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User seit 26.02.2017
| Geschrieben am 27.02.2017 um 21:49 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Paratis am 27.02.2017 um 21:50 Uhr ]
SLK-M schrieb:
@Paratis
Also du könntest dir Mord vorstellen (umgangssprachlich), auch in der nächsten Instanz?
Wäre hier dennoch ein Präzedenzfall denkbar? Oder ist das von mir zu allgemein gedacht, d.h. eine Pauschalisierung der Umstände ist hierfür auszuschließen?
Die Frage ist mit welcher Begründung Berufung eingelegt wird. Legen die Anwälte Einspruch gegen die Begründung des Mordes ein: schlechte Chancen für die Anwälte, gute für die Kammer. Da wird die Berufung abgeschmettert, weil es möglich ist Mord so zu rechtfertigen.
Sehr viel wahrscheinlicher werden die Anwälte einwenden, dass die charakterliche nichteignung die Zusammenhänge dieser schlechten Entscheidungskette zu erkennen nicht ausreichend gewürdigt wurde.
In einer Berufung würde dann aus Mord wieder Totschlag, die Strafe reduziert... Dafür sehen die beiden nie wieder einen Führerschein.
--
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User seit 26.02.2017
| Geschrieben am 27.02.2017 um 21:55 Uhr  
|
SLK-M schrieb:
Interessant, danke!
Bleibt nur die Frage ob es diese Klientel interessiert ob sie mit nem Führerschein durch die Lande fahren (oder nicht)....
Beide sind mehrfach bekannt wegen Verkehrsdelikten. Die waren in der Vergangenheit zu doof der Polizei zu entgehen und werden auch in Zukunft kontrolliert werden. Vor allem wenn sie nach einer Haftstrafe entlassen werden und Führerscheinverbot haben.
Und jeder, der den Lappen zeitweise abgibt, wird von der Polizei kontrolliert während des Entzugs. Es fallen immer nur die nicht auf, die nie einen Führerschein hatten. Die sind nicht auf dem Radar.
--
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 27.02.2017 um 22:01 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK-M am 27.02.2017 um 22:02 Uhr ]
Also es wäre schön wenn du dich öfters`s mal hier einbinden würdest...da lernt man was! Natürlich generell gesprochen..Ein SLK-Fahrer hat charakterbedingt diesbezüglich keine Probleme (denke ich mal) | Antworten
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| Geschrieben am 27.02.2017 um 22:18 Uhr  
|
Paratis schrieb:
Den Vorsatz kann man auch über einen bedingten Vorsatz ableiten. Eine Kausalkette aus falschen Entscheidungen, die unweigerlich in der Tötung eines Menschen münden (oder mit grosser Wahrscheinlichkeit münden), kann den Vorsatz gleichwertig ersetzen.
Genau das ist durch den Streckenverlauf Kurfürstendamm-Beritscheidplatz-Tauentzienstrasse gegeben. DIE Flaniermeile, wo zu jeder Nachtzeit Touristenschwärme und Einheimische unterwegs sind. Wo man -je später der Abend- umso vorsichtiger fahren muss, da die Leute immer Wein- und Bierseliger werden.
Das wissen auch die Täter die ja genau aus diesem Grund nämlich "von vielen gesehen werden" da ständig auf und ab fahren. Es ist praktisch unmöglich dort auf 170 km/h zu beschleunigen ohne einen schweren Unfall zu verursachen.
Daher bin ich wirklich sehr auf die Bewertung durch den BGH gespannt.
Ich stelle mal die gewagte These auf, dass die Tat zu vermeiden gewesen wäre, wenn die Vorstrafen wegen der zehllosen Verkehrsdelikte der beiden Täter etwas durchgreifender und nahchaltiger - sprich härter - ausgefallen wären.
schönen Abend noch, Rainer
--
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User seit 04.12.2011
| Geschrieben am 27.02.2017 um 22:24 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von elgado am 27.02.2017 um 22:26 Uhr ]
Meine urteile zu rasern und illegalen rennen wären
ohne unfall
geldstrafe: 2-5 jahre den tagessatz in eine soziale einrichtung - führerscheinentzug auf lebzeit - fahrzeugverschrottung
mit unfall und körperverletzung
2 jahre ohne bewährung - führerscheinentzug auf lebzeit - fahrzeugverschrottung - voller schadenersatz an den geschädigten - lebenslange leibrente an den geschädigten
mit unfall und kv mit todesfolge
höchstmaß 12 jahre - führerscheinentzug auf lebzeit - fahrzeugverschrottung - schadenersatz und hinterbliebenenrente nach haftentlassung
im aktuellen fall fehlen für einen mord die tatbestände - subjektiv der vorsatz zur tötung - objektiv die heimtücke und grausamkeit -
erfüllt wird lediglich das gemeingefährliche tatmittel
meiner meinung wäre hier der nerv jedes einzelnen rasers getroffen - ABER - es würde nicht alle abschrecken
--
grüsse bruno
wer gerne rast - sollte besser fliegen
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 27.02.2017 um 22:56 Uhr  
| moin
ein herrliches Urteil...bitte weiter so.
Für jedes weitere Urteil in dieser Richtung sollte großzügig gespendet werden, auch um Hinterbliebene wenigstens finanziell zu unterstützen.
Und klar..die Täter sofort ausweisen um die Strafe im heimischen Knast zu verleben.
Gruß...vom Johann
--
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 27.02.2017 um 23:24 Uhr  
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elgado schrieb:
Meine urteile zu rasern und illegalen rennen wären
ohne unfall
geldstrafe: 2-5 jahre den tagessatz in eine soziale einrichtung - führerscheinentzug auf lebzeit - fahrzeugverschrottung
mit unfall und körperverletzung
2 jahre ohne bewährung - führerscheinentzug auf lebzeit - fahrzeugverschrottung - voller schadenersatz an den geschädigten - lebenslange leibrente an den geschädigten
mit unfall und kv mit todesfolge
höchstmaß 12 jahre - führerscheinentzug auf lebzeit - fahrzeugverschrottung - schadenersatz und hinterbliebenenrente nach haftentlassung
Das ist ein interessanter Ansatz!
Da blieben nur noch 2 Fragen:
1. Was ist ein "Raser" bzw. ab wann ist man eine solcher?
2. Hast du kein Problem damit, wenn du auf der Autobahn mit 200 fährst (erlaubt) und einer rechts rauszieht, du reinkrachst und jemand stirbt, 12 Jahre in den Knast zu gehen?
Also ich hätte da aber ein Problem mit. Und fange dann mal an zu diskutieren, du böser "Raser". Gut, verschrotten muss man dann deine Mühle nicht mehr...
Ich hoffe du verstehst was ich sagen will...so einfach geht es nicht (zum Glück)! | Antworten
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| Geschrieben am 28.02.2017 um 08:27 Uhr  
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SLK-M schrieb:
2. Hast du kein Problem damit, wenn du auf der Autobahn mit 200 fährst (erlaubt) und einer rechts rauszieht, du reinkrachst und jemand stirbt, 12 Jahre in den Knast zu gehen?
Der Vergleich passt hier gar nicht.
Einerseits geht es um verbotenes, illegales Rasen, und andererseits geht es um erlaubtes Schnellfahren.
Gruß
Guido
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"Es ist besser, Deiche zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt.“ (Hans Kaspar) | Antworten
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