoKos bzgl. der "illegalen Rennen" einsetzen (Stichwort Soko Rennen Köln etc). Hierzu gibts ausreichend Videomaterial online. Also immer Vorsicht in diesen Städten. Die Marke mit dem Stern und den 3 Buchstaben haben sie glaub besonders gerne auf dem Kicker. Die messen die Lautstärke ganz einfach mit dem Smartphone und schrauben die Schilder auf der Stelle ab, wenn der Wert zu hoch ist...

--
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   U WE 55

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 Geschrieben am 19.03.2017 um 20:00 Uhr   
" Die messen die Lautstärke ganz einfach mit dem Smartphone und schrauben die Schilder auf der Stelle ab, wenn der Wert zu hoch ist... "

Na dass halte ich für ein Gerücht..

Es sollte schon ein geeichtes Qualifiziertes Messgerät sein, damit der Wert auch einer Nachprüfung standhält. Ein Smartphone ist da mehr ein Schätzeisen.

Es werden ca 3db über den in den Papieren eingetragenen Wert toleriert, wer mehr hat muss zur Nachkontrolle.

--
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   QT

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 Geschrieben am 19.03.2017 um 20:07 Uhr   


U WE 55 schrieb:

Es sollte schon ein geeichtes Qualifiziertes Messgerät sein, damit der Wert auch einer Nachprüfung standhält. Ein Smartphone ist da mehr ein Schätzeisen.
Das wirst Du dann mit den Beamten diskutieren müssen. Glaub mir, die schrauben die Schilder ab und rufen den Abschlepper. Genug Anschauungsmaterial im Internet, zB:

https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/toedliche-rennen-raser-in-der-stadt-102.html

Und ich wette, Du wärst nicht der erste, der mit denen eine Diskussion anfängt. Die sind garantiert einiges gewohnt und die Sachlage macht klar, es gibt bei diesen Herren "0 Toleranz". Die wollen solche Leute mit solchen Autos nicht in ihren Städten und ziehen das konsequent durch. Ist sicher erst der Anfang.

--
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   Olli aus Mainhattan



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 Geschrieben am 19.03.2017 um 20:15 Uhr   
Im Falle eines Falles ist das nicht das erste Fahrzeug, das an Ort und Stelle stillgelegt wird. Dann darf man ggf. mitten in der Nacht mit einem Taxi den Heimweg antreten.


Gude, Olli.

--
"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
Prentice Mulford (1834 - 1891)

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   lulu011

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 Geschrieben am 19.03.2017 um 20:22 Uhr   
Mir schlottern schon die Knie
Gute Freundin von mir ist bei der Rennleitung im gehobenen Dienst, sie kennt meinen 55er und muss immer lachen
Ich gebe aber Recht, das in Großstadt solche strengen Kontrollen durchgeführt werden, konnte ich Live in Hamburg vor dem Alex erleben.
Da wurde Mc Laren Ferrari Lambo R8 Porsche AMG gnadenlos rausgewunken, ich muss aber dazu sagen an diesem Abend wir saßen im Alex führen die alle Nase lang rauf und runter, und immer ordentlich Kante damit ja jeder sofort weis wer der Platzhirsch ist.
Wer so unterwegs ist muss sich nicht wundern

--
Gruß Carsten
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   U WE 55

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 Geschrieben am 19.03.2017 um 21:51 Uhr   


QT schrieb:


U WE 55 schrieb:

Es sollte schon ein geeichtes Qualifiziertes Messgerät sein, damit der Wert auch einer Nachprüfung standhält. Ein Smartphone ist da mehr ein Schätzeisen.
Das wirst Du dann mit den Beamten diskutieren müssen. Glaub mir, die schrauben die Schilder ab und rufen den Abschlepper. Genug Anschauungsmaterial im Internet, zB:

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Das war ja nicht das Thema, ich sagte nur mittels Smartphone sind solche Messungen nur eingeschränkt möglich, weil diese Dinger nicht geeicht sind.
Eine Stillegung muss schon einen eindeutigen Wert zugrunde liegen, sonst haben sie im Nachhein ein Problem...diskutieren brauche ich mit denen nicht...aber die Rennleitung arbeitet nicht im rechtsfreien Raum.

Randalebüchsen braucht keiner in der Stadt, da stimme ich dir zu.

--
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   QT

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 Geschrieben am 19.03.2017 um 22:22 Uhr   
@Uwe: Es geht doch hier um die 55er Anlage am 6-Zylinder. Diese Anlage ist auf jeden Fall lauter als die in den Papieren eingetragenen dB. Das wird auch jeglicher Messung mit geeichten Geräten standhalten. Wer damit rumfährt, sollte das wissen. Weiteres theoretisches Hin-und-Her können wir uns ab hier schenken. Wie Olli schon schrieb. Es wäre nicht das 1. Auto was mitten in der Nacht die Schilder abgenommen bekommt. Und natürlich wird im Anschluss mit einem geeichten Gerät beim TÜV nochmal nachgemessen, aber jeder hier ahnt das Ergebnis. Der TÜV wird einen solchen Wagen sehr kritisch auf Herz und Nieren prüfen und oftmals nicht nur die Abgasanlage und deren Lautstärke bemängeln...

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   Det 59

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 Geschrieben am 20.03.2017 um 09:50 Uhr   
Bei der 55er Anlage, die unter einem 350er montiert und eingetragen wurde ... sollten eigentlich auch die erhöhten dB Werte mit eingetragen werden.

Wenn es nicht so ist, nützt bei einer dB-Messung die Eintragung überhaupt nix!

Da sind die nach neusten TÜV-Vorschriften elektronisch geregelte Klappenanlagen doch deutlich im Vorteil - auch wenn sie dann "etwas" teurer sind.

Ja, ja - ich weiß - immer der Det mit seiner Klappenauspuffanlage ...

... aber die hält dann auch im entscheidenden Moment die Klappe.

   

--
Gruß Detlef

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