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Klatsch und Tratsch » » Thema: Hartes Urteil gegen Raser |
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 27.02.2017 um 21:08 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von speedy63 am 27.02.2017 um 21:41 Uhr ]
UC schrieb:
Ich mag diese Diskussionen um Mord oder Totschlag nicht wer einen anderen umbringt ermordet ihn selbst wenn er ihn Tod schlägt. Also weg damit und zwar lebenslänglich (dies dann im wahrsten Sinne des Wortes.
Du wirst Abends angegriffen, knallst ihm eine und der fällt ins Gebüsch. Dann gehst Du bierselig nach Hause, denkst Dir nichts dabei.Am anderen Morgen wird Dein Angreifer tot aufgefunden. So, nach Deiner Auffassung musst Du,bis zum Tode, ins Gefängnis.
Einem Freund ist das in den Achzigern passiert. Zum Glück gab es Zeugen, die dies aus einiger Entfernung beobachtet hatten. Das gab 2 Jahre auf Bewährung.
Einem Kumpel mit Motorrad wurde von einem abbiegenden Familienvater übersehen, den die Sonne blendete. Mein Kumpel hat das nicht überlebt.
Nach Deiner Rechtsauffassung müsste dieser unbescholtene Familienvater bis zum Tode in den Knast.
Es gab aber "nur" eine Bewährungsstrafe.
Ich bin froh, dass unser Rechtssystem zwischen Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, Minderschwere Fälle von...., Fahrlässigkeit, Billigung etc. unterscheidet.
--
Gruß
Ralf, CCAA/Schäl Sick
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 27.02.2017 um 21:15 Uhr  
| Odin schrieb:
Ich bin froh, dass unser Rechtssystem zwischen Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, Minderschwere Fälle von...., Fahrlässigkeit, Billigung etc. unterscheidet.
Da geb ich dir Recht.
Diese beiden Irren haben weder ein Motiv gehabt, noch haben sie vorsätzlich einen Mord begangen. Dazu reichte ihr Spatzenhirn gar nicht aus. Deswegen wird es in der Revision auch auf Totschlag hinausgehen. Hochachtung vor dem Richter, der es trotzdem versucht hat....
--
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 27.02.2017 um 21:17 Uhr  
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zermanik schrieb:
UC schrieb:
Finde ich klasse eigentlich noch viel zu mild...... hoffentlich ist in diesem Fall Lebenslänglich auch Lebenslänglich .
Nee ist es nicht .
Das Strafmaß bedeutet max. 12 Jahre .
Das heißt bei guter Führung höchstens 8 Jahre .
--
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Falsch.
Bei LL gibt es weder Zweidrittel noch Halbstrafe.
Wenn nicht die besondere Schwere der Schuld festgestellt ist wird nach 15 Jahren geprüft, ob der Verurteilte künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen kann.
Wenn nicht bleibt er in Haft und in Abständen von 2 Jahren wird wieder geprüft.
--
Gruß
Ralf, CCAA/Schäl Sick
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 27.02.2017 um 21:18 Uhr  
|
cpelkowski schrieb:
Deswegen wird es in der Revision auch auf Totschlag hinausgehen. Hochachtung vor dem Richter, der es trotzdem versucht hat....
Da bin ich mit, wenn er auch vielleicht weiß das es für die Tonne war. Signalwirkung zählt!!!
Dann aber auch mal die Frage in die Runde:
Heißt das dann das niemals mehr ein Raser wegen Mordes angeklagt werden kann?
Das wäre doch die Konsequenz, oder? | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 27.02.2017 um 21:25 Uhr  
|
SLK-M schrieb:
cpelkowski schrieb:
Deswegen wird es in der Revision auch auf Totschlag hinausgehen. Hochachtung vor dem Richter, der es trotzdem versucht hat....
Da bin ich mit, wenn er auch vielleicht weiß das es für die Tonne war. Signalwirkung zählt!!!
Dann aber auch mal die Frage in die Runde:
Heißt das dann das niemals mehr ein Raser wegen Mordes angeklagt werden kann?
Das wäre doch die Konsequenz, oder?
Wir konstruieren mal:
Du weisst, dass Deine Ex jeden Tag um die selbe Uhrzeit eine bestimmte Stelle nutzt, um die Straße zu überqueren.
Dann gibst Du Gas und fährst sie um. Das ist Vorsatz und niedere Beweggründe, also schon 2 Mordmerkmale.
Hat sie Dich beim Klauen mal gesehen und Du fährst sie deshalb um machst Du das 3. Mordmerkmal perfekt: Um eine Straftat zu verdecken.
Quintessenz: Deshalb gibt es, juristisch gesehen, keinen Selbstmord.
--
Gruß
Ralf, CCAA/Schäl Sick
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 27.02.2017 um 21:26 Uhr  
| So ist es. Mord bedeutet Vorsatz und Motiv. Das ist hier nicht der Fall.
Es müsste eine Änderung des Gesetzes her. Hier eine Änderung der Geschwindigkeitsbegrenzung (§ 3 StVO), STVO.
Die STVO sieht aber Mord oder Totschlag gar nicht vor....
--
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 27.02.2017 um 21:31 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK-M am 27.02.2017 um 21:31 Uhr ]
Odin schrieb:
SLK-M schrieb:
cpelkowski schrieb:
Deswegen wird es in der Revision auch auf Totschlag hinausgehen. Hochachtung vor dem Richter, der es trotzdem versucht hat....
Da bin ich mit, wenn er auch vielleicht weiß das es für die Tonne war. Signalwirkung zählt!!!
Dann aber auch mal die Frage in die Runde:
Heißt das dann das niemals mehr ein Raser wegen Mordes angeklagt werden kann?
Das wäre doch die Konsequenz, oder?
Wir konstruieren mal:
Du weisst, dass Deine Ex jeden Tag um die selbe Uhrzeit eine bestimmte Stelle nutzt, um die Straße zu überqueren.
Dann gibst Du Gas und fährst sie um. Das ist Vorsatz und niedere Beweggründe, also schon 2 Mordmerkmale.
Hat sie Dich beim Klauen mal gesehen und Du fährst sie deshalb um machst Du das 3. Mordmerkmal perfekt: Um eine Straftat zu verdecken.
Genau da drauf (oder so ähnlich) wollte ich hinaus: Dann können die Herren Rennen fahren, Passanten umbringen und maximal Totschlag kassieren...dann gibt es ja einen Präzedenzfall, falls das Urteil revidiert wird.... | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
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Beiträge: 19
User seit 26.02.2017
| Geschrieben am 27.02.2017 um 21:35 Uhr  
| Das ist so nicht ganz richtig. Grundsätzlich braucht Mord Mordmerkmale wie zB Vorsatz, niedere Beweggründe etc.
Den Vorsatz kann man auch über einen bedingten Vorsatz ableiten. Eine Kausalkette aus falschen Entscheidungen, die unweigerlich in der Tötung eines Menschen münden (oder mit grosser Wahrscheinlichkeit münden), kann den Vorsatz gleichwertig ersetzen.
--
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Beiträge: 16793
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 27.02.2017 um 21:38 Uhr  
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Paratis schrieb:
Den Vorsatz kann man auch über einen bedingten Vorsatz ableiten.
Eine Kausalkette aus falschen Entscheidungen, die unweigerlich in der Tötung eines Menschen münden (oder mit grosser Wahrscheinlichkeit münden), kann den Vorsatz gleichwertig ersetzen.
Und so hat es der Richter in diesem Fall gesehen. Bei 160km/h und 11 roten Ampeln entscheidet der Zufall, ob jemand stirbt.
Gruß
Guido
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 27.02.2017 um 21:40 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK-M am 27.02.2017 um 21:41 Uhr ]
@Paratis
Also du könntest dir Mord vorstellen (umgangssprachlich), auch in der nächsten Instanz?
Wäre hier dennoch ein Präzedenzfall denkbar? Oder ist das von mir zu allgemein gedacht, d.h. eine Pauschalisierung der Umstände ist hierfür auszuschließen? | Antworten
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