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Tipps und Technik R170 » » Thema: AU durchgefallen, CO Abgaswerte zu hoch, Einstellen durch Stardiag? |
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
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User seit 16.05.2011
| Geschrieben am 12.02.2017 um 11:14 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von janbunke am 12.02.2017 um 11:15 Uhr ]
E10 Tanken ? Was soll denn das bezüglich der Abgaswerte bringen?
E10 hat einen höheren Alkoholanteil und ist insgesamt energieärmer.
Gruß, Jan
Übrigens sind meine Reifen ziemlich abgefahren und ich habe keine Lust mir neue zu kaufen. Weiß jemand ein günstiges Profilschnitzmesser, mit dem ich das Profil nachschneiden kann?
Sorry, aber das mußte jetzt mal sein... | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 12.02.2017 um 11:31 Uhr  
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janbunke schriieb:
Übrigens sind meine Reifen ziemlich abgefahren und ich habe keine Lust mir neue zu kaufen. Weiß jemand ein günstiges Profilschnitzmesser, mit dem ich das Profil nachschneiden kann?
Sorry, aber das mußte jetzt mal sein...
Beim TE geht es nicht um "keine Lust" sondern um " keine monetäre Möglichkeit"
--
Gruß
Ralf, CCAA/Schäl Sick
Schönwetter: SLK 200Kompressor 2003 obsidianschwarz
Sonst: CL Sportcoupe Kompressor 2003 obsidianschwarz | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkönig
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Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 57
User seit 04.09.2007
| Geschrieben am 12.02.2017 um 13:05 Uhr  
| Beim TE geht es nicht um "keine Lust" sondern um " keine monetäre Möglichkeit"
Ich will den SLK doch nur noch ca 14 Tage fahren.
Dann wird es abgemeldet, bis zum nächsten Winter stillgelegt.
Problem ist, ich kann es nur mit gültigen HU mit AU wieder anmelden.
Und da möchte ich aktuell wegen Zeitmangel und Invest keine Unsummen mehr Investieren.
Der KAT Link von Odin ist gut, für 226 Euro KAT wäre eine Option.
Es steht aber bei dem Artikel noch nicht mal dabei das er Euro 4 erreicht.
Von Gewicht 1.6 KG auch sehr leicht?
Also käme nur der Kat für 388,99 Euro + Anbausatz in Frage.
Wenn ich davon ausgehe, das der SLK keine 2000 Euro mehr Wert ist,
schmerzt das schon.
War testweise bei wir kaufen dein Auto, die haben mir noch 1000 Euro geboten.
--
___________________________________
R170 SLK 200k FL / BJ 2002 | Antworten
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Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 106
User seit 21.02.2016
| Geschrieben am 12.02.2017 um 21:08 Uhr  
|
reifenkiller schrieb:
Problem ist, ich kann es nur mit gültigen HU mit AU wieder anmelden.
Und da möchte ich aktuell wegen Zeitmangel und Invest keine Unsummen mehr Investieren
Wer hat dir denn den Blödsinn erzählt?
Als ich meinen SLK gekauft habe, hatte das arme Scheidungskind bereits 2 Jahre abgemeldet in einer beheizten Garage neben einem 911 gestanden. Der TÜV war genau so lange schon abgelaufen, da gab es überhaupt kein Problem beim Anmelden, Kurzzeit-Kennzeichen besorgt, SLK beim TÜV vorgeführt, bestanden (dann wird das Kurzzeit-Kennzeichen übrigens automatisch vollumfänglich nutzbar) und noch 2 Tage mit dem Kurzzeit-Kennzeichen rumgedüst bevor ich ihn dann endgültig angemeldet habe, meine Versicherung hat mir dann die Kosten fürs Kurzzeit-Kennzeichen verrechnet. | Antworten
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 40
User seit 11.03.2016
| Geschrieben am 12.02.2017 um 21:58 Uhr  
|
Frequent_Flyer schrieb:
reifenkiller schrieb:
Problem ist, ich kann es nur mit gültigen HU mit AU wieder anmelden.
Und da möchte ich aktuell wegen Zeitmangel und Invest keine Unsummen mehr Investieren
Wer hat dir denn den Blödsinn erzählt?
Als ich meinen SLK gekauft habe, hatte das arme Scheidungskind bereits 2 Jahre abgemeldet in einer beheizten Garage neben einem 911 gestanden. Der TÜV war genau so lange schon abgelaufen, da gab es überhaupt kein Problem beim Anmelden, Kurzzeit-Kennzeichen besorgt, SLK beim TÜV vorgeführt, bestanden (dann wird das Kurzzeit-Kennzeichen übrigens automatisch vollumfänglich nutzbar) und noch 2 Tage mit dem Kurzzeit-Kennzeichen rumgedüst bevor ich ihn dann endgültig angemeldet habe, meine Versicherung hat mir dann die Kosten fürs Kurzzeit-Kennzeichen verrechnet.
Hallo,
ja das ging noch bis April 2015, dann wurden die Richtlinien für das Kurzzeit-Kennzeichen radikal geändert.
Es dürfen damit nur noch Fahrzeuge angemeldet werden, wenn sie noch gültigen TÜV haben.
Dadurch hat das Kurzzeitkennzeichen seinen Wert verloren.
D.h. Man hat mit einem abgemeldeten Fahrzeug ohne TÜV nur noch diese Möglichkeiten:
- Rote Kennzeichen (nur für Händler)
- Abschleppunternehmer
Und wenn der User eben das Fahrzeug in 14 Tagen abmeldet, ist eine erneute Anmeldung nur sehr schwierig.
Daher mein Rat: in den 14 Tagen (oder ein paar Tage später) auf alle Fälle durch den TÜV kommen, und dann abmelden, dann ist alles ok.
Alles andere wird eine sehr teure und schwierige Angelegenheit.
Im schlimmsten Fall:
Auto mit Autotransporter zu Werkstatt, dann damit wieder zum Tüv, wenn ok, dann gut, wenn kein TÜV, wieder mit Autotransporter zu Werkstatt usw...
Unser lieber Herr Dobrindt hat da wirklich einen guten Vorteil des Kurzzeitkennzeichens zu nichte gemacht, und nun ist die Sache mit einfachem Fahren ohne TÜV zur Werkstatt oder TÜV-Prüfstelle passé.
VG | Antworten
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Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 106
User seit 06.04.2016
| Geschrieben am 12.02.2017 um 22:38 Uhr  
| Hallo zusammen
Also das macht mich nun etwas stutzig, wegen Kurzzeitkennzeichen.
Ich habe bei meinem Sohn einen anderen Motor in seinem Punto eingebaut. Das Auto war abgemeldet, hatte keinen TÜV mehr. Als der Umbau im November 2016, also letztes Jahr, fertig war, ging es zum TÜV wegen Eintragung diverser Änderungen und auch wegen der Plakette. Mein Sohn ging zum Landratsamt, bekam dort ohne Probleme ein Kurzzeitkennzeichen und fuhr damit zum TÜV, die Abnahme wurde gemacht und er konnte sein Auto zulassen. Mir ist nicht bekannt, dass man bei Kurzzeitkennzeichen einen gültigen TÜV braucht. Das Auto sollte verkehrsicher sein, das ist klar. Oder macht da mein Landratsamt immer ne Ausnahme, oder habe ich da was falsch verstanden. Hinter dem Mond lebe ich noch nicht, zwar knapp davor und mein Alter ist auch schon etwas höherstellig, aber ich hatte mit Kurzzeitkennzeichen noch nie Probleme gehabt.
--
SLK200; EZ:97; Automatik; Softwareoptimierung mit Leistungssteigerung, geänderte Luftansaugung, Klarglasscheinwerfer, Leselampen (BMW), über 200.000 km, | Antworten
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Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 57
User seit 04.09.2007
| Geschrieben am 12.02.2017 um 23:34 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von reifenkiller am 12.02.2017 um 23:36 Uhr ]
Merlin99 schrieb:
Hallo zusammen
Also das macht mich nun etwas stutzig, wegen Kurzzeitkennzeichen.
Ich habe bei meinem Sohn einen anderen Motor in seinem Punto eingebaut. Das Auto war abgemeldet, hatte keinen TÜV mehr. Als der Umbau im November 2016, also letztes Jahr, fertig war, ging es zum TÜV wegen Eintragung diverser Änderungen und auch wegen der Plakette. Mein Sohn ging zum Landratsamt, bekam dort ohne Probleme ein Kurzzeitkennzeichen und fuhr damit zum TÜV, die Abnahme wurde gemacht und er konnte sein Auto zulassen. Mir ist nicht bekannt, dass man bei Kurzzeitkennzeichen einen gültigen TÜV braucht. Das Auto sollte verkehrsicher sein, das ist klar. Oder macht da mein Landratsamt immer ne Ausnahme, oder habe ich da was falsch verstanden. Hinter dem Mond lebe ich noch nicht, zwar knapp davor und mein Alter ist auch schon etwas höherstellig, aber ich hatte mit Kurzzeitkennzeichen noch nie Probleme gehabt.
Du hattest wohl noch Glück, der Beamte kannte die neue Regelung noch nicht.
http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen
In dem Link unter Besonderheiten kannst du es noch mal nachlesen:
....
Des Weiteren ist zu beachten, dass für die Zulassung eines Kurzzeitkennzeichens nun die Vorlage der Fahrzeugpapiere und eines gültigen HU Nachweises notwendig ist.
--
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R170 SLK 200k FL / BJ 2002 | Antworten
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